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Buchführen-lernen - Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 60 €

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Buchführen-lernen

Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 60 €

Handelt es sich bei einem GWG um einen  „billigen“ Gegenstand bis 60 € netto, kann die Anschaffung gleich auf einem der typischen Betriebsausgabenkonten:

  • Werkzeuge, Kleingeräte
  • Bürobedarf
  • Betriebsbedarf

erfolgen. Dadurch wird das Wahlrecht zwischen SofortAbschreibung und linearer Abschreibung sofort ausgeübt und die Abschreibungsbuchung am Jahresende muss nicht (darf nicht!) mehr vorgenommen werden.

Bei der Grenze von 60 € netto handelt es sich um eine aus der Praxis entstandene und allgemein verbreitete Orientierungshilfe für Buchhalter, die den Umgang mit den GWG („Wie buche ich?“, „Wie schreibe ich ab?“) erleichtert. Sie ist in keinem Gesetztext zu finden, ähnlich übrigens wie auch die in der Praxis übliche Abschreibung auf 1 €- Erinnerungswert.

Die zu diesem Thema passenden Geschäftsvorfälle haben Sie in den vorangehenden Lektionen bereits gesehen und auch selbst gebucht. Hier erneut zur Erinnerung und Festigung Ihres Wissens noch zwei passende Beispiele:

Beispiel

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Bsp.1:     

Der Fliesenleger Uwe Stein kauft am 03.09. in Jahr 2 einen kleinen elektrischen Tischrechner für 55,00 € inkl. 19% USt. (8,78 €), netto 46,22 € und zahlt bar.

Lösung:

Da die AK unter 60 € brutto liegen, kann die Anschaffung sofort auf einem Betriebsausgabenkonto gewinnmindernd gebucht werden.

03.09.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Bürobedarf
Vorsteuer 19%
46,22
8,78
Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
55,00

Beispiel

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Bsp.2:

Die Architektin Petra Keller kauft am 23.11.xxx2 einen Aktenlocher für 23,00 € inkl. 19% USt. (3,67 €), netto 19,33 € und zahlt bar.

Lösung:

Da die AK unter 60 € brutto liegen, kann die Anschaffung sofort auf einem Betriebsausgabenkonto gewinnmindernd gebucht werden.

23.11.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Werkzeuge, Kleingeräte
Vorsteuer 19%
19,33
3,67
Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
23,00

 

Vertiefung

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Tipp für die Praxis – Die Wahl des richtigen Kontos

Es ist egal, ob diese Anschaffung eines Tischrechners oder eines Aktenlochers auf dem Konto „Bürobedarf“, „Betriebsbedarf“ oder „Werkzeuge, Kleingeräte“ gebucht wird. Vielmehr darf jeder Buchhalter nach seinem Geschmack darüber entscheiden, zu welcher Gruppe der Gegenstände seiner Meinung nach ein Tischrechner/Aktenlocher gehört. Ähnlich verhält es sich mit größeren Anschaffungen, auch hier gibt eine gewisse Freiheit bei der Kontenauswahl. Und so können Sie  z.B. eine Schreibtischkombination entweder als „Geschäftsausstattung“ oder „Büroeinrichtung“ buchen. Wichtig bei der Auswahl des richtigen Kontos ist die Kenntnis, ob es sich um ein Betriebsausgabenkonto (Folge: später keine Abschreibung mehr) oder um ein neutrales Konto (Folge: später Abschreibung notwendig) handelt.