Nebenkosten
Im Zusammenhang mit betrieblichen Aufwendungen entstehen oft diverse Nebenkosten, die bei etwas unerfahrenen Buchhalter beim Rechnungseingang für Unsicherheit sorgen.
Es handelt sich dabei um die gleichen Arten von Nebenkosten, die Sie bereits in der Lektion 47 kennengelernt haben: Transport, Versicherung, Porto, Verpackung, Vermittlungsprovision etc.
Beispiele:
- Beim Bezug von Büromaterial werden Ihnen Verpackungskosten und Porto zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Für den persönlichen Besuch in Ihrem Hause berechnet der Rechtsanwalt nicht nur sein Honorar, sondern auch Anfahrts- und Telefonkosten weiter.
- Für die Anmietung einer Maschine werden Ihnen zusätzlich zum Mietpreis die Transportkosten in Rechnung gestellt.
Diese Nebenkosten gehören in der Regel zu den Anschaffungskosten des jeweiligen Gegenstandes (z.B. des Bürobedarfs) oder der in Anspruch genommenen Leistung (z.B. der Beratung des Rechtsanwalts) und werden auf dem gleichen Konto gebucht wie der jeweilige Aufwand. Diese Vorgehensweise schreibt Ihnen die Definition der Anschaffungskosten im §255 Abs. 1 HGB vor, die Sie bereits in Lektion 37 im Zusammenhang mit der Bewertung der inventarisierten Gegenstände und Schulden kennengelernt haben.
Beispiel
Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) mietet einen industriellen Staubsauger, um die Ladenräume nach der Renovierung zu reinigen. Die Verleihfirma stellt ihr dafür am 17.04.xxx2 folgende Rechnung:
Miete für Staubsauger 1 Tag | 85,00 € |
Transportkosten pauschal | 25,00 € |
Summe netto | 110,00 € |
zzgl. 19% USt. | 20,90 € |
Rechnungsbetrag brutto | 130,90 € |
Frau Hübsch zahlt den Betrag sofort bar.
Lösung:
Die Transportkosten gehöhren zu den AK der in Anspruch genommenen Vermietungsleistung eines Gegenstandes und werden auf dem gleichen Konto gebucht:
17.04.xxx2 Aufwand / Barausgabe
Sollkonto | Habenkonto | ||
Mieten für Einrichtungen | 110,00 | Kasse | 130,90 |
Vorsteuer 19% | 20,90 |
Minderungen
In den meisten Fällen der betrieblichen Praxis haben Sie es nur mit der Entstehung (Mehrung) von Aufwendungen zu tun, die folglich auf den passenden Aufwandskonten im Soll gebucht werden. Diese Situation spiegelte sich in allen bisherigen Beispielen wieder. Manchmal kommt es jedoch vor, dass sich ein bereits gebuchter Aufwand nachträglich mindert.
Mit anderen Worten: die Anschaffungskosten, die beim Bezug eines Gegenstands (z.B. des Bürobedarfs) oder einer Leistung (z.B. der Beratung beim Rechtsanwalt) entstanden sind, werden nachträglich gemindert. Die Gründe für die Minderung können die gleichen sein, die Sie bereits in den Lektionen 46 und 47 kennengelernt haben: Rücksendungen, Nachlässe wegen Mängel, Rabatte, Skonti.
Für die Buchung der Minderungen von Anschaffungskosten der typischen betrieblichen Aufwendungen gilt folgende Regel:
Merke
Minderung des Aufwands wird immer auf dem gleichen Konto gebucht, wo ursprünglich der Aufwand selbst gebucht wurde, ggf. ist auch die Vorsteuer zu berichtigen.
Diese Vorgehensweise ergibt sich ebenfalls aus der Definition der AK im §255 Abs. 1 HBG.
In der Lektion 47 haben Sie spezielle Konten für die Buchungen von Rabatten und Skonto kennengelernt.
Merken Sie sich bitte, dass diese speziellen Konten ausschließlich im Zusammenhang mit Warenverkehr zu verwenden sind.
Falls Sie diese Konten zur Buchungen von Minderungen der sonstigen Aufwendungen benutzen, begehen Sie einen materiellen Fehler!
Beispiel
Beispiel 2 (wie oben) – Abwandlung
Vom Bankkonto der Ladeninhaberin Anke Hübsch wird am 01.07.xxx2 die Halbjahresprämie der Kfz-Versicherung in Höhe von 490,00 € (inkl. 19% Versicherungssteuer) abgebucht.
Lösung:
Bei der Buchung des Geschäftsvorfalls denken Sie daran, dass die Versicherungssteuer nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat und nicht separat gebucht wird.
01.07.xxx2 Bankabbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Kfz-Versicherung | 490,00 | Bank | 490,00 |
Am 01.10.xxx2 verkauft Frau Hübsch das Auto und meldet es ab. Daraufhin erstattet ihr die Versicherung einen Teil der am 01.07.xxx2 abgebuchten Quartalsprämie. Die Gutschrift auf dem Bankkonto in Höhe von 245,00 € erfolgt am 13.10.xxx2.
Lösung:
In diesem Fall handelt es sich um eine nachträgliche Minderung von Aufwand, die auf dem gleichen Konto (hier im Haben) wie der Aufwand selbst zu buchen ist.
13.10.xxx2 Minderung des Aufwands
Sollkonto | Habenkonto | ||
Bank | 245,00 | Kfz-Versicherung | 245,00 |
Das Kfz-Versicherungskonto sieht nach den beiden Buchungen wie folgt aus:
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Würde man nach den beiden Buchungen das Konto durch Summen- und Saldenbildung abschließen, würde sich als Saldo der Betrag von 245,00 € ergeben. Für die Gewinnermittlung würde dann die Kfz-Versicherung mit 245,00 € gewinnmindernd einfließen.
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Beispiel
Beispiel 3
Schräuble GmbH kauft eine halbe Palette von Papierrollen für die betriebliche Küche und erhält dafür am 17.11.xxx2 folgende Rechnung:
Papierrollen | 235,00 € |
Versandkosten | 16,90 € |
Summe netto | 251,90 € |
zzgl. USt. 19% | 47,86 € |
Rechnung brutto | 299,76 € |
Lösung:
Die Versandkosten gehören als Nebenkosten zu den AK der Papierrollen und werden auf dem Konto „Betriebsbedarf“ gebucht (Achtung! Eine Buchung auf dem Aufwandskonto „Reinigung“ ist auch korrekt).
17.11.xxx2 Eingangsrechnung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Betriebsbedarf | 251,90 | Verbindlichkeiten LuL | 299,76 |
Vorsteuer 19% | 47,86 |
Schräuble GmbH bezahlt die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Abzug von 2% Skonto per Banküberweisung.
Berechnung des Skonto,- Steuer- und Überweisungsbetrages:
Aufwand netto 235,00 € x 2% = 4,70 € Skonto netto x 19% = 0,89 € USt. Korrektur
Skonto netto 4,70 € + USt. Korrektur 0,89 € = 5,59 € Skonto brutto
Verbindlichkeitsbetrag 299,76 € abgzl. Skonto brutto 5,59 € = 294,17 € Überweisungsbetrag
Lösung:
Der in Anspruch genommener Skontobetrag mindert nachträglich die AK der Papierrollen und ist mit Berichtigung der Vorsteuer auf dem gleichen Konto wo die Anschaffung zu buchen.
24.11.xxx2 Eingangsrechnung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten LuL | 299,76 | Bank | 294,17 |
Betriebsbedarf (Skonto netto!) | 4,70 | ||
Vorsteuer 19% | 0,89 |
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