Für das Anlegen und Bebuchen von Aktivkonten gilt folgende Regel:
Merke
Aktivkonten haben den Anfangsbestand auf der Soll-Seite.
Die unterjährigen Mehrungen werden ebenfalls auf der Soll-Seite gebucht.
Die unterjährigen Minderungen werden auf der Haben-Seite gebucht.
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Für das Anlegen und Bebuchen von Passivkonten gilt folgende Regel:
Merke
Passivkonten haben den Anfangsbestand auf der Haben-Seite.
Die unterjährigen Mehrungen werden ebenfalls auf der Haben-Seite gebucht.
Die unterjährigen Minderungen werden auf der Soll-Seite gebucht.
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Stellt man die Aktiv- und Passivkonten nebeneinander, ist es eindeutig ersichtlich, dass die Anfangsbestände, Mehrungen und Minderungen spiegelverkehrt auf beiden Kontenarten aufgezeichnet werden.
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Vertiefung
Tipp für die Praxis
Unabhängig von der Kontoart werden die Mehrungen immer auf der gleichen Kontoseite gebucht, auf der die Anfangsbestände stehen.
Merken Sie sich folgende Regel: Anfangsbestand und Mehrung = gleiche Kontoseite.
Sehen Sie sich unbedingt die zwei Beispiele an, in denen das Anlegen und Bebuchen der Bestandskonten anhand von acht Geschäftsvorfällen aufgeführt ist.
Beispiel 1 - Auflösung der Bilanz in Konten
Stellen Sie sich vor, dass die letzte Bilanzabbildung aus der Lektion 40 Ihre Eröffnungsbilanz des Jahres 0 ist und wie folgt aussieht:
Aktiva | Eröffnungsbilanz Jahr 0 | Passiva | |||
---|---|---|---|---|---|
A. Anlagevermögen 1. Grundstücke 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) B. Umlaufvermögen 1. Forderungen aus LuL 2. Warenbestand 3. Bankbestand |
95.000
75.000 21.000 | A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Langfristige Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus LuL 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 90.000
90.000 0 | ||
Summe | 336.000 | Summe | 336.000 |
In diesem Fall legen Sie folgende Bestandskonten für die einzelnen Bilanzpositionen an und übernehmen die Anfangbestände (AB):
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Vermissen Sie in dieser Darstellung das Konto „Sonstige Verbindlichkeiten“? Richtig, das Konto ist nicht abgebildet. Der Grund dafür liegt darin, dass Konten, die nur Null-Werte ausweisen, in der Bilanz eigentlich gar nicht angezeigt werden. Für sie werden folglich (vorerst) auch keine T-Konten angelegt. Erst zu dem Zeitpunkt im Laufe des Jahres, zu dem sich Geschäftsvorfälle ergeben, die auf diese Konten zu buchen sind, werden die Konten angelegt. Übrigens, unsere Schluss-und Eröffnungsbilanz sollte diesbezüglich eigentlich auch ein wenig anders aussehen. Merken Sie den Unterschied?
Aktiva | Eröffnungsbilanz Jahr 0 | Passiva | |||
---|---|---|---|---|---|
A. Anlagevermögen 1. Grundstücke 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) B. Umlaufvermögen 1. Forderungen aus LuL 2. Warenbestand 3. Bankbestand |
95.000
75.000 21.000 | A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Langfristige Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus LuL |
156.000 90.000 | ||
Summe | 336.000 | Summe | 336.000 |
Beispiel 2 - Buchungen der lfd. Geschäftsvorfälle auf Bestandskonten
Nachdem für die Positionen der Eröffnungsbilanz entsprechende Bestandskonten (Aktiv-und Passivkonten) angelegt und die Anfangsbestände übernommen wurden, werden diese Konten mit unterjährigen Mehrungen und Minderungen aufgrund von Geschäftsvorfällen im Soll bzw. im Haben bebucht. Da in den lfd. Geschäftsvorfällen in der Regel die Forderungskonten (Aktivkonten) „Vorsteuer 7%“, „Vorsteuer 19%“ und die Verbindlichkeitskonten (Passivkonten) „Umsatzsteuer 7%“ und „Umsatzsteuer 19%“ relevant sind, werden diese ebenfalls gleich zum Jahresanfang (ohne Anfangsbestände!) angelegt. Ähnlich verhält es sich mit allen anderen Konten, die erst aufgrund der Geschäftsvorfälle, bei Bedarf unterjährig (ohne Anfangsbestände!) angelegt werden.
In diesem Beispiel gehören die Konten „Maschinen“, „Sonstige Forderungen“ und „Scheck“ dazu.
Datum | Geschäftsvorfall | Auswirkung auf Bilanzpositionen | Buchung |
12.02.xxx0 | Sie kaufen einen neuen Server für 5.000 € zzgl. 19% USt. (950 €) und zahlen per Banküberweisung 5.950 € | Mehrung von BGA Mehrung der Vorsteuer 19% Minderung des Bankbestandes | Im Soll Im Soll Im Haben |
25.05.xxx0 | Ihr Kunde begleicht eine Forderungen aus LuL in Höhe von 2.000 € per Banküberweisung. | Minderung der Forderungen LuL Mehrung des Bankbestandes | Im Haben Im Soll |
12.07.xxx0 | Sie kaufen für 10.000 € Waren zzgl. 19% USt. (1.900 €) auf Rechnung. | Mehrung des Warenbestandes Mehrung der Vorsteuer 19% Mehrung der Verbindlichkeiten LuL | Im Soll Im Soll Im Haben |
02.08.xxx0 | Sie kaufen eine Maschine für 15.000 € zzgl. 19% USt. (2.850 €) und bezahlen per Scheck 17.850 € | Mehrung von Maschinen Mehrung der Vorsteuer 19% Minderung von Scheck | Im Soll Im Soll Im Haben |
21.09.xxx0 | Sie tilgen ein Darlehen in Höhe von 1.000 €. Der Betrag wird Ihrem Bankkonto belastet. | Minderung der lfg. Verbindlichkeiten Minderung des Bankbestandes | Im Soll Im Haben |
02.11.xxx0 | Sie begleichen eine Lieferantenrechnung per Banküberweisung in Höhe von 600 €. | Minderung der Verbindlichkeiten LuL Minderung des Bankbestandes | Im Soll Im Haben |
13.12.xxx0 | Sie gewähren einem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von 3.000 €. Der Betrag belastet Ihr Bankkonto. | Mehrung der Sonstigen Forderungen Minderung des Bankbestandes | Im Haben Im Soll |
15.12.xxx0 | Sie verkaufen Waren für 2.000 € zzgl. 19% USt. (380 €) auf Rechnung. | Minderung des Warenbestandes Mehrung der Umsatzsteuer 19% Mehrung der Forderungen LuL | Im Haben Im Haben Im Soll |
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