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Buchführen-lernen - Aufbau des GuV-Kontos lt. Gesetz

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Buchführen-lernen

Aufbau des GuV-Kontos lt. Gesetz

In den vorherigen Beispielen haben Sie die Aufwendungen und die Erträge auf dem GuV-Konto in einer beliebigen Reihenfolge  vorgefunden. Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält jedoch genaue Vorgaben dafür, in welcher Reihenfolge Sie die Aufwands-und Ertragsarten auflisten müssen. Darüber hinaus ist das GuV-Konto kein T-Konto, sondern eine Liste mit Aufwendungen und Erträgen.

Nachfolgend der gesetzliche Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung gem. §275 Abs. 2 HGB:

1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
a)    Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b)   Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a)    Löhne und Gehälter
b)   soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung
7. Abschreibungen
a)    auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
b)   auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen,
    davon aus verbundenen Unternehmen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
    davon aus verbunden Unternehmen
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
   davon aus verbundenen Unternehmen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
    davon an verbundene Unternehmen
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15. außerordentliche Erträge
16. außerordentliche Aufwendungen
17. außerordentliches Ergebnis
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19. Sonstige Steuern
20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Ähnlich wie das bereits im Fall des gesetzlichen Aufbaus der Bilanz war, werden Sie auch im Zusammenhang mit der GuV im Rahmen dieses Kurses weder alle Positionen kennenlernen, brauchen oder  üben. Beachten Sie bitte noch, dass in dieser Liste anstelle der Worte „Gewinn“ bzw. „Verlust“ der Begriff des  „Jahresüberschusses“ bzw. des „Jahresfehlbetrages“ verwendet wird.