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Buchführen-lernen - Minderungen von Erlösen und Erträgen

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Buchführen-lernen

Minderungen von Erlösen und Erträgen

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass gebuchte oder sogar bereits erhaltene Erlöse nachträglich reduziert werden. Als Gründe dafür kommen folgende Situationen in Frage:

  • Ihr Kunde sendet einen Teil oder die gesamte Lieferung zurück
  • Ihr Kunde ist mit der Lieferung oder Leistung unzufrieden und Sie erstatten ihm einen Teil des ursprünglich berechneten Betrages
  • In Zahlungsbedingungen räumen Sie dem Kunden die Möglichkeit ein, die Rechnung nach Abzug von Skonto zu bezahlen
  • Sie gewähren Ihrem Kunden einen nachträglichen Rabatt (z.B. Treuerabatt)

Merke

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Jegliche Minderung der Betriebseinnahme bedeutet eine Reduzierung des umsatzsteuerlichen Entgelts. Wurde ein Umsatz mit Umsatzsteuer gebucht, muss bei seiner Reduzierung auch die Umsatzsteuer entsprechend berichtigt werden.

Rücksendungen bzw. Rückgaben

Um die Warenrücksendung bzw. Warenrückgabe eines Kunden – ob teilweise oder vollständig – zu buchen, wird das gleiche Konto wie beim Verkauf der Ware verwendet. Um die Rücksendung zu buchen „drehen“ Sie den ursprünglichen Buchungssatz „um“.

Denken Sie daran, dass die Rücksendung bzw. Rückgabe auch eine Minderung des umsatzsteuerrlichen Entgelts darstellt. Die Umsatzsteuer wird auf dem Verbindlichkeitskonto „Umsatzsteuer“ je nach Steuersatz im Soll reduziert.

Beispiel 12 (Fortsetzung von Beispiel 1) Rücksendungen

Beispiel

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(Wiederholung)

Die Schreibwarenhändlerin Anke Hübsch verkauft am 15.05.xxx2 10 Schulhefte für 12,00 € netto, zzgl. 19% USt (2,28 €). Der Kunde zahlt bar 14,28 €.

15.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Kasse12,28Erlöse Warenverkauf12,00
  Umsatzsteuer 19%2,28

 Am gleichen Tag erscheint der Käufer wieder und bringt 3 der gekauften Hefte zurück. Frau Hübsch erstattet ihm bar 4,28 € (inkl. 19% USt 0,68 €).

15.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Erlöse Warenverkauf3,60Kasse4,28
Umsatzsteuer 19%0,68  

 

Mängel

Ist die ausgelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung mangelhaft und verlangt Ihr Kunde einen Preisnachlass, haben Sie es mit einer Erlösschmälerung zu tun, die auch eine Berichtigung der Umsatzsteuer zur Folge hat. Erlösschmälerungen werden in der Regel auf einem separaten Konto gebucht. Diese Vorgehensweise sichert einen Überblick über den Ausmaß der Erlösschmälerungen und gibt Anlass für die Ursachensuche (z.B. schlechte Verpackung, Transportschäden, unfähiges Personal etc.) und Ursachenbehebung.

Beispiel 13 (Fortsetzung von Beispiel 3) Erlösschmälerungen

Beispiel

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(Wiederholung)

Schräuble GmbH bekommt den Subunternehmerauftrag, aus Fremdrohstoffen bestimmte Kunststoffelemente anzufertigen.  Die Teile sind im Juni im Jahr 2 fertig und Schräuble GmbH stellt am 30.06.xxx2 eine Rechnung in Höhe von 12.300 € netto, zzgl. 19% (2.337 €), gesamt 14.637 € aus.

30.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL14.637Erlöse Leistung12.300
  Umsatzsteuer 19%2.337

 Der Auftraggeber bemängelt die Qualität der von Schräuble GmbH erbrachten Leistung. Beide Seiten einigen sich auf einen Preisnachlass in Höhe von 2.300 € netto. Schräuble GmbH erstellt am 16.07.xxx2 eine Rechnungskorrektur über 2.300 € netto, zzgl. 19% USt. (437 €), gesamt 2.737 € und bucht diese wie folgt:

16.07.xxx2

SollkontoHabenkonto
Erlösschmälerung2.300Forderungen LuL2.737
Umsatzsteuer 19%437  

 

Skonto

Skonto ist eine Art der Zinsvergütung für Zahlungen innerhalb der von Ihnen vorgegebenen, meist relativ kurzen Frist (z.B. 7 Tagen). Räumen Sie Ihrem Kunden in Zahlungsbedingungen die Möglichkeit des Skontoabzugs, darf Ihr Kunde den Überweisungsbetrag um einen bestimmten  Prozentsatz (z.B. 2%) kürzen. Die Kürzung stellt eine nachträgliche Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage dar und führt zur Reduzierung der Umsatzsteuer.

Beispiel 14 (Fortsetzung Beispiel 2) Skonto

Beispiel

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(Wiederholung)

Schräuble GmbH verkauft am 25.05.xxx2 genormte Kunststoffteile an den Automobilhersteller BWM AG für 156.000 € netto, zzgl. 19% USt (29.640 €) auf Rechnung, gesamt 185.640 €.

15.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL185.640Erlöse Warenverkauf156.000
  Umsatzsteuer 19%29.640

 BWM AG erhielt in den Zahlungsbedingungen die Möglichkeit, bei der Begleichung der Rechnung 3% Skonto abzuziehen, wenn die Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird.

Der Kunde überweist am 21.05.xxx2 nach Abzug von Skonto.

Berechnung des Skonto,- Steuer- und Überweisungsbetrages:

Rechnungsbetrag netto = 156.000 € x 3% =  4.680 € Skonto netto x 19% = 889,20 € USt. Korrektur
Skonto brutto = 4.680 € + 889,20 € = 5.569,20 €
Überweisungsbetrag = 185.640 € ./. 5.569,20 € = 180.080,80 €

20.04.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank180.080,80Forderungen LuL185.640
 Gewährte Skonti4.680,00  
Umsatzsteuer 19%889,20  

Merke

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Prüfen Sie immer derartige Buchungen, ob Sie auf der Soll- und der Haben-Seite die gleichen Summen erhalten.

Rabatt

Es gibt zwei Arten von Rabatten:

  • Sofortrabatte und
  • nachträglich Rabatte.

Bei der kaufmännischen Preiskalkulation sind alle Rabatte in die Verkaufspreise einkalkuliert. Sofortrabatte werden in Rechnung als Kaufanreiz für den Kunden offen ausgewiesen, in der Regel aber nicht separat gebucht.

Die nachträglichen Rabatte dagegen funktionieren ähnlich wie Boni. Mit einem nachträglichen Rabatt „belohnen“ Sie Ihren Kunden z.B. für seine Treue oder für den Umsatz, den er Ihnen beschert und geben ihm zugleich einen Anreiz, wieder bei Ihnen zu kaufen. Die nachträglich gewährten Rabatte werden auf dem Konto „Gewährte Rabatte“ gebucht.

Beispiel 15 – Sofortrabatt

Beispiel

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Schräuble GmbH verkauft Waren an einen Kunden und stellt am 03.03.xxx2 folgende Rechnung aus:

Warenwert10.000 €
abzgl. 10% Rabatt1.000 €
ergibt9.000 €
zzgl. 19% USt.1.710 €
Rechnungsbetrag brutto10.710 €

Lösung:

Gebucht wird nur der um den Rabattbetrag reduzierte Umsatz. Er stellt zugleich das umsatzsteuerliche Entgelt dar.

03.03.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL10.710Erlöse Warenverkauf9.000
  Umsatzsteuer 19%1.710

Beispiel 15 – Nachträglicher Rabatt

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenhandel) erstellt im Juli des Jahres 2 eine Rabattanzeige in Höhe von 300 € netto, zzgl. 19% USt. (57 €), gesamt 357 € für die benachbarte Grundschule, um die Schulleitung für die langjährige Treue beim Bezug der Bürobedarfsmaterialien zu belohnen und ihr gleichzeitig einen Anreiz für die künftigen Bestellungen zu geben.

Lösung:
Die Rabattanzeige stellt eine auf die Zukunft ausgerichtete Minderung von:

  • Umsatz
  • Umsatzsteuer und
  • Forderungen LuL

im Zusammenhang mit einer Bestellung der Grundschule dar.
Bei der nächsten Bestellung wird die Grundschule bei der Bezahlung den Rabattbruttobetrag vom Rechnungsbetrag abziehen dürfen.

30.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Gewährte Rabatte300Forderungen LuL357
 Umsatzsteuer 19%57