Für die Geschäftsvorfälle und Buchungen im Zusammenhang mit dem eigenen Personal stehen Ihnen im Rahmen der doppelten Buchführung 3 Kontengruppen (+ ein Sonderkonto) zur Verfügung:
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Verrechnungskonto Lohn/Gehalt |
Bevor Sie die Tipps und die Beispiele für die Verbuchung der Personalkosten lesen, sollte Ihnen folgende Tatsache bekannt und verständlich sein. Die Durchführung einer Lohn-/ Gehaltsabrechnung, die Ermittlung der damit verbundenen SV- und LSt-Abgaben ist nicht Gegenstand dieses Kurses und gehört in der Praxis meistens nicht zum Kompetenzbereich eines Buchhalters. Die Lohn- / Gehaltsabrechnung setzt ein anderes, fundiertes Wissen voraus und stellt ein separates Berufsbild eines Lohnbuchhalters dar. Der Finanzbuchhalter braucht also nicht unbedingt zu verstehen, wie die einzelnen Zahlen zustande kommen, er muss nur wissen, wo und wie er sie zu buchen hat.
Bei der Buchung der Personalkosten gibt es drei Methoden:
- Bruttomethode
- Bruttomethode mit Verrechnungskonto
- Nettomethode
Die Nettomethode wird in der Regel im Rahmen der EÜR verwendet und wurde im Kapitel C vorgestellt.
Die Bruttomethode (ohne und mit Verrechnungskonto) ist für die doppelte Buchführung typisch und wird gleich im Detail vorgestellt.
Für die Zahlungen der Personalkosten gibt es gesetzliche und vertragliche Fristen:
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Vertiefung
Tipps für die Praxis - Personalkosten
- Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt besteht darin, dass Löhne mit einem festen Stundensatz pro tatsächlich geleisteten Stunden und Gehälter mit einem festen Monatsbetrag – unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden – bezahlt werden. Die Lohnbeträge sind also jeden Monat unterschiedlich, während die Gehaltsbeträge konstant bleiben.
- In den Beispielen dieser Lektion werden die Zahlungsbeträge einzelner Arbeitnehmer gebucht. Gibt es in einem Unternehmen mehrere Arbeitnehmer, werden die LSt-Abgaben nicht pro Kopf, sondern in einer Summe für alle Arbeitnehmer gebucht (das Finanzamt erhält nur eine Überweisung). Die SV-Abgaben werden für jede betroffene/zuständige Krankenkasse einzeln gebucht. Sind also z.B. 5 Arbeitnehmer bei der gleichen Krankenkasse versichert, entsteht daraus eine Buchung mit den kumulierten Beiträgen für 5 Personen.
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