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Buchführen-lernen - Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung

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Buchführen-lernen

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung

Fall 2


Fall


Höhe der AK


Beispiele


Konten


Abschreibung


2

bis 410 € netto
  • Schreibtischlampe
  • Tischrechner
  • Kaffeemaschine
  • Akkuschrauber
  • Bohrmaschine
  • Werkzeuge
  • Bürostuhl
  • Faxgerät

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wahlrecht
zwischen Sofortabschreibung und der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer

Im Begriff „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) steckt eine Herausforderung für Ihre buchhalterische Praxis. Ein Anlagengenstand muss nämlich 4 Voraussetzungen erfüllen, damit er als GWG betrachtet und auch so gebucht werden darf:

  • beweglich
  • abnutzbar
  • selbständig nutzbar
  • AK max. 410 € netto

Insbesondere die Feststellung der Fähigkeit zur selbständigen Nutzung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern bereitet in der Praxis die meisten Probleme und kann durch die Beantwortung folgender Fragen erfolgen:

  • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?
  • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?
  • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?

Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist das Wirtschaftsgut nicht selbständig nutzbar und kann somit kein GWG sein.

Beispiel

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Beispiel 1

GWG

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) kauft am 11.10.xxx2 ein neues Faxgerät für 380,00 € zzgl. 19% USt. (72,20 €), brutto 452,20 € und bezahlt den Kauf mit der Kreditkarte.

Lösung:
Die Prüfung der Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
  • selbständig nutzbar                                       ja, weil
    • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   nein
    • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
    • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
    • AK max. 410 € netto                               ja

11.10.xxx2 Anschaffung mit Kreditkartenzahlung

SollkontoHabenkonto
Geringwertige Wirtschaftsgüter380,00Kreditkarte452,20
Vorsteuer 19%72,20  

Das Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ ist in der doppelten Buchführung ein Aktiv-Konto. Die Buchung auf dieses Konto wirkt sich also vorerst nicht auf den betrieblichen Gewinn aus.

Beispiel

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Beispiel 2

GWG mit Skonto

Schräuble GmbH hat am 15.05.xxx2 eine Frankiermaschine für 415,00 € netto, zzgl. 19% USt (78,85 €), gesamt 493,85 € auf Rechnung gekauft. Diese Rechnung wurde am 22.05.xxx2 nach Abzug von 2% Skonto per Überweisung beglichen.

Lösung:
Bevor Sie die GWG-Voraussetzungen prüfen, müssen Sie die geminderten Anschaffungskosten nach Abzug von Skonto ermitteln.
2% aus 415,00 € = 8,30 € Skontobetrag netto
Kaufpreis netto 415,00 -  8,30 € Skonto netto = 406,70 € endgültige AK < 410,00 €  Ergebnis positiv

Achtung! Würde Schräuble GmbH die Bezahlung ohne Skontoabzug tätigen, würden die AK 415 € betragen, wodurch kein GWG möglich wäre.

Die Prüfung der restlichen Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
  • selbständig nutzbar                                         ja, weil
    • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   nein
    • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
    • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
    • AK max. 410 €                                         ja

15.05.xxx2 Eingangsrechnung

SollkontoHabenkonto
Geringwertige Wirtschaftsgüter415,00Verbindlichkeiten LuL (oder Kreditorenkonto)493,85
Vorsteuer 19%78,85  

22.05.xxx2 Überweisung nach Abzug von Skonto

SollkontoHabenkonto
Verbindlichkeiten LuL (oder Kreditorenkonto)493,85Bank483,97
  Geringwertige Wirtschaftsgüter8,30
  Vorsteuer 19%1,58

Beispiel

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Beispiel 3

Kein GWG

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) kauft am 03.06.xxx2 einen neuen Monitor für 229,00 € zzgl. 19% USt. (43,51 €), brutto 272,51 € und bezahlt bar.

Lösung:
Die Prüfung der Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
  • selbständig nutzbar                                      nein, weil
    • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   ja (mit dem PC)
    • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
    • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
    • AK max. 410 € netto                               ja

Es ist kein GWG. Die Buchung der Anschaffung muss also auf einem anderen als das GWG-Konto z.B. Sonstige BGA erfolgen. Am Jahresende wird der Monitor linear abgeschrieben.

03.06.xxx2 Anschaffung mit Barzahlung

SollkontoHabenkonto
Sonstige BGA229,00Kasse272,51
Vorsteuer 19%43,51  

Ein GWG kann entweder sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wie Sie bei der linearen Abschreibung vorgehen müssen, wurde bereits im Abschnitt davor dargestellt. Die lineare Abschreibung von GWG wird auf dem Konto „Abschreibung GWG (linear)“ gebucht.

Ist bei einem Anlagengegenstand die Sofortabschreibung steuerrechtlich erlaubt, darf dieser Gegenstand zum Zeitpunkt der Anschaffung, spätestens zum Ende des WJ, in Höhe der Anschaffungskosten voll abgeschrieben werden. Die Sofortabschreibung GWG wird auf dem gleichnamigen Konto „Sofortabschreibung GWG“ gebucht.

Beispiel

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Fortsetzung Beispiel 1

Nach der Rücksprache mit dem Steuerberater entscheidet Anke Hübsch, das Faxgerät am Jahresende sofort abzuschreiben. Da die Abschreibung eine Betriebsausgabe darstellt und den Gewinn mindert, wird Frau Hübsch dadurch auch steuerlich entlastet.

Das Faxgerät wurde am 11.10.xxx2 auf dem Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den AK von 380,00 € gebucht. Die Sofortabschreibung wird mit dem gleichen Betrag gebucht.

31.12.xxx2 Buchung der Sofortabschreibung

SollkontoHabenkonto
Sofortabschreibung GWG380,00Geringwertige Wirtschaftsgüter380,00

Beispiel

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Fortsetzung Beispiel 2

Nach der Rücksprache mit dem Steuerberater entscheidet die Geschäftsleitung von Schräuble GmbH, die Frankiermaschine am Jahresende sofort abzuschreiben. Da die Abschreibung eine Betriebsausgabe darstellt und den Gewinn mindert, wird die GmbH dadurch auch steuerlich entlastet.

Die Frankiermaschine wurde am 15.05.xxx2 auf dem Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den AK von 415,00 € gebucht. Durch die Rechnungsbegleichung nach Abzug von Skonto haben sich die endgültigen AK in  Höhe von 406,70 € ergeben. Die Sofortabschreibung wird mit dem gleichen Betrag gebucht.

31.12.xxx2 Abschreibung

SollkontoHabenkonto
Sofortabschreibung GWG406,70Geringwertige Wirtschaftsgüter406,70

Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 60 €

Handelt es sich bei einem GWG um einen  „billigen“ Gegenstand bis 60 € netto, kann die Anschaffung gleich auf einem der typischen Betriebsausgabenkonten:

  • Werkzeuge, Kleingeräte
  • Bürobedarf
  • Betriebsbedarf

erfolgen. Dadurch wird das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und linearer Abschreibung sofort ausgeübt und die Abschreibungsbuchung am Jahresende muss nicht (darf nicht!) mehr vorgenommen werden.

Bei der Grenze von 60 € netto handelt es sich um eine aus der Praxis entstandene und allgemein verbreitete Orientierungshilfe für Buchhalter, die den Umgang mit den GWG („Wie buche ich?“, „Wie schreibe ich ab?“) erleichtert. Sie ist in keinem Gesetztext zu finden, ähnlich übrigens wie auch die in der Praxis übliche Abschreibung auf 1 €- Erinnerungswert.

Die zu diesem Thema passenden Geschäftsvorfälle haben Sie in den vorangehenden Lektionen bereits gesehen und auch selbst gebucht. Hier erneut zur Erinnerung und Festigung Ihres Wissens noch zwei passende Beispiele:

Beispiel

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Beispiel 1             

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) kauft am 02.05.xxx2 einen Tischventilator für 57,00 € zzgl. 19% USt. (10,83 €), brutto 67,83 € und zahlt bar.

Lösung:
Da die AK unter 60 € brutto liegen, kann die Anschaffung sofort auf einem Aufwandskonto gewinnmindernd gebucht werden.

02.05.xxx2 Aufwandsbuchung (Barbeleg)

SollkontoHabenkonto
Bürobedarf (oder Betriebsbedarf, oder Werkzeuge, Kleingeräte)57,00Kasse67,83
Vorsteuer 19%10,83  

Beispiel

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Beispiel 2             

Schräuble GmbH kauft am 23.02.xxx2 einen elektrischen Hefter für 48,00 € zzgl. 19% USt. (9,12 €), brutto 57,12 € und zahlt bar.

Lösung:
Da die AK unter 60 € brutto liegen, kann die Anschaffung sofort auf einem Aufwandskonto gewinnmindernd gebucht werden.

23.11.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Bürobedarf (oder Betriebsbedarf, oder Werkzeuge, Kleingeräte)48,00Kasse57,12
Vorsteuer 19%9,12  

 

Vertiefung

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Tipp für die Praxis – Die Wahl des richtigen Kontos

Es ist egal, ob die Anschaffung eines Tischrechners oder eines Aktenlochers auf dem Konto „Bürobedarf“, „Betriebsbedarf“ oder „Werkzeuge, Kleingeräte“ gebucht wird. Vielmehr darf jeder Buchhalter nach seinem Geschmack darüber entscheiden, zu welcher Gruppe der Gegenstände seiner Meinung nach ein Tischrechner/Aktenlocher gehört. Ähnlich verhält es sich mit größeren Anschaffungen, auch hier gibt es eine gewisse Freiheit bei der Kontenauswahl. Und so können Sie  z.B. eine Schreibtischkombination entweder als „Geschäftsausstattung“ oder „Büroeinrichtung“ buchen. Wichtig bei der Auswahl des richtigen Kontos ist die Kenntnis, ob es sich um ein Betriebsausgabenkonto (Folge: später keine Abschreibung mehr) oder um ein neutrales Konto (Folge: später Abschreibung notwendig) handelt.