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Buchführen-lernen - Ist jeder Umsatz umsatzsteuerpflichtig?

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Buchführen-lernen

Ist jeder Umsatz umsatzsteuerpflichtig?

Fassen wir die Inhalte des Videos noch einmal zusammen:

Bevor Sie eine Antwort auf die Frage "Ist jeder Umsatz umsatzsteuerpflichtig?" erfahren, müssen Sie eine grundsätzliche Aufteilung der Umsätze  in

  • steuerbare und
  • nicht steuerbare

Umsätze kennenlernen.

Ein steuerbarer Umsatz wird in UStG wie folgt definiert:

  • Der Umsatz beruht auf einer Lieferung oder sonstigen Leistung,
  • der Umsatz wird von einem Unternehmer und
  • im Rahmen seines Unternehmens erbracht,
  • der Unternehmer hat seinen Sitz im Inland und
  • der Umsatz wird gegen Entgelt erbracht.

Diese 5 Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit ein Umsatz steuerbar ist.

Steuerbar sind außerdem:

  • die Einfuhr von Gegenständen ins Inland und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

Da diese beiden Umsatzarten mit internationalen Geschäften zu tun haben, können Sie in unserem Kurs nicht behandelt werden. Sie gehören nicht zu den Grundlagen sondern zu den fortgeschrittenen Inhalten der Buchführung und stellen einen weiteren Schritt der Wissensvermittlung dar.

 

Beispiel

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Beispiel für einen steuerbaren Umsatz

Frau Anke Hübsch (Schreibwarengeschäft) verkauft in ihrem Laden in der Musterstadt Bücher an einen Kunden für 23,90 €.

Prüfung der Steuerbarkeit des Umsatzes
Sind folgende Voraussetzungen erfüllt?
Liegt Lieferung oder sonstige Leistunge vor?jaWarenlieferung (Bücher)
Von einem Unternehmer

und im Rahmen seines Unternehmens?
ja

ja
Anke Hübsch ist selbständige Ladeninhaberin,

sie liefert im Rahmen ihres Handelsgewerbes
Im Inland?jaMusterstadt, Deutschland
Gegen Entgelt?ja23,90 €

 Alle fünf Voraussetzungen sind erfüllt. Der Umsatz ist steuerbar.

Sobald eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist der Umsatz automatisch nicht steuerbar.

Beispiel

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Beispiel für einen nicht steuerbaren Umsatz

Frau Anke Hübsch (Schreibwarengeschäft) verkauft auf dem Flohmarkt in Musterstadt alte Bücher und Haushaltsgegenstände für 20 €.

Prüfung der Steuerbarkeit des Umsatzes
Sind folgende Voraussetzungen  erfüllt?
Liegt Lieferung oder sonstige Leistung vor?jaWarenlieferung (Bücher und Haushaltsgegenstände)
Von einem Unternehmer

und im Rahmen seines Unternehmens?
ja

nein
Anke Hübsch ist selbständige Ladeninhaberin,

sie tritt hier aber als Privatperson auf. Die Voraussetzung „im Rahmen des Unternehmens“ ist nicht erfüllt.
Im Inland?jaMusterstadt, Deutschland
Gegen Entgelt?ja20 €

Dieser Umsatz ist nicht steuerbar. Eine der notwendigen Voraussetzungen ist nicht erfüllt.

Nachfolgend werden Sie sich nur mit den steuerbaren Umsätzen beschäftigen.
Diese werden weiter unterteilt in

  • steuerfreie und
  • steuerpflichtige

Umsätze.

Die steuerfreien Umsätze sind im §4 UStG in 22 weiter unterteilten Punkten aufgelistet. Aus dieser Liste habe ich Ihnen einen kleinen Auszug mit den für die Praxis relevanten, häufig vorkommenden Umsatzarten erstellt.

Steuerbar, dennoch steuerfrei sind demnach unter anderem die folgenden Umsätze:


Die Gewährung und Vermittlung von Krediten (§4 Nr. 8a)

Beispiel 1

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen
(§4 Nr. 9a)

Beispiel 2

Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses (§4 Nr. 10a)
vgl. unten den Tipp für die Praxis

Beispiel 3

Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG
(§4 Nr. 11b)

Beispiel 4

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken […].
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitstellt (Hotels)
(§4 Nr. 12a), vgl. unten den Tipp für die Praxis

Beispiel 5

Die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme […]. Dies gilt nicht für die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt […]
(§4 Nr. 14)

Beispiel 6

 

Vertiefung

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Versicherungsleistungen

Auf Versicherungsleistungen berechnen die Versicherungsgesellschaften keine Umsatzsteuer, dafür aber eine Versicherungssteuer. Die Versicherungssteuer beträgt zurzeit 19% und ist somit mit dem Regelsatz der Umsatzsteuer identisch. Das sorgt in der Praxis für Verwirrung und für Fehler in der Buchführung. Merken Sie sich an dieser Stelle, dass die Versicherungssteuer in der Buchführung nicht separat aufgezeichnet wird. Sie gehört zum Betrag der Versicherungsprämie dazu und stellt für Sie – sobald es sich um eine betriebliche Versicherungsart handelt – in voller Höhe eine Betriebsausgabe dar.

 

Vertiefung

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Vermietung und Verpachtung

Die Vermietung und Verpachtung ist zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei, der Vermieter bzw. der Verpächter kann aber „zu Umsatzsteuer optieren“.
Der §9 UStG sieht es vor, dass Vermieter und Verpächter auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze verzichten können.

 

Beispiel

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Beispiel 1

Schräuble GmbH erhält von der Hausbank einen Kredit für die Errichtung des neuen Betriebsgebäudes  in Höhe von 209.000 €. Die Gewährung des Kredites stellt einen steuerbaren, aber steuerfreien Umsatz aufgrund des §4 Nr. 8a UStG dar.

Beispiel

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Beispiel 2

Die Architektin Petra Keller hat als Privatperson ein Grundstück für 95.000 € gekauft, um dort ein Haus für sich und ihre Familie zu bauen. Der Kauf des Grundstücks unterliegt gem. GrEStG der Grundsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises (§11 GrEStG).

Der Verkäufer des Grundstücks erbringt einen steuerbaren, jedoch aufgrund des §4 Nr. 9a UStG steuerfreien Umsatz.

Beispiel

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Beispiel 3

Der Fliesenleger Uwe Stein schließt bei der Versicherungsgesellschaft Secura einen Vertrag über die betriebliche Haftplicht ab und entrichtet dafür einen Jahresbeitrag in Höhe von 680 €.

Der Versicherungsbeitrag ist aufgrund des §4 Nr. 10a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Beispiel

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Beispiel 4

Frau Anke Hübsch kauft bei der Deutschen Post Briefmarken für 5,80 € und erhält dafür eine Quittung mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Der Verkauf der Briefmarken stellt zwar einen steuerbaren, aber aufgrund des §4 Nr. 11b UStG einen steuerfreien Umsatz dar. Diese Information ist auch explizit in der Quittung enthalten.

Beispiel

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Beispiel 5

Die Architektin Petra Keller übernachtet während einer Geschäftsreise im Hotel. Für die Übernachtung erhält sie einen Beleg über 70 € brutto, in dem folgende Angaben enthalten sind:

                Übernachtung 65 € (inkl. 7% USt)

                Frühstück 5 € (inkl. 19% USt)

Die Übernachtung in Hotels ist gem. §4 Nr. 12a UStG als die darin genannte Ausnahme nicht steuerfrei.

Der Mietvertrag für die private Wohnung von Frau Keller ist dagegen nicht mit Umsatzsteuer belastet.

Beispiel

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Beispiel 6

Herr Schräuble ist als Geschäftsführer der GmbH privat krankenversichert. Nach einem Besuch beim Arzt erhält er die Rechnung für die Behandlung in Höhe von 235 €. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer.

Die Behandlung des Arztes stellt eine sonstige Leistung im Sinne des USt-Gesetzes dar. Sie ist steuerbar, jedoch aufgrund des §4 Nr. 14 UStG steuerfrei.

Achtung!

Die Behandlungskosten beim Arzt sind immer Kosten der privaten Lebensführung. Sie werden in der Buchhaltung der Fa. Schräuble GmbH nicht aufgezeichnet!

Herr Schräuble kann diese Kosten im Rahmen seiner privaten ESt-Erklärung ggf. als außer­gewöhnliche Belastungen in der Zeile 69 geltend machen.

Erinnern Sie sich noch an die Anforderungen, die an eine Rechnung oder Quittung gestellt werden (Lektion 7)?. Eine der notwendigen Angaben auf der Rechnung  bzw. Quittung ist:

(9) Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag oder bei Steuerbefreiung Hinweis darauf.

Alle Belege, die im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen ausgestellt werden, müssen die Begründung für die Steuerbefreiung enthalten. Als positives Beispiel kann erneut der abgebildete Portobeleg dienen, den Sie bereits im Rahmen des Beispiels 4 gesehen haben.

Vertiefung

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Tipps für die Praxis: Steuerfreiheit der Umsätze

Falls Sie unsicher sind, ob eine bestimmte Umsatzart steuerfrei oder steuerpflichtig ist, sollten Sie unbedingt im § 4 UStG nach dieser  suchen. Finden Sie den Umsatz nicht in der Liste, können Sie davon ausgehen, dass der Umsatz steuerpflichtig ist. In einigen Fällen (insbesondere, wenn es sich um Umsätze im Ausland handelt) ist Rücksprache mit dem Steuerberater oder mit dem Finanzamt notwendig.

Achtung! Wenn ein Umsatz nicht steuerbar ist, entbehrt sich die Frage nach Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht!

In den weiteren Lektionen werden Sie sich nur mit den steuerpflichtigen Umsätzen beschäftigen.