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Buchführen-lernen - Vom T-Konto zum Buchungssatz

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Buchführen-lernen

Vom T-Konto zum Buchungssatz

Falls Sie bereits alle Lektionen des Kapitels C (für EÜR-ler) hinter sich haben, sind die nachfolgend dargestellten Inhalte größtenteils eine Wiederholung für Sie. Dennoch müssen Sie unbedingt diese Lektion aufmerksam lesen. In der einfachen Buchführung hatten Sie bei der Bildung der Buchungssätze nur drei Kontenarten benutzt: Betriebseinnahmen, -ausgaben und neutrale Konten, von denen die Hauptrolle das „Verrechnungskonto EÜR“ spielte. In der doppelten Buchführung kommen bei der Bildung der Buchungssätze andere Kontenarten zum Einsatz.

Die T-Konten, auf die Sie in den vorangegangenen Lektionen gebucht haben und die man über 700 Jahre lang tatsächlich in dieser Form geführt hat, werden im Zeitalter der EDV nicht mehr verwendet. Nur die Logik, die das Buchen auf die T-Konten bestimmt, behielt ihre Gültigkeit bis heute und ist international verbreitet. Das Beherrschen dieser Logik bildet die notwendige Arbeitsgrundlage aller Buchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie ist oft die einzige verlässliche Möglichkeit, knifflige Buchungsfälle zu lösen, Fehler zu vermeiden bzw. zu bereinigen.

Die Logik der Buchungen auf T-Konten kann in drei Grundsätzen zusammengefasst werden:

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  1. Jeder Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten.
  2. Diese Konten werden immer auf unterschiedlichen Seiten bebucht.
  3. Die Buchung auf den Konten erfolgt mit Hilfe eines Buchungssatzes, der Soll an Haben lautet.

Grundsatz Nr. 1

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Jeder Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten.

In den Lektionen 42 und 43 haben Sie gelernt, wie sich die Aktiv-, Passiv-, Aufwands- und Ertragskonten aufgrund der Geschäftsvorfälle verändern. Sie haben u.a. folgende Fälle auf die T-Konten eingetragen. Sehen Sie sich nun zu jedem Geschäftsvorfall die Spalte „Auswirkung auf Konten“ an.
In den Zeilen Nr. 2 und Nr. 5 verändern sich tatsächlich nur 2 Konten, in den Zeilen Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4 sind sogar 3 Konten betroffen, darunter immer entweder das Vorsteuer- oder das Umsatzsteuerkonto.

Bei allen umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorfällen werden Sie immer mit mindestens 3 Konten zu tun haben, die sich verändern.

Nr.DatumGeschäftsvorfallAuswirkung auf KontenBuchung

1

12.02.


Sie kaufen einen neuen Server für 5.000 € zzgl. 19% USt. (950 €) und zahlen per Banküberweisung 5.950 €


Mehrung von BGA
Mehrung der Vorsteuer 19%
Minderung des Bankbestandes

Im Soll
Im Soll
Im Haben

2

25.05.


Ihr Kunde begleicht eine Forderungen aus LuL in Höhe von 2.000 € per Banküberweisung.


Minderung der Forderungen LuL
Mehrung des Bankbestandes
Im Haben
Im Soll

3

12.07.


Sie kaufen für 10.000 € Waren zzgl. 19% USt. (1.900 €) auf Rechnung.


Mehrung des Aufwands "Einkauf Waren"
Mehrung der Vorsteuer 19%
Mehrung der Verbindlichkeiten LuL


Im Soll

Im Soll
Im Haben


4

12.01.


Sie verkaufen Waren für 20.500 € zzgl. 19% USt. (3.895) auf Rechnung 24.395 €.


Mehrung des Ertrags „Erlöse 
Warenverkauf“
Mehrung der Umsatzsteuer 19%
Mehrung der Forderungen LuL


Im Haben

Im Haben
Im Soll

5

31.01.


Ihrem Bankkonto werden Guthabenzinsen in Höhe von 25 € gutgeschrieben.


Mehrung des Ertrags „Zinserträge“
Mehrung des Bankbestandes

Im Haben
Im Soll

Grundsatz Nr. 2

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Die betroffenen Konten werden immer auf unterschiedlichen Seiten gebucht: ein Konto verändert sich im Soll, das andere im Haben.

An dieser Stelle sollten Sie die Spalte „Buchung“ in der Tabelle betrachten. Sie werden feststellen, dass bei jedem der Geschäftsvorfälle immer beide Kontenseiten betroffen sind: Soll und Haben.

Es gibt keinen einzigen Geschäftsvorfall, der sich ausschließlich auf die Soll- oder ausschließlich auf die Haben-Seite aller betroffenen Konten auswirkt. Diese Tatsache betrifft nicht nur die 5 abgebildeten Fälle, sondern absolut alle Geschäftsvorfälle in der Praxis.

Grundsatz Nr. 3

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Die Buchung auf den Konten erfolgt mit Hilfe eines Buchungssatzes, der „Soll an Haben“ lautet.

Wie Sie bereits im zweiten Absatz dieser Lektion erfahren haben, existieren die T-Konten in ihrer herkömmlichen Form heutzutage nicht mehr auf Papier. Durch den Einsatz der Buchführungssoftware wurden die manuellen Eintragungen auf T-Konten von einem sog. Buchungssatz ersetzt, der die Buchungen EDV-gerecht darstellt. Die Geschäftsvorfälle werden also zu Buchungsätzen umgewandelt und in dieser Form in eine Buchführungssoftware eingegeben.

Der Buchungssatz lautet:

Hinweis

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Soll  an Haben

und ist wie folgt zu verstehen:

Hinweis

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An der ersten Stelle wird der Name des Kontos genannt, das den Buchungsbetrag im Soll aufnimmt.
An der zweiten Stelle wird der Name des Kontos genannt, das den Buchungsbetrag im Haben aufnimmt.

Den Buchungssatz kann man also auch wie folgt definieren:

Hinweis

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Sollkonto  an Habenkonto

Bei der Bildung eines Buchungssatzes kommen die Grundsätze 1 und 2 gleichzeitig zur Anwendung.

Zusammenfassung Grundsatz 1 und 2

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Jeder Geschäftsvorfall berührt mindestens zwei Konten, davon ein Konto im Soll und das andere Konto im Haben.