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Buchführen-lernen - Merkmale der einfachen Buchführung (EÜR)

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Buchführen-lernen

Merkmale der einfachen Buchführung (EÜR)



Geregelt in:§4 Abs. 3 EStG
Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage:Summe der Einnahmen
-  Summe der Ausgaben
Gewinn oder Verlust

Prinzip:

Zufluss-/ Abfluss- Prinzip
Nur die in einem Wirtschaftsjahr zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben werden bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Weitere Merkmale:
  • die Umsatzsteuer ist erfolgswirksam (vereinnahmte USt. gehört zu den Einnahmen, verauslagte USt. gehört zu den Ausgaben)
  • keine Bestandsaufnahmen (Inventur)
  • keine Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • keine Rechnungsabgrenzung
  • keine Rückstellungen

 

Beispiel

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Beispiel für Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung

Die Architektin Petra Keller ermittelt den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Sie hat im Jahr 2 folgende Umsätze getätigt:

Einnahmen von privaten Bauträgern35.600 €
Einnahmen von gewerblichen Bauträgern (Firmen)85.750 €
Summe der Einnahmen121.350 €

Zum Ende des Jahres 2 stehen noch zwei Rechnungen in Höhe von insgesamt 12.900 € an private Bauträger offen.

Die Summe aller Aufwendungen (Raumkosten, Verwaltungskosten und sonstige Kosten) beläuft sich auf  36.980 €. Davon hat Frau Keller 35.200 € in Jahr 2 bereits bezahlt und 1.780 € stehen noch offen.

Wie hoch ist der steuerliche Gewinn von Frau Keller im Jahr 2?

Lösung:
Der Gewinnbetrag wird gem. § 4 Abs. 3 EStG nach dem Zufluss-/Ab­flussprinzip ermittelt.

Zu den Einnahmen zählen sowohl die Bareinnahmen als auch die Bankgutschriften. Die von den Kunden noch nicht bezahlten Rechnungen (Forderungen; hier 12.900 €) zählen nicht zu den Einnahmen (sie sind noch nicht zugeflossen). Die Summe der Einnahmen, die bei der Gewinnermittlung für Jahr 2 berücksichtigt werden muss, beträgt also 121.350 €. Die zwei noch nicht bezahlten Rechnungen werden erst im Jahr der Bezahlung berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Summe der Ausgaben sind Verbindlichkeiten (noch nicht bezahlte Aufwendungen; hier 1.780 €) nicht zu berücksichtigen (sie sind noch nicht abgeflossen).

Die Summe der Ausgaben beträgt also 35.200 €.

Summe der Einnahmen121.350 €
abzgl. Summe der Ausgaben35.200 €
Gewinn86.150 €