Haben Sie ein großes Belegaufkommen im Monat bzw. im Quartal, ist die Frist von 10 Tagen in der Regel zu kurz, um alle Belege vollständig und ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Die pünktliche Erstellung und Übermittlung der USt-Voranmeldung ist also in der Regel mit Hektik verbunden. Um dem Problem zu entgehen, ist es möglich, beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung um einen vollen Kalendermonat zu beantragen. Dank der Fristverlängerung muss z.B. die Voranmeldung April nicht bis zum 10. Mai, sondern erst bis zum 10. Juni abgegeben werden.
Auch die Quartalszahler können eine solche Fristverlängerung um einen Monat in Anspruch nehmen. Hätte man beispielsweise die Voranmeldung für das 2. Quartal ohne Fristverlängerung bis zum 10. Juli abgeben müssen, verschiebt sich die Abgabefrist mit der Fristverlängerung auf den 10. August.
Damit Sie in den Genuss der Dauerfristverlängerung kommen, müssen Sie vorher auf einem amtlichen Formular einen Antrag stellen.
An dieser Stelle empfehle ich Ihnen den Antrag auszudrucken.
Der Antrag wird, ähnlich wie die USt-Voranmeldung selbst, elektronisch via ELSTER übermittelt und hat folgende Bestandteile:
Zeile | Titel | Erklärung | |
3 | Steuernummer | Hier tragen Sie die Steuernummer Ihres Unternehmens ein. | |
7 bis 10 | Finanzamt | Es folgt die Anschrift des für Sie zuständigen Finanzamtes. | |
12 bis 15 | Unternehmer | Hier tragen Sie den Firmennamen und die vollständige Anschrift des Unternehmens ein. | |
22 rechte Seite | Berichtigte Anmeldung | Positionsnummer 10 | Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben und diesen nun korrigieren müssen, tragen Sie bei der Korrektur in das Feld 10 eine „1“ ein. |
26 | Summe der verbleibenden... | Hier wird die Summe der USt-Vorauszahlungen zzgl. der Sondervorauszahlung des Vorjahres eingegeben. | |
27 | davon 1/11 | Positions- Nummer 38 | An dieser Stelle wird die Sondervorauszahlung mit 1/11 aus dem Betrag der Zeile 26 errechnet. (Dem Thema "Sondervorauszahlung" ist der übernächste Abschnitt dieser Lektion gewidmet) |
Wie Sie selbst mit einem solchen Antrag verfahren müssen, hängt davon ab, ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind.
Mehr darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt dieser Lektion.
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