ZU DEN KURSEN!

Buchführen-lernen - Anschaffung von Anlagegüter - Einführung

Kursangebot | Buchführen-lernen | Anschaffung von Anlagegüter - Einführung

Buchführen-lernen

Anschaffung von Anlagegüter - Einführung

Die letzte Lektion dieses Kurses, die sich mit den laufenden (unterjährigen) Geschäftsvorfällen beschäftigt, ist der Anschaffung von Anlagegütern gewidmet.

Beachten Sie bitte, dass hier die Rede nur von solchen Anlagegütern ist, die Sie zu Ihrem Eigentum erwerben (bzw. selbst herstellen). Gemietete, gepachtete oder geleaste Gegenstände gehören nicht zu Ihrem, sondern zum Anlagevermögen des Vermieter, Verpächters oder des Leasinggebers und sind folglich nicht Gegenstand dieser Lektion.

Miete, Pacht oder Leasing gehören stets zu den Betriebsausgaben, werden also lfd. auf diversen Aufwandskonten (ggf. mit Vorsteuer) gebucht und wirken sich sofort und mindernd auf den betrieblichen Gewinn aus. Anders sieht es bei der Anschaffung (dem Kauf) der Anlagegüter aus. Die Anschaffung selbst stellt lediglich einen Vermögenstausch dar (Vermögenswert „Geld“ gegen Vermögenswert „Sache“) und wirkt sich vorerst nicht auf den betrieblichen Gewinn aus. Erst der Werteverlust des Gegenstandes aufgrund der Abnutzung (sog. Abschreibung) wird mit Hilfe weiterer Buchungen gewinnmindernd berücksichtigt.

Für alle Kursteilnehmer, die bereits das Kapitel C durchgearbeitet haben, stellt diese Lektion eine Wiederholung und Erweiterung des Wissens dar. Alle Beispiele hier sind bilanzierungskonform dargestellt.