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Buchführen-lernen - Dauerfristverlängerung für Quartalszahler

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Buchführen-lernen

Dauerfristverlängerung für Quartalszahler

In der Tabelle sind die wichtigsten Aussagen in Bezug auf die Fristverlängerung für Quartalszahler zusammen gefasst:

Quartalszahler

Frist für die Antragstellung


10. April

Jedes Jahr ein neuer Antrag?


Nein.
Ein einmal gestellter Antrag gilt auch für die Folgejahre, solange Sie die Umsatzsteuer quartalsweise abrechnen.


Weitere Besonderheiten


Keine (keine Sondervorauszahlung!)

 

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Im Jahr 1 übermittelte Uwe Stein (Fliesenleger) die USt-Voranmeldungen monatlich. Die Summe der USt-Zahllast im Jahr 1 lag jedoch letztendlich unter der Grenze von 7.500 €.
Demzufolge wurde für das Jahr 2 das Voranmeldungsverfahren auf „Quartal" umgestellt.
In Jahr 2 möchte Uwe Stein nach wie vor die Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen und stellt dafür bis zum 10. April im Jahr 2 auf dem elektronischen Wege (per ELSTER) einen entsprechenden Antrag.

Dieser Antrag gilt in den Folgejahren weiter und zwar solange, bis die Summe der Jahreszahllast die Grenze von 7.500 € übersteigt und das Finanzamt Uwe Stein zur Umstellung des Voranmeldungszeitraums auf „Monat“ schriftlich auffordert.

 So sieht der Antrag auf Dauerfristverlängerung von Uwe Stein aus:

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