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Buchführen-lernen - Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung

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Buchführen-lernen

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sofortabschreibung

Fall 2

FallHöhe der AKBeispieleKontenAbschreibung
2bis 410 € nettoSchreibtischlampe,
Tischrechner,
Kaffeemaschine,
Akkuschrauber,
Bohrmaschine,
Werkzeuge,
Bürostuhl,
Faxgerät
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer

Im Begriff „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) steckt eine Herausforderung für Ihre buchhalterische Praxis. Ein Anlagengenstand muss nämlich 4 Voraussetzungen erfüllen, damit er als GWG betrachtet und auch so gebucht werden darf:

  • beweglich
  • abnutzbar
  • selbständig nutzbar
  • AK max. 410 € netto

Insbesondere die Feststellung der Fähigkeit zur selbständigen Nutzung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern bereitet in der Praxis die meisten Probleme und kann durch die Beantwortung folgender Fragen erfolgen:

  • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?
  • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?
  • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?

Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist das Wirtschaftsgut nicht selbständig nutzbar und kann somit kein GWG sein.

Beispiel 1 (GWG)

Die Architektin Petra Keller kauft am 21.11.xxx2 ein neues Faxgerät für 319,00 € inkl. 19% USt. (50,93 €), netto 268,07 € und bezahlt mit der Kreditkarte.

Lösung:

Die Prüfung der Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
    • selbständig nutzbar                                      ja, weil
      • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   nein
      • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
      • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
      • AK max. 410 € netto                                      ja

21.11.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Geringwertige Wirtschaftsgüter268,07Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
268,07

Das Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ ist in der einfachen Buchführung ein neutrales Konto. Es kann zwar bebucht werden, erscheint aber später nicht in der Gewinnermittlung, die mit Hilfe des amtlichen Formulars „Anlage EÜR“ dem Finanzamt übermittelt wird. Das Konto erfüllt also eher eine statistische Aufgabe und liefert die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge.

21.11.xxx2 (Betriebsausgabe)                      

SollkontoHabenkonto
Vorsteuer 19%50,93Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
50,93

Beispiel 2 (GWG mit Skonto)

Der Fliesenleger Uwe Stein hat am 25.05.xxx2 einen Fliesenbrecher (Werkzeug) für 415,00 € netto, zzgl. 19% USt (78,85 €), gesamt 493,85 € auf Rechnung gekauft. Er hat die Rechnung nach Abzug von 2% Skonto am 29.05.xxx2 per Überweisung beglichen.

Lösung:

Bevor Sie die GWG-Voraussetzungen prüfen, müssen Sie die geminderten Anschaffungskosten nach Abzug von Skonto ermitteln.
2% aus 415,00 € = 8,30 € Skontobetrag netto
Kaufpreis netto 415,00 -  8,30 € Skonto netto = 406,70 € endgültige AK < 410,00 €  Ergebnis positiv

Vorsicht

Würde Uwe Stein die Bezahlung ohne Skontoabzug tätigen, würden die AK 415 € betragen, wodurch kein GWG möglich wäre.

Die Prüfung der restlichen Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
    • selbständig nutzbar                                      ja, weil
      • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   nein
      • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
      • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
      • AK max. 410 €                                          ja

29.05.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Geringwertige Wirtschaftsgüter406,70Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
406,70

29.05.xxx2 (Betriebsausgabe)                      

SollkontoHabenkonto
Vorsteuer 19%77,27Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
77,27

Beispiel 3 (kein GWG)

Die Architektin Petra Keller kauft am 15.06.xxx2 einen neuen Drucker für 229,00 € inkl. 19% USt. (36,56 €), netto 192,44 € und bezahlt bar.

Lösung:

Die Prüfung der Voraussetzung für ein GWG

  • beweglich                                                         ja
  • abnutzbar                                                         ja
    • selbständig nutzbar                                      nein, weil
      • ist das GWG nur zusammen mit anderen Anlagegütern nutzbar?   ja (mit dem PC)
      • tritt das GWG mit anderen Anlagegütern als eine gesamte Einheit in Erscheinung?  nein
      • ist das GWG mit anderen Anlagegütern technisch abgestimmt?   nein
      • AK max. 410 € netto                                      ja

Es ist kein GWG. Die Buchung der Anschaffung muss also auf einem anderen neutralen Konto z.B. Geschäftsausstattung erfolgen. Am Jahresende wird der Drucker linear abgeschrieben.

15.06.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Geschäftsausstattung192,44Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
192,44

Das Konto „Geschäftsausstattung“ ist in der einfachen Buchführung ein neutrales Konto. Es kann zwar bebucht werden, erscheint aber später nicht in der Gewinnermittlung, die mit Hilfe des amtlichen Formulars „Anlage EÜR“ dem Finanzamt übermittelt wird. Das Konto erfüllt also eher eine statistische Aufgabe und liefert die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge.

15.06.xxx2 (Betriebsausgabe)                      

SollkontoHabenkonto
Vorsteuer 19%36,56Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
36,56

Ein GWG kann entweder sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wie Sie bei der linearen Abschreibung vorgehen müssen, wurde bereits im Abschnitt davor dargestellt. Die lineare Abschreibung von GWG wird auf dem Konto „Abschreibung GWG (linear)“ gebucht.

Ist bei einem Anlagengegenstand die Sofortabschreibung steuerrechtlich erlaubt, darf dieser Gegenstand zum Zeitpunkt der Anschaffung, spätestens zum Ende des WJ in Höhe der Anschaffungskosten voll abgeschrieben werden. Die Sofortabschreibung GWG wird auf dem gleichnamigen Konto „Sofortabschreibung GWG“ gebucht.

Fortsetzung Beispiel 1

Nach der Rücksprache mit dem Steuerberater entscheidet Architektin Petra Keller, das Faxgerät am Jahresende sofort abzuschreiben. Da die Abschreibung eine Betriebsausgabe darstellt und den Gewinn mindert, wird Frau Keller dadurch auch steuerlich entlastet.

Das Faxgerät wurde am 21.11.xxx2 auf dem Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den AK von 268,07 € gebucht. Die Sofortabschreibung wird mit dem gleichen Betrag gebucht.

31.11.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Sofortabschreibung GWG268,07Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
268,07

Fortsetzung Beispiel 2

Nach der Rücksprache mit dem Steuerberater entscheidet Fliesenleger Uwe Stein, den Fliesenschneider am Jahresende sofort abzuschreiben. Da die Abschreibung eine Betriebsausgabe darstellt und den Gewinn mindert, wird Herr Stein dadurch auch steuerlich entlastet.

Der Fliesenschneider wurde am 25.09.xxx2 auf dem Konto Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den AK von 406,70 € gebucht. Die Sofortabschreibung wird mit dem gleichen Betrag gebucht.

31.12.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Sofortabschreibung GWG406,70Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
406,70