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Buchführen-lernen - Privatentnahmen und Privateinlagen - Einführung

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Buchführen-lernen

Privatentnahmen und Privateinlagen - Einführung

Private Vorgänge in Form von

sind nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) möglich. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind juristische Personen und haben folglich keine Privatsphäre. Von den bilanzierenden Einzelunternehmen als Musterfirmen in unserem Kurs kann also nur Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) von den Privatvorgängen betroffen sein.

Falls Sie sich als EÜR-ler mit Kapitel C, Lektion 32 beschäftigt haben, sind Ihnen die drei Arten der Privatvorgänge aus den Beispielen (mit Fliesenleger Uwe Stein und Architektin Petra Keller) bereits bekannt. Betrachten Sie die nachfolgenden Erläuterungen als Vertiefung und Festigung Ihres im Kapital C erworbenen Wissens.

Alle 3 oben genannten Formen der Privatvorgänge berühren immer das Konto „Eigenkapital“ mit folgender Auswirkung:

Regel 1

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Privatentnahmen und unentgeltliche Wertabgaben mindern das Eigenkapital.
Das Eigenkapital (Passivkonto) mindert sich im Soll.
Privatentnahmen und unentgeltliche Wertabgaben werden also im Soll gebucht.

Regel 2

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Privateinlagen mehren das Eigenkapital.
Das Eigenkapital (Passivkonto) mehrt sich im Haben.
Privateinlagen werden also im Haben gebucht

Privatvorgänge könnten direkt auf das Eigenkapitalkonto gebucht werden.

Diese Vorgehensweise würde sich auf das Eigenkapitalkonto (mit einem unterstellten AB in Höhe von 18.000 €) wie folgt auswirken:

AktivaEigenkapitalPassiva
Privatentnahmen
Unentgeltliche Wertabgaben
AB
Privateinlagen
18.000,00

Die direkten Buchungen der Privatvorgänge auf das Eigenkapitalkonto führen jedoch im Endeffekt dazu, dass das Konto im Laufe des Jahres künstlich aufgebläht und  unüberschaubar wird.

Deswegen werden für Privatvorgänge drei separate Unterkonten angelegt und wie folgt bebucht:

SPrivatentnahmenH
Mehrungen Minderungen 

 

SUnentgeltliche WertabgabenH
Mehrungen Minderungen 
SPrivateinlagenH
Minderungen Mehrungen 

Gewöhnungsbedürftig ist dabei folgende Denkweise:

Merke

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Mehrungen der Privatentnahmen (und der unentgeltlichen Wertabgaben) führen zu Minderung des Eigenkapitals.
Mehrungen der Privateinlagen führen zu Mehrung des Eigenkapitals.