Am Jahresende werden sämtliche Abschreibungskonten über das GuV-Konto abgeschlossen und wirken sich gewinnmindernd (folglich eigenkapitalmindernd) aus.
Die Anlagenkonten mit den um die Abschreibungsbeträge geminderten Anschaffungs-/ Herstellungskosten werden in der Bilanz auf der Aktiva-Seite ausgewiesen.
Die um die Abschreibungsbeträge geminderten AK/HK nennen wir „Restbuchwert“ bzw. „Fortgeführte AK/HK“.
Im Folgejahr stellen die Restbuchwerte zugleich die Anfangsbestände auf den Anlagenkonten dar. Sie reduzieren sich von Jahr zu Jahr, bis die Anlagengegenstände komplett abgeschrieben sind. Werden die Anlagengegenstände zwischenzeitlich verkauft oder scheiden sie aus dem Unternehmen aufgrund außergewöhnlicher Umstände aus (Brand, Diebstahl, etc.), wird der jeweilige Restbuchwert in voller Höhe – auf einmal – abgeschrieben.
Der Anlagenabgang wird in diesem Kurs nicht behandelt und stellt ein Beispiel für fortgeschrittenes, buchhalterisches Wissen dar.
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