Die Körperschaftsteuer stellt die Form der Einkommensteuer der inländischen Kapitalgesellschaften dar. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuer wird unter Anwendung spezieller Vorschriften des KStG auf Basis des Jahresgewinnes errechnet und dem Finanzamt mittels einer Körperschaftsteuererklärung mitgeteilt. Diese Aufgabe übernimmt für Sie in der Regel Ihr Steuerberater. Der aktuelle KSt-Satz beträgt 15%. Auf den ermittelten KSt-Betrag wird auch der SolZ in Höhe von 5,5% erhoben. Ähnlich wie es schon bei der Gewerbesteuer der Fall war, gehört die gezahlte Körperschaftsteuer zu den „nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben“ und darf folglich den Jahresgewinn nicht mindern. Für die Buchung der KSt stehen Ihnen zwei Konten zur Verfügung:
- Körperschaftsteuer
- SolZ auf Körperschaftsteuer
Beispiel
Der Steuerberater hat im Rahmen des Jahresabschlusses von Schräuble GmbH für das WJ 1 die Körperschaftsteuer in Höhe von 59.572,13 € und den SolZ in Höhe von 3.276,48 € ermittelt.
Schräuble GmbH hat im Laufe des Jahres 1 bereits KSt-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 41.963,20 € (Solz-Vorauszahlungen in Höhe von 2.307,98 €) geleistet. Die Nachzahlungsbeträge in Höhe von 17.608,93 € (KSt) und 968,50 € (SolZ) wurden dem betrieblichen Bankkonto von Schräuble GmbH am 20.06.xxx2 belastet.
20.06.xxx2 Abbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Körperschaftsteuer | 17.609,93 | Bank | 18.577,43 |
SolZ auf KSt | 968,50 |
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