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Buchführen-lernen - Belegarten

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Buchführen-lernen

Belegarten

Zu den Belegen gehören alle Schriftstücke, aus denen sich die Geschäftsvorfälle nachvollziehen und die Aufzeichnungen vornehmen lassen.

Dabei wird zwischen

  • Fremd- und
  • Eigenbelegen

unterschieden.

Zu den Fremdbelegen gehören:

  • erhaltene Quittungen (sog. Kleinbetragsrechnungen, meistens Barbelege)
  • erhaltene Eingangsrechnungen von Ihren Lieferanten
  • Kontoauszüge der Bank
  • Fahrscheine (Bus-, Bahn-, Flugtickets)
  • erhaltene Verträge (Miet-,Pacht-, Leasing-, Darlehensverträge)

Zu den Eigenbelegen gehören:

  • von Ihnen ausgestellte Quittungen (sog. Kleinbetragsrechnungen, meistens Barbelege)
  • Ausgangsrechnungen an Ihre Kunden
  • Lohn-/Gehaltsunterlagen (Lohn-/Gehaltszettel Ihrer Mitarbeiter, Beitragsnachweise an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt usw.)
  • von Ihnen aufgestellte Verträge
  • Ersatzbelege (selbst erstellte Belege im Fall vom Verlust  des Originalbelegs)