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Buchführen-lernen - Abschreibungsmethoden

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Buchführen-lernen

Abschreibungsmethoden

Es gibt folgende Abschreibungsmethoden, von denen nur die ersten beiden in diesem Kurs detailliert erläutert werden:


Abschreibungsmethode


Kurzbeschreibung


Sofortabschreibung

Ein Gegenstand wird zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. spätestens am Ende des Wirtschaftsjahres in voller Höhe abgeschrieben.

Die Höhe der Abschreibung ist also mit der Höhe der Anschaffungskosten identisch.

Da Abschreibungen als Betriebsausgaben den Gewinn und folglich die Einkommensteuerlast mindern, ist die Sofortabschreibung unter den Steuerpflichtigen beliebt und seitens der Finanzverwaltung mit einigen Auflagen verbunden (Details im nächsten Abschnitt dieser Lektion).


Lineare Abschreibung


Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsjahre des angeschafften Gegenstandes verteilt. Wie lange ein Gegenstand nutzbar ist, wurde in sog. „Abschreibungstabellen“ festgelegt.

Diese Abschreibungsmethode ist immer zulässig (Details im nächsten Abschnitt dieser Lektion).


Degressive Abschreibung


Sie stellt eine Alternative zur linearen Abschreibung dar. Die degressive Abschreibung ist seit 2011 nicht mehr zulässig und wird in diesem Kurs nicht weiter behandelt.


Gebäudeabschreibung


Gebäude werden entweder linear oder staffel-degressiv abgeschrieben. Das Thema der Gebäudeabschreibung stellt eine steuerliche Besonderheit dar und wird in diesem Kurs ebenfalls nicht weiter behandelt.

Falls Sie Gebäude abschreiben müssen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung, um die richtige Abschreibungsmethode zu wählen.


Abschreibung nach Leistungseinheiten


Die Abschreibungsmethode ist weniger bekannt und nur bei Gegenständen möglich, deren Abnutzung messbar ist (z.B. Pkw/Tachostand, Kopierer/Zählerstand). Sie wird in diesem Kurs nicht weiter behandelt.


Sonderabschreibung


Die Sonderabschreibung stellt eine steuerrechtliche Besonderheit dar und setzt eine fundierte Kenntnis der Steuervorschriften voraus. Es ist wie bereits im Fall der Gebäudeabschreibung eine Angelegenheit für Ihren Steuerberater.


Außerplanmäßige Abschreibung


Mit der Abschreibung haben Sie immer dann zu tun, wenn ein Gegenstand aufgrund höherer Gewalt, Diebstahl oder sonstiger unerwarteter Einflüsse außerplanmäßig an Wert verlor bzw. komplett unbrauchbar wurde oder sogar nicht mehr existiert. Der Wertverlust wird in solchen Fällen in der Regel von einem Gutachter ermittelt.