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Buchführen-lernen - Geschenke an Geschäftspartner

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Buchführen-lernen

Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke an Lieferanten, Kunden, Vertreter und andere Geschäftspartner sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn ihre Kosten im Wirtschaftsjahr insgesamt 35 € netto pro beschenkter Person nicht übersteigen.

Aufwendungen für diese Geschenke mit den genauen Angaben zu den beschenkten Personen werden mit vollem Vorsteuerabzug auf dem Konto „Geschenke abzugsfähig“ gebucht.

Beispiel

Anke Hübsch (Schreibwarenladen) bedankt sich bei ihrem Steuerberater für eine aufschlussreiche Beratung bzgl. einer evtl. Geschäftsnachfolge und schenkt ihm ein Brillenetui für 39,90 € brutto inkl. 19% USt. (6,37 €). Sie hat das Euti  am 18.02.xxx2 gekauft und bar bezahlt. Das ist das einzige Geschenk, das der Steuerberater von ihr in diesem Kalenderjahr erhalten hat.

Lösung:
Der Wert des Geschenks beträgt netto 33,53 € und übersteigt somit die rechtliche Grenze von 35 € netto nicht. Es ist in voller Höhe als Betriebsausgabe mit Vorsteuerabzug zu buchen.

18.02.xxx2 Barbeleg

SollkontoHabenkonto
Geschenke abzugsfähig
Vorsteuer 19%
33,53
6,37
Bar39,90

Übersteigen die Kosten eines Geschenks die 35 €Nettogrenze bzw. erhält ein Kunde in einem Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke, die zwar einzeln gesehen unter dieser Grenze liegen, in der Summe diese aber übersteigen, handelt es sich stets um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, bei denen auch kein Vorsteuerabzug möglich ist. Die Buchung erfolgt auf dem Konto „Geschenke nicht abzugsfähig“.

Beispiel

Herr Schräuble (Schräuble GmbH) schenkt Frau Gabi Kunze (Vertreterin des Auftraggebers BWM GmbH) eine Flasche Perfüm im Wert von 78,00 € brutto (inkl. 19% USt. 12,45 €), die er am 19.09.xxx2 gegen EC-Karten-Zahlung gekauft hat. Der Gesamtbetrag wird am 21.09.xxx2 dem betrieblichen Bankkonto belastet.

Lösung:
Der Wert des Geschenks beträgt netto 65,55 € und übersteigt somit die Grenze von 35 €. Es ist in voller Höhe keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die Vorsteuer darf ebenfalls nicht als Betriebsausgabe gebucht werden.

Die Zahlung mit der EC-Karte verursacht in der Regel eine zeitgleiche Belastung auf dem Bankkonto und wird daher  nicht – wie das der Fall mit der Kreditkartenzahlung war – über ein separates Verrechnungskonto gebucht.

21.09.xxx2 Bankbelastung

SollkontoHabenkonto
Geschenke nicht abzugsfähig78,00Bank78,00

 

Vertiefung

Tipp für die Praxis
  • Geschenke, die als Werbegeschenke an diverse Kunden und Interessenten in großen Mengen verteilt werden (sog. Streuartikel), sind keine Geschenke im obigen Sinne. Es sind Werbungskosten, die meistens auf das Konto „Werbekosten“ mit vollem Vorsteuerabzug gebucht werden.
  • Die 35 €- Grenze gilt nicht, wenn es sich um Geschenke handelt, die der Beschenkte ausschließlich betrieblich nutzen kann.
    Beispiel: Sie schenken einem Schreiner einen Werkzeugkasten für 150 €.

 

Übersteigt der Wert eines Geschenks die Grenze von 10 €, muss es außerdem mit 30 % (zzgl. 5,5% SolZ  und pauschale Kirchensteuer) versteuert werden. Diese Steuer kann sowohl von Ihnen als auch von der beschenkten Person übernommen werden. Damit die beschenkte Person die Steuer korrekt berechnen und anmelden kann, muss sie natürlich den Wert des Geschenks kennen. Da diese Situation peinlich ist, sollten Sie immer dafür Sorge tragen, dass Ihre Geschenke von Ihnen versteuert werden. Sprechen Sie darüber unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Buchungstechnisch wird die steuerliche Besonderheit in diesem Kurs nicht behandelt.