Geregelt in: | §4 Abs. 1 EStG |
Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage: | Auf dem doppelten Weg:
|
GuV-Konto: | Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen: Summe der Erträge - Summe der Aufwendungen = Gewinn oder Verlust |
Betriebsvermögensvergleich: | Betriebsvermögen* am Schluss des Wirtschaftsjahres abzgl. Betriebsvermögen* am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres = Unterschiedsbetrag + Entnahmen - Einlagen = Gewinn /Verlust * unter Betriebsvermögen ist an dieser Stelle das Eigenkapital zu verstehen |
Merkmale: |
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Beispiel
Beispiel für Gewinnermittlung im Rahmen der doppelten Buchführung
Frau Anke Hübsch, die Inhaberin des Schreibwarenladens, ermittelt den Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG für das Wirtschaftsjahr 2015.
Es liegen folgende Zahlen vor:
Das Betriebsvermögen zum 31.12.2015 | 146.000 € |
Das Betriebsvermögen zum 31.12.2014 | 119.100 € |
Privatentnahmen im Jahr 2015 | 56.000 € |
Privateinlagen im Jahr 2015 | 17.900 € |
Lösung:
Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres 2015 | 146.000 € |
abzgl. Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres 2014 | - 119.100 € |
Unterschiedsbetrag | 26.900 € |
zzgl. Privatentnahmen | + 56.000 € |
abzgl. Privateinlagen | - 17.900 € |
Gewinn | 65.000 € |
Der umfangreichen Thematik der Umsatzsteuer ist das ganze Kapitel B dieses Kurses gewidmet.
Begriffe wie Forderungen und Verbindlichkeiten, Privatentnahmen und –einlagen, Inventur, Rechnungsabgrenzung und Rückstellung werden an dieser Stelle weder erläutert noch sind sie mit den Inhalten des Lexikons verknüpft. Sie werden ebenfalls in separaten Lektionen behandelt.
Die einfache Buchführung wird im Detail im Kapitel C und die doppelte Buchführung im Kapitel D dieses Kurses behandelt.
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