Zahllast
Falls Sie ähnlich wie Uwe Stein oder Anke Hübsch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringen, ist die in den Eingangsrechnungen Ihrer Lieferanten enthaltene Vorsteuer für Sie abzugsfähig. Das bedeutet, dass Sie dem Finanzamt nur den Differenzbetrag zwischen der Umsatzsteuer aus den Ausgangsrechnungen und der Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen schulden. Den Differenzbetrag nennt man Zahllast.
Umsatzsteuer z.B. | 2.000 € |
abzgl. Vorsteuer z.B. | - 975 € |
Zahllast | 1.025 € |
Die Zahllast muss von Ihnen an das Finanzamt überwiesen werden.
Vorsteuerüberhang
Es ist in der Regel so, dass der Betrag der Umsatzsteuer höher ist als der Betrag der Vorsteuer (siehe Berechnung oben). Es gibt aber bestimmte Situationen (z.B. bei umfangreichen Investitionen), in denen das Verhältnis der beiden Beträge umgekehrt ist: die Vorsteuer ist höher als die Umsatzsteuer. In dem Fall ergibt sich ein sog. Vorsteuerüberhang.
Umsatzsteuer z.B. | 370 € |
abzgl. Vorsteuer z.B. | - 1.230 € |
Vorsteuerüberhang | - 860 € |
Beim VSt-Überhang wird Ihnen das Finanzamt den Betrag erstatten.
Vertiefung
Tipp für die Praxis: VSt. Überhang
Mit dem System der Umsatzsteuer wird national und international viel Missbrauch betrieben. Mit verschiedenen Maßnahmen versuchen die Finanzverwaltungen diesem Zustand vorzubeugen und prüfen genau vor allem die Fälle, in denen nicht der Steuerpflichtige an das Finanzamt, sondern das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlen soll (Vorsteuerüberhang). Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie im Falle des Vorsteuerüberhangs dem Finanzamt (nach Aufforderung) die Rechnungen vorlegen müssen, die den VSt-Überhang verursachen. Da das Anfordern, Einreichen und Prüfen der Unterlagen etwas Zeit in Anspruch nimmt, werden Sie auf die Erstattung etwas länger warten müssen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Belegarten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Belegarten (Kapitel A - Allgemeines über Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.
-
Anschaffungskosten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Anschaffungskosten (Kapitel D - Grundlagen der doppelten Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.