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Buchführen-lernen - Buchen von Erlösen und Erträgen

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Buchführen-lernen

Buchen von Erlösen und Erträgen

Die Buchungen im Ertragsbereich können in zwei Gruppen eingeteilt werden:

  • Umsatzerlöse, die mit der typischen betrieblichen Tätigkeit zu tun haben und
  • sonstige betriebliche Erträge, die meistens unregelmäßig vorkommen und für die Existenz des Unternehmens zweitrangig sind.

Für die Buchungen von Umsatzerlösen stehen Ihnen in dem vereinfachten Kontenrahmen dieses Kurses folgende Konten zur Verfügung:

  • Erlöse Warenverkauf                  (Beispiel 1 und 2)
  • Erlöse Leistungen                        (Beispiel 3)
  • Erlöse Abfallverwertung               (Beispiel 4)
  • Erlöse Leergut                            (Beispiel 5)

Stellen Sie dem Kunden neben dem Waren- bzw. Leistungswert zusätzlich diverse Nebenkosten (Transport-, Verpackungskosten, weiterberechnete Versicherung etc.) in Rechnung, werden diese dem gleichen USt-Satz unterworfen wie die Hauptleistung und in der Regel auf dem gleichen Erlöskonto gebucht. Eine Ausnahme stellt nur das Leergut dar (siehe Beispiel Nr. 5 unten).

Vertiefung

Tipp für die Praxis

Die Standardkontenpläne sehen keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Umsätzen aus Warenverkauf und aus Leistungserbringung vor. Lediglich Auslandsumsätze bzw. erbrachte Bauleistungen müssen aufgrund umsatzsteuerlicher Vorschriften auf separate Erlöskonten gebucht werden. Um Sie an diese Besonderheit zu gewöhnen, wird in diesem Kurs eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen „Waren“ bzw. „Leistung“ vorgenommen.

Über die Besonderheit der Bauleistungen konnten Sie im Kapitel C, Lektion 28 im Zusammenhang mit der EÜR etwas mehr erfahren.

Beispiel

Beispiel 1

Erlöse aus Warenverkauf

Die Schreibwarenhändlerin Anke Hübsch verkauft am 15.05.xxx2 10 Schulhefte für 12,00 € netto, zzgl. 19% USt (2,28 €). Der Kunde zahlt bar 14,28 €.

15.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Kasse12,28Erlöse Warenverkauf12,00
  Umsatzsteuer 19%2,28

Beispiel

Beispiel 2

Erlöse aus Warenverkauf

Schräuble GmbH verkauft am 25.05.xxx2 genormte Kunststoffteile an den Automobilhersteller BWM AG aus Berlin für 156.000 € netto, zzgl. 19% USt (29.640 €) auf Rechnung, gesamt 185.640 €.

15.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL185.640Erlöse Warenverkauf156.000
  Umsatzsteuer 19%29.640

Beispiel

Beispiel 3

Erlöse aus Leistung

Schräuble GmbH bekommt den Subunternehmerauftrag, aus Fremdrohstoffen bestimmte Kunststoffelemente anzufertigen.  Die Teile sind im Juni des Jahres 2 fertig und Schräuble GmbH stellt am 30.06.xxx2 eine Rechnung in Höhe von 12.300 € netto, zzgl. 19% (2.337 €), gesamt 14.637 € aus.

30.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL14.637Erlöse Leistung12.300
  Umsatzsteuer 19%2.337

Beispiel

Beispiel 4

Erlöse Abfallverwertung

Beim Austausch der Leitungen im Rahmen des Umbaus einer ProduktionshallesindKupferabfälle entstanden. Schräuble GmbH verkauft diese am 27.08.xxx2 an einen Altmetallhändler für 650 € netto zzgl. 19% USt. (123,50 €) bar.

27.08.xxx2

SollkontoHabenkonto
Kasse773,50Erlöse Abfallverwertung650,00
  Umsatzsteuer 19%123,50

Beispiel

Beispiel 5

Erlöse Leergut

Schräuble GmbH verwendet speziell angefertigte Behälter zum Verpacken und Transportieren der Ware. Diese Behälter werden dem Kunden als Leergut zusätzlich in Rechnung gestellt.

Am 25.10.xxx2 verkauft Schräuble GmbH eine Warenlieferung und stellt dem Kunden folgende Rechnung aus:

Warenwert65.000,00 €
Leergut850,00 €
Zwischensumme65.850,00 €
zzgl. 19% USt.12.511,50 €
Rechnungsbetrag brutto78.361,50 €

25.10.xxx2

SollkontoHabenkonto
Forderungen LuL78.631,50Erlöse Warenverkauf65.000
  Erlöse Leergut850,00
  Umsatzsteuer 19%12.511,50

Für die Buchungen von sonstigen Erträgen stehen Ihnen in dem vereinfachten Kontenrahmen dieses Kurses folgende Konten zur Verfügung:

  • Mieteinnahmen                                              (Beispiel 6)
  • Provisionserträge                                            (Beispiel 7)
  • Versicherungsentschädigungen                        (Beispiel 8)
  • Zinserträge                                                     (Beispiel 9)
  • Erlöse Verkauf BGA                                        (Beispiel 10)
  • Erstattungen Entgeltfortzahlung                       (Beispiel 11)

Die weiteren Konten aus dem Bereich der Sonstigen Erträge wie z.B. Entnahme Waren und  Verwendung Gegenstände werden später genauer vorgestellt.

Beispiel

Bsp. 6

Mieteinahmen

Schräuble GmbH vermietet eine leerstehende Lagerhalle für 6.300 € zzgl. 19% USt. (1.197 €). Die Gutschrift auf dem Bankkonto in Höhe von 7.497 € erfolgt am 01.02.xxx2.

Achtung!

Hinweis

Wie Sie bereits in der Lektion 10 im Kapitel B erfahren haben, ist die Vermietung und Verpachtung grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Vermieter bzw. der Verpächter darf jedoch unter Anwendung des §9 UStG „zu Umsatzsteuer optieren“, also auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze verzichten.

In diesem Beispiel haben Sie mit so einem Fall zu tun.

01.02.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank7.497Mieteinnahmen6.300
  Umsatzsteuer 19%1.197

Beispiel

Bsp. 7

Provisionserträge

Herr Schräuble von Schräuble GmbH hat vielseitige Geschäftsbeziehungen. Es gelingt ihm, zwischen zwei seiner Geschäftspartner zu vermitteln, wodurch für die beiden eine lohnende und dauerhafte Geschäftsbeziehung entstanden ist. Von beiden Seiten erhält nun Schräuble GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von je 5.000 € zzgl. 19% USt. (950 €), insgesamt 5.950 €.

Die Beträge gehen auf das betriebliche Bankkonto am 12.08. und am 25.08.xxx2 ein.

12.08.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank5.950Provisionserträge5.000
  Umsatzsteuer 19%950

25.08.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank5.950Provisionserträge5.000
  Umsatzsteuer 19%950

Beispiel

Bsp. 8

Versicherungsentschädigungen

Aufgrund eines Wasserschadens sind bei Schräuble GmbH die Bürobedarfsvorräte, insbesondere größere Mengen von Kopierpapier, kaputt gegangen. Die Versicherung hat den Schaden mit 915 € bewertet und den Betrag per Banküberweisung am 12.04.xxx2 erstattet.

12.04.xxx2 (Betriebseinnahme)

SollkontoHabenkonto
Bank915Versicherungsentschädigungen915

Beispiel

Bsp. 9

Zinserträge

Die Ladeninhaberin Anke Hübsch hatte auf dem betrieblichen Bankkonto über einen längeren Zeitraum ein Guthaben von ca. 10.000 €. Am Ende des 2. Quartals des Jahres 2 schrieb ihr die Bank Guthabenzinsen in Höhe von 21,00 € gut. Der Betrag von 21,00 € erscheint als Gutschrift auf dem Bankkontoauszug am 02.07.xxx2.

02.07.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank21,00Zinserträge21,00

Beispiel

Bsp. 10

Erlöse aus dem Verkauf von BGA

Schräuble GmbH verkauft ein gebrauchtes Spezialwerkzeug für 3.200 € netto, zzgl. 19% USt (608 €). Am 14.08.xxx2 zahlt der Käufer den Gesamtbetrag in  Höhe von 3.808 € per Scheck.

14.08.xxx2

SollkontoHabenkonto
Scheck3.808Erlöse Verkauf BGA3.200
  Umsatzsteuer 19%608

Achtung!

Hinweis

Verkauf von Sachanlagen ist ein etwas komplizierterer buchhalterischer Vorgang. An dieser Stelle wird lediglich eine von drei Buchungen dargestellt, die beim Sachanlagenverkauf relevant sind. Bei den weiteren zwei Buchungen handelt es sich um

  • Buchung der anteiligen Abschreibung und
  • Buchung des Anlagenabgangs.
Die Grundlagen der Abschreibung werden in diesem Kurs später noch behandelt.  Über die Vorgehensweise bei Anlagenabgang sollten Sie sich noch anderweitig informieren.

Beispiel

Bsp. 11

Erstattungen der Entgeltfortzahlung für kranke Arbeitnehmer

Die Aushilfsmitarbeiterin von Frau Anke Hübsch war 10 Tage krankgeschrieben. Frau Hübsch zahlte ihr das Aushilfsgehalt trotz Abwesenheit weiter (Entgeltfortzahlung). Im Folgemonat erstatte die Bundesknappschaft Minijob Zentrale 80% des fortgezahlten Betrages an Frau Hübsch zurück. Eine Gutschrift in Höhe von 120 € erfolgte am 11.06.xxx2 auf dem betrieblichen Bankkonto.

11.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bank         120Erstattung Entgeltfortzahlung120

 

Vertiefung

Tipp für die Praxis – Entgeltfortzahlung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung an Ihre erkrankten Mitarbeiter zu leisten. Falls Ihr Betrieb allerdings eine sog. Umlage U1 an die Krankenkasse entrichtet, wird Ihnen ein bestimmter Anteil (zwischen 40% und 80%) des fortgezahlten Gehalts zurückerstattet. Das Thema an sich gehört zum Kompetenzbereich eines Lohnbuchhalters.