In den bisherigen Lektionen tauchte immer wieder der Begriff des Wirtschafts- bzw. des Geschäftsjahres auf. Vor allem bei der Ermittlung des Gewinnbetrages zu Zwecken der Besteuerung spielt der Begriff „Wirtschaftsjahr“ bzw. seine genaue Definition eine wichtige Rolle.
Das Wirtschaftsjahr (WJ) umfasst stets 12 Monate und kann zwei Ausführungen haben:
| Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01. Januar, endet am 31. Dezember und ist mit dem Kalenderjahr identisch. |
| Das Wirtschaftsjahr beginnt in einem beliebigen Monat des Kalenderjahres z.B. am 1. April und endet 12 Monate später (in dem Fall am 31. März des Folgejahres). |
Unter den in unserem Kurs verwendeten Musterfirmen gilt für Frau Anke Hübsch mit ihrem Schreibwarenladen das abweichende Wirtschaftsjahr (Beginn 01. März, Ende 28. Februar). Alle anderen Musterfirmen haben das reguläre Wirtschaftsjahr.
Wird ein Unternehmen im Laufe des Wirtschaftsjahres gegründet bzw. aufgelöst, entsteht ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr (es hat ausnahmsweise weniger als 12 Monate).
Der letzte Tag des Wirtschaftsjahres wird als Stichtag bezeichnet. Beim regulären Wirtschaftsjahr ist das der 31. Dezember.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Wovon ist die Wahl des Wirtschaftsjahres abhängig?
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Wovon ist die Wahl des Wirtschaftsjahres abhängig? (Kapitel A - Allgemeines über Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.
-
E-Bilanz
Vielleicht ist für Sie auch das Thema E-Bilanz (Kapitel D - Grundlagen der doppelten Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.