Zu den Belegen gehören alle Schriftstücke, aus denen sich die Geschäftsvorfälle nachvollziehen und die Aufzeichnungen vornehmen lassen.
Dabei wird zwischen
- Fremd- und
- Eigenbelegen
unterschieden.
Zu den Fremdbelegen gehören:
- erhaltene Quittungen (sog. Kleinbetragsrechnungen, meistens Barbelege)
- erhaltene Eingangsrechnungen von Ihren Lieferanten
- Kontoauszüge der Bank
- Fahrscheine (Bus-, Bahn-, Flugtickets)
- erhaltene Verträge (Miet-,Pacht-, Leasing-, Darlehensverträge)
Zu den Eigenbelegen gehören:
- von Ihnen ausgestellte Quittungen (sog. Kleinbetragsrechnungen, meistens Barbelege)
- Ausgangsrechnungen an Ihre Kunden
- Lohn-/Gehaltsunterlagen (Lohn-/Gehaltszettel Ihrer Mitarbeiter, Beitragsnachweise an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt usw.)
- von Ihnen aufgestellte Verträge
- Ersatzbelege (selbst erstellte Belege im Fall vom Verlust des Originalbelegs)
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