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Buchführen-lernen - Buchen von Personalaufwendungen - Einführung

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Buchführen-lernen

Buchen von Personalaufwendungen - Einführung

Für die Geschäftsvorfälle und Buchungen im Zusammenhang mit dem eigenen Personal stehen Ihnen im Rahmen der doppelten Buchführung 3 Kontengruppen (+ ein Sonderkonto) zur Verfügung:


Aufwandskonten


Verbindlichkeitskonten


Ertragskonten

  • Beitrag Berufsgenossenschaft
  • Löhne
  • Gehälter
  • Gesetzliche Soziale Aufwendungen (AG-Anteil)
  • Löhne für Minijobs
  • Pauschale Lohnsteuer für Aushilfen
  • Sonstige Personalkosten
  • Zuschuss zu bAV
  • Zuschuss zu VWL
  • Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ
  • Verbindlichkeiten Sozialversicherung
  • Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt
  • Verbindlichkeiten bAV
  • Entnahme Waren (Personal)
  • Verwendung Gegenstände (Personal)

Verrechnungskonto Lohn/Gehalt

Bevor Sie die Tipps und die Beispiele für die Verbuchung der Personalkosten lesen, sollte Ihnen folgende Tatsache bekannt und verständlich sein. Die Durchführung einer Lohn-/ Gehaltsabrechnung, die Ermittlung der damit verbundenen SV- und LSt-Abgaben ist nicht Gegenstand dieses Kurses und gehört in der Praxis meistens nicht zum Kompetenzbereich eines Buchhalters. Die Lohn- / Gehaltsabrechnung setzt ein anderes, fundiertes Wissen voraus und stellt ein separates Berufsbild eines Lohnbuchhalters dar. Der Finanzbuchhalter braucht also nicht unbedingt zu verstehen, wie die einzelnen Zahlen zustande kommen, er muss nur wissen, wo und wie er sie zu buchen hat.

Bei der Buchung der Personalkosten gibt es drei Methoden:

  • Bruttomethode
  • Bruttomethode mit Verrechnungskonto
  • Nettomethode

Die Nettomethode wird in der Regel im Rahmen der EÜR verwendet und wurde im Kapitel C vorgestellt.

Die Bruttomethode (ohne und mit Verrechnungskonto) ist für die doppelte Buchführung typisch und  wird gleich im Detail vorgestellt.

Für die Zahlungen der Personalkosten gibt es gesetzliche und vertragliche Fristen:


Art der Personalkosten


Zahlungsfrist


Empfänger


Sozialversicherungsabgaben

 


Die Zahlungsfrist läuft am drittletzten Bankarbeitstag des lfd. Monats ab. Krankenkassen stellen den Arbeitgebern jedes Jahr Hilfstabellen zur Verfügung, in denen die Fristen (die jeden Monat unterschiedlich ausfallen) vorgegeben sind.


Krankenkassen


Lohn-/Gehaltsauszahlung


Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem  Arbeitsvertrag. In der Regel ist es das Monatsende, es kann aber auch anders vereinbart werden, z.B. der 3. Tag des Folgemonats.


Arbeitnehmer


VWL oder bAV


Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. In der Regel ist es der Monatserste oder der Monatsletzte.


Bankinstitute bzw. Versicherungen


Steuerabgaben


Die Zahlungsfrist läuft zum 10. des Folgemonats ab. Eine Fristverlängerung wie im Fall der Umsatzsteuer ist nicht möglich.


Finanzamt

 

Vertiefung

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Tipps für die Praxis - Personalkosten
  • Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt besteht darin, dass Löhne mit einem festen Stundensatz pro tatsächlich geleisteten Stunden und Gehälter mit einem festen Monatsbetrag – unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden – bezahlt werden. Die Lohnbeträge sind also jeden Monat unterschiedlich, während die Gehaltsbeträge konstant bleiben.
  • In den Beispielen dieser Lektion werden die Zahlungsbeträge einzelner Arbeitnehmer gebucht. Gibt es in einem Unternehmen mehrere Arbeitnehmer, werden die LSt-Abgaben nicht pro Kopf, sondern in einer Summe für alle Arbeitnehmer gebucht (das Finanzamt erhält nur eine Überweisung). Die SV-Abgaben werden für jede betroffene/zuständige Krankenkasse einzeln gebucht. Sind also z.B. 5 Arbeitnehmer bei der gleichen Krankenkasse versichert, entsteht daraus eine Buchung mit den kumulierten Beiträgen für 5 Personen.