Das Kapitel Kapitel A - Allgemeines über Buchführung in unserem Online-Kurs Buchführen-lernen besteht aus folgenden Inhalten:
Die vier Musterfirmen in unseren Beispielen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Die vier Musterfirmen in unseren Beispielen
Um den Beispielen eine möglichst reale Grundlage zu geben, wurden 4 Musterfirmen verwendet:Freier BerufEin Vertreter aller freien Berufe in der Gestalt der selbständigen Architektin Petra Keller. Frau Keller beschäftigt einen Arbeitnehmer und ist im Auftrag von Baufirmen und privaten Bauträger tätig. Frau Keller ermittelt den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hat ein reguläres Wirtschaftsjahr. Sie versteuert ihre Umsätze nach den vereinnahmten ...
Lektion 1 - Vom Haushaltsbuch zur Buchführung
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 1 - Vom Haushaltsbuch zur Buchführung
In den ersten Lektionen möchte ich Sie davon überzeugen, dass die Grundlagen der Buchführung gar nicht schwierig sind. Um sich mit dieser Thematik mit Erfolg und Spaß auseinanderzusetzen, sind vor allem Ordnungssinn und Systematik erforderlich. Den beiden folgt das Beherrschen der Buchungstechnik, die man ganz gut mit dem Erlernen des Autofahrens vergleichen kann: "Einmal gelernt, für immer gekonnt".Das ganze wird Schritt für Schritt mit der Kenntnis diverser steuerlicher ...
Lektion 2 - Wer braucht Buchführung und ihre Ergebnisse?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 2 - Wer braucht Buchführung und ihre Ergebnisse?
Während das Haushaltsbuch lediglich die Kontrolle der Liquidität eines Privathaushalts ermöglicht, stellt ordnungsgemäße Buchführung die unabdingbare Grundlage für diverse und zum Teil sehr anspruchsvolle Auswertungen aller Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, dar. Im weiten Sinne bildet die Buchführung den Kern des Rechnungswesens und liefert die Grundlagen für erfolgreiche Planung, Kalkulation und Statistik. Sehen Sie sich hierzu ...
Wie ist das Wort „Buchführung“ zu verstehen?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 3 - „Buchführung“ - was steckt dahinter? > Wie ist das Wort „Buchführung“ zu verstehen?
In der vorangegangenen Lektion haben Sie erfahren, welche Bedeutung die Buchführung für den Unternehmer und für die Finanzverwaltung hat. Das wichtigste Ergebnis für beide Interessentenkreise, das mithilfe der Buchführung ermittelt wird, ist der Gewinn bzw. Verlust, auch Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag genannt.Um häufige Irrtümer zu vermeiden, sollen Sie an dieser Stelle zwei Auslegungen des Begriffs „Buchführung“ kennenlernen und unterscheiden ...
Wie wird das Wort „Buchführung“ in allen Lektionen dieses Kurses verwendet?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 3 - „Buchführung“ - was steckt dahinter? > Wie wird das Wort „Buchführung“ in allen Lektionen dieses Kurses verwendet?
Um umständliche Umschreibungen zu vermeiden, verwenden wir in diesem Kurs das Wort Buchführung wie im normalen Sprachgebrauch, also universell für beide Arten der Gewinnermittlung (sowohl für die Bilanzierung als auch für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung).Beziehen sich die von mir dargestellten Inhalte ausschließlich auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, verwenden wir entweder die Abkürzung EÜR oder den Begriff einfache Buchführung. Sobald ...
Wen betrifft die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 3 - „Buchführung“ - was steckt dahinter? > Wen betrifft die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?
Die Gewinnermittlung mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist nur einigen wenigen Unternehmern gestattet.Dazu gehören:freiberuflich Tätige gem. §18 EStG (unabhängig von Umsatz- und Gewinnhöhe),Gewerbetreibende Einzelunternehmer (bzw. Personengesellschaften), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, wenn ihr Umsatz 600.000 € und Gewinn 60.000 € im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen,Gewerbetreibende Einzelunternehmer (bzw. Personengesellschaften), ...
Wen betrifft die doppelte Buchführung (Bilanzierung)?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 3 - „Buchführung“ - was steckt dahinter? > Wen betrifft die doppelte Buchführung (Bilanzierung)?
Die doppelte Buchführung (Bilanzierung) ist eine immer zulässige Gewinnermittlungsart. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer – auch ein Freiberufler – freiwillig bilanzieren darf.Für bestimmte Unternehmen besteht jedoch die Verpflichtung zur Bilanzierung.Dazu gehören:Gewerbetreibende Einzelunternehmer (bzw. Personengesellschaften), die im Handelsregister freiwillig eingetragen sind (sog. eingetragene Kaufleute e.K.) und die in zwei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren ...
Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 4 - Einfache und doppelte Buchführung > Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung
In Lektion 3 haben Sie erfahren, dass die Gewinnermittlung auf zwei Wegen erfolgen kann:per Bilanzierung (doppelte Buchführung) oderper Einnahmen-Überschuss-Rechnung (einfache Buchführung).Sie wissen bereits auch, unter welchen Umständen Selbständige bilanzieren müssen bzw. wer die einfache Buchführung (EÜR) wählen darf.Nachfolgend werden Sie sich mit den Unterschieden der beiden Gewinnermittlungsarten etwas genauer beschäftigen.Das Video ...
Merkmale der einfachen Buchführung (EÜR)
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 4 - Einfache und doppelte Buchführung > Merkmale der einfachen Buchführung (EÜR)
Geregelt in:§4 Abs. 3 EStGErmittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage:Summe der Einnahmen- Summe der Ausgaben Gewinn oder VerlustPrinzip:Zufluss-/ Abfluss- PrinzipNur die in einem Wirtschaftsjahr zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben werden bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt.Weitere Merkmale:die Umsatzsteuer ist erfolgswirksam (vereinnahmte USt. gehört zu den Einnahmen, verauslagte USt. gehört zu den Ausgaben)keine Bestandsaufnahmen ...
Merkmale der doppelten Buchführung (Bilanzierung)
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 4 - Einfache und doppelte Buchführung > Merkmale der doppelten Buchführung (Bilanzierung)
Geregelt in:§4 Abs. 1 EStGErmittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage:Auf dem doppelten Weg:durch den Abschluss des sog. GuV-Kontos unddurch den BetriebsvermögensvergleichGuV-Konto:Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen: Summe der Erträge - Summe der Aufwendungen = Gewinn oder VerlustBetriebsvermögensvergleich:Betriebsvermögen* am Schluss des Wirtschaftsjahresabzgl. Betriebsvermögen* am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ...
Definition des Wirtschaftsjahres
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 5 - Begriff des Wirtschaftjahres > Definition des Wirtschaftsjahres
In den bisherigen Lektionen tauchte immer wieder der Begriff des Wirtschafts- bzw. des Geschäftsjahres auf. Vor allem bei der Ermittlung des Gewinnbetrages zu Zwecken der Besteuerung spielt der Begriff „Wirtschaftsjahr“ bzw. seine genaue Definition eine wichtige Rolle.Das Wirtschaftsjahr (WJ) umfasst stets 12 Monate und kann zwei Ausführungen haben:reguläres WirtschaftsjahrDas Wirtschaftsjahr beginnt am 01. Januar, endet am 31. Dezember und ist mit dem Kalenderjahr ...
Wovon ist die Wahl des Wirtschaftsjahres abhängig?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 5 - Begriff des Wirtschaftjahres > Wovon ist die Wahl des Wirtschaftsjahres abhängig?
Nur bilanzierende Unternehmen haben tatsächlich die Wahl zwischen dem regulären und dem abweichenden Wirtschaftsjahr. Sie üben die Wahl bei der Gründung des Unternehmens (also einmalig) aus. Eine evtl. spätere Umstellung des Wirtschaftsjahres ist nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt möglich. Die meisten Bilanzierenden entscheiden sich für das reguläre Wirtschaftsjahr.Die Wahl des abweichenden Wirtschaftsjahres kann unterschiedliche Gründe haben. Bei den ...
Gegenstand der Buchführung
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 6 - Inhalte der Aufzeichnung > Gegenstand der Buchführung
Erinnern Sie sich jetzt noch einmal an die in der Lektion 2 und 3 erwähnten Größen wie Gewinn, Umsatz, Forderungen, Bankbestände etc.? Um an diese Größen zu gelangen, müssen Sie im Rahmen der Buchführung bestimmte Sachverhalte des Unternehmens mit ihrem Wert aufzeichnen. Bei den genannten Sachverhalten handelt es sich um sog. Geschäftsvorfälle, deren Wert in Geld (Währung) ausgedrückt wird. Der Inhalt und der Wert der Geschäftsvorfälle ...
Woraus besteht eine Aufzeichnung, welche Inhalte sind dabei wichtig?
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 6 - Inhalte der Aufzeichnung > Woraus besteht eine Aufzeichnung, welche Inhalte sind dabei wichtig?
Bei den Geschäftsvorfällen handelt es sich um keine abstrakten oder erfundenen Sachverhalte. Im Gegenteil, sie finden immer zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich statt. Gegenstand der Aufzeichnung ist also das Datum des Geschäftsvorfalls.An jedem Geschäftsvorfall sind in der Regel zwei Parteien beteiligt. Wenn Sie etwas kaufen, dann stellt Ihr Lieferant die Gegenseite dar. Für die Aufzeichnung benötigen Sie seinen Lieferantennamen sowie die Angaben über ...
Gesetzliche Auflagen der Aufzeichnungen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 6 - Inhalte der Aufzeichnung > Gesetzliche Auflagen der Aufzeichnungen
Der Gesetzgeber schreibt vor, welche formellen und materiellen Auflagen die Aufzeichnungen, die Sie im vorangehenden Abschnitt kennengelernt und geübt haben, erfüllen müssen, damit die Buchführung als Ganzes ordnungsmäßig ist.Die Auflagen sind unter dem Begriff Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bekannt und leider nicht in einem einzigen Gesetzestext zu finden. Die Vorgaben, Normen und Richtlinien der ordnungsmäßigen Buchführung ...
Belege und ihre Bedeutung für die Buchhaltung
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Belege und ihre Bedeutung für die Buchhaltung
In der Lektion 6 haben Sie die wichtigste Regel der Buchführung gelernt:Keine Buchung, keine Aufzeichnung ohne Beleg!Belege bilden die Grundlage sämtlicher Aufzeichnungen. Geht ein Beleg verloren, muss eine Kopie davon angeschafft bzw. ein entsprechender Eigenbeleg ausgestellt werden.Darüber hinaus müssen Belege konsequent gesammelt, systematisch geordnet und über eine gesetzlich festgelegte Dauer aufbewahrt werden.Nun sollten Sie sich zwei Fragen stellen:Welche Unterlagen ...
Belegarten
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Belegarten
Zu den Belegen gehören alle Schriftstücke, aus denen sich die Geschäftsvorfälle nachvollziehen und die Aufzeichnungen vornehmen lassen.Dabei wird zwischenFremd- undEigenbelegenunterschieden.Zu den Fremdbelegen gehören:erhaltene Quittungen (sog. Kleinbetragsrechnungen, meistens Barbelege)erhaltene Eingangsrechnungen von Ihren LieferantenKontoauszüge der BankFahrscheine (Bus-, Bahn-, Flugtickets)erhaltene Verträge (Miet-,Pacht-, Leasing-, Darlehensverträge)Zu ...
Belege im Detail
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Belege im Detail
QuittungEine Quittung wird auch „Kleinbetragsrechnung“ genannt. Sie beläuft sich auf einen Betrag von max. 250 € (inkl. Umsatzsteuer) und enthält folgende Pflichtangaben:vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers (des Lieferanten)AusstellungsdatumMenge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen LeistungGeldwert der Lieferung oder der sonstigen Leistung und die Angabe des Steuersatzes ...
Aufbewahrungsfristen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Aufbewahrungsfristen
Sobald ein Beleg die Grundlage der buchhalterischen Aufzeichnungen bildet, darf er nicht vernichtet werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Belege 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Die geschäftliche Korrespondenz z.B. Angebote, Mahnungen, Aufzeichnungen über Preisverhandlungen etc. sowie sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Alle genannten Unterlagen stellen neben den Aufzeichnungen den Gegenstand ...
Aufbewahrungsformen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Aufbewahrungsformen
Bezüglich der Aufbewahrung von Belegen und sonstigen Unterlagen, die mit der Buchführung zu tun haben, sollte folgendes beachtet werden:Jahresabschlussunterlagen (Bilanzen, Inventurlisten) sind im Original aufzubewahren.Buchungsbelege können im Original oder auf Speichermedien (als Dateien, Bilder etc.) aufbewahrt werden.Wenden Sie eine papier- und platzsparende Alternativform der Aufbewahrung z.B. Digitalisierung an, müssen Sie dafür sorgen, dass die Belege jederzeit lesbar ...
Elektronisch übermittelte Belege
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 7 - Verwaltung der Belege > Elektronisch übermittelte Belege
Elektronische SignaturSeit der Einführung der elektronischen Post (E-Mail) ist es üblich, dass Rechnungen nicht mehr per Brief, sondern als Dateien im E-Mail-Anhang gesendet werden. Für derartig übermittelte Belege gelten folgende Auflagen:Der Inhalt der E-Mail stellt geschäftliche Korrespondenz dar und muss 6 Jahre elektronisch aufbewahrt (gespeichert und gesichert) werden.Der Anhang der E-Mail, der die Rechnung als Datei enthält, muss 10 Jahre elektronisch aufbewahrt ...
Das Kassenbuch als Aufzeichnungsmuster
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 8 - Wie wird ein Kassenbuch geführt? > Das Kassenbuch als Aufzeichnungsmuster
Mit allen bisherigen Informationen haben Sie eine gute Grundlage bekommen, um die erste konkrete und praxisrelevante Aufgabe selbständig zu übernehmen. In diesem Kapitel werden Sie nämlich lernen und üben, wie man ein Kassenbuch führt. Obwohl die Buchführung heutzutage in der Regel mit Hilfe einer Software erledigt wird, werden Kassenbücher meistens handschriftlich geführt.Tipp für die PraxisEs ist möglich, gedruckte Kassenbuchhefte im Schreibwarenhandel ...
Kassenbuch führen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 8 - Wie wird ein Kassenbuch geführt? > Kassenbuch führen
Drucken Sie jetzt als universelles Beispiel die Abbildung des Kassenbuchs vom Fliesenleger Uwe Stein vom Monat März des Jahres 2 aus.Unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen hat Uwe Stein im Kassenbuch März in Jahr 2 folgende Aufzeichnungen vorgenommen:1.03. Der Kassenbestand vom Vormonat beträgt 850,00 € (Spalte: Vortrag/Einnahmen). Hierzu ist kein Beleg vorhanden. Die Belegfunktion erfüllt das Kassenbuch vom Monat Februar Jahr 2, das mit diesem Kassenbestand endete.02.03. ...
Behandlung später eingereichter Belege
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 8 - Wie wird ein Kassenbuch geführt? > Behandlung später eingereichter Belege
In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Beleg mit einem bestimmten Datum erst viel später zur Barauszahlung eingereicht wird. Dabei entsteht oft das Problem, mit welchem Datum die Geldbewegung gebucht werden soll:mit dem Datum des Belegs odermit dem Datum des Geldflusses?Merken Sie sich an dieser Stelle folgende Regel, die Sie vor einem materiellen Fehler bewahrt:Ein nachgereichter Beleg wird im Kassenbuch immer mit dem Datum des Geldflusses und nicht mit dem Datum des Belegs gebucht.Beispiel ...
Kassenbuch abschließen
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 8 - Wie wird ein Kassenbuch geführt? > Kassenbuch abschließen
Ist der Monat vorbei und wurde der letzte Barbeleg, der zu diesem Monat gehört, aufgezeichnet, kann man das Kassenbuch abschließen. Zunächst werden die nicht gebrauchten, unbenutzten Zeilen im Kassenbuch mit der sog. Buchhalternase (Zorro-Zeichen :) durchgestrichen. Dadurch soll verhindert werden, dass im abgeschlossenen Monat jemand versehentlich noch einen Eintrag im Kassenbuch vornimmt.Danach werden die Summen beider SpaltenSumme Spalte Einnahmen (inkl. Vortrag)Summe Spalte Ausgabenund ...
Übergang zum Kapitel B
Kapitel A - Allgemeines über Buchführung > Lektion 8 - Wie wird ein Kassenbuch geführt? > Übergang zum Kapitel B
Mit dem Thema des Kassenbuchs endet das Kapitel A unseres Kurses.Sie haben grundlegendes und für eine ordnungsmäßige Buchführung notwendiges Wissen erworben.Das Video wird geladen...(005-zusammenfassung-kapitel-a-ausblick)Im Kapitel B wird die Thematik der Umsatzsteuer ausführlich behandelt. Falls Ihr Unternehmen nicht umsatzsteuerpflichtig ist (Sie sind z.B. ein gemeinnütziger Verein oder ein Arzt) und Sie wollen bzw. müssen schnell in den Lektionen dieses Kurses ...