In Lektion 3 haben Sie erfahren, dass die Gewinnermittlung auf zwei Wegen erfolgen kann:
- per Bilanzierung (doppelte Buchführung) oder
- per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (einfache Buchführung).
Sie wissen bereits auch, unter welchen Umständen Selbständige bilanzieren müssen bzw. wer die einfache Buchführung (EÜR) wählen darf.
Nachfolgend werden Sie sich mit den Unterschieden der beiden Gewinnermittlungsarten etwas genauer beschäftigen.
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