Die Herstellungskosten (HK) werden im § 255 Abs. 2 HGB wie folgt definiert:
Merke
Herstellungskosten (HK) sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Sachgütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Eine wirklich genaue Ermittlung der Herstellungskosten ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen neben der Buchführung (Finanzbuchführung) auch die sog. Betriebsbuchführung (Kosten‑/Leistungsrechnung) betreibt.
Die Betriebsbuchführung unterscheidet zwei Arten von Kosten, die bei der Ermittlung der Herstellungskosten die Schlüsselrolle spielen:
Einzelkosten | Gemeinkosten |
sind dem Produkt direkt zurechenbar. z.B. Materialkosten und Fertigungslöhne | sind dem Produkt nicht direkt zurechenbar. Sie werden auf der Grundlage von Zuschlagssätzen (%) aus den Einzelkosten errechnet, z.B. Energiekosten, Kosten der Maschinenwartung |
Zu den Herstellungskosten gehören:
Materialeinzelkosten |
+ Materialgemeinkosten |
+ Fertigungseinzelkosten |
+ Fertigungsgemeinkosten |
+ Sonderkosten der Fertigung |
+ Fertigungsbedingte Abschreibungen |
HERSTELLUNGSKOSTEN (HK) |
Beispiel
Beispiel für Herstellungskosten
Schräuble GmbH bewertet im Rahmen der Inventur das halbfertige Erzeugnis A. Folgende Kosten sind lt. Betriebsbuchführung bei der Herstellung des Erzeugnisses A angefallen:
Materialeinzelkosten | 3,50 € |
Materialgemeinkosten (Zuschlagssatz 80% der Materialeinzelkosten) | 2,80 € |
Fertigungseinzelkosten | 2,10 € |
Fertigungsgemeinkosten (Zuschlagssatz 160% der Fertigungseinzelkosten) | 3,36 € |
Sonderkosten der Fertigung (Spezialwerkzeuge) | 0,05 € |
Fertigungsbedingte Abschreibung | 1,34 € |
Herstellungskosten Erzeugnis A | 13,15 € |
Im Rahmen der körperlichen Inventur wurden 1.600 Stück des Erzeugnisses A gezählt.
Die Bewertung des Erzeugnisses A im Rahmen der Inventur ergibt: 1.600 Stück x 13,15 € = 21.040 €.
Vertiefung
Tipp für die Praxis
Falls Sie in Ihrem Unternehmen selbsthergestellte Vermögensgegenstände zu bewerten, aber keine eigene Betriebsbuchführung haben, können Sie die für Ihre Branche und Unternehmensgröße typischen, durchschnittlichen Zuschlagsätze bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer erfragen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Sachentnahmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Sachentnahmen (Kapitel C - Grundlagen der einfachen Buchführung (EÜR)) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.