Das UStG verwendet grundsätzlich den Begriff der Leistung.
Die Leistung kann entweder eine Lieferung oder eine sonstige Leistung sein.
Unter Lieferung wird stets die Übertragung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand verstanden.
Sonstige Leistung ist im USt-Gesetz nicht explizit definiert. Sonstige Leistung ist alles das, was keine Lieferung ist.
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