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Buchführen-lernen - Lektion 36 - Einführung in die doppelte Buchführung

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Buchführen-lernen

Lektion 36 - Einführung in die doppelte Buchführung

Kapitel D widmet sich im Ganzen den Grundlagen der doppelten Buchführung (Bilanzierung bzw. Betriebsvermögensvergleich) und knüpft an Inhalte, die Sie in den Kapiteln A „Grundlagen der Buchführung“ und Kapitel B „Grundlagen der Umsatzsteuer“ kennengelernt haben.

Die wichtigsten Merkmale der doppelten Buchführung wurden Ihnen zum ersten Mal in der Lektion 4 vorgestellt und werden an dieser Stelle in der gleichen Form wiederholt:

Geregelt in:§4 Abs. 1 EStG
Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage:Auf dem doppelten Weg:
  • durch den Abschluss des sog. GuV-Kontos und
  • durch den Betriebsvermögensvergleich
GuV-Konto:Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
   Summe der Erträge
- Summe der Aufwendungen
Gewinn oder Verlust
Betriebsvermögensvergleich:
Betriebsvermögen* am Schluss des Wirtschaftsjahres
abzgl. Betriebsvermögen* am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
= Unterschiedsbetrag
+ Entnahmen- Einlagen
= Gewinn / Verlust
* unter Betriebsvermögen ist an dieser Stelle das Eigenkapital zu verstehen

Merkmale:

  • Umsatzsteuer ist erfolgsneutral
  • Bestandsaufnahmen (Inventur)
  • Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzung
  • Rückstellungen

Die Begriffe und Formulierungen aus der tabellarischen Zusammenfassung stellen die Basis für die weiteren Lektionen dar. Als erstes erfahren Sie mehr über die Bestandsaufnahme, sprich „Inventur“.