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Buchführen-lernen - Lektion 25 - Drei Grundsätze der einfachen Buchführung und der Buchungssatz

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Buchführen-lernen

Lektion 25 - Drei Grundsätze der einfachen Buchführung und der Buchungssatz

Die T-Konten, die Sie in der vorangegangenen Lektion kennengelernt haben und die man über 700 Jahre lang tatsächlich in dieser Form geführt hat, werden im Zeitalter der EDV nicht mehr verwendet. Nur die Logik, die das Buchen auf die T-Konten bestimmt, behielt ihre Gültigkeit bis heute und ist international verbreitet. Das Beherrschen dieser Logik bildet die notwendige Arbeitsgrundlage aller Buchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie ist oft die einzige verlässliche Möglichkeit, knifflige Buchungsfälle zu lösen, Fehler zu vermeiden bzw. zu bereinigen.

Die Logik der T-Konten im Zusammenhang mit der EÜR kann in drei Grundsätzen zusammengefasst werden:

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  1. Jeder Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten: ein Hauptkonto und ein Gegenkonto.
  2. Das Hauptkonto und das Gegenkonto werden immer auf unterschiedlichen Seiten bebucht.
  3. Die Buchung auf den Konten erfolgt mit Hilfe eines Buchungssatzes, der Soll an Haben lautet.

Grundsatz Nr. 1

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Jeder Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten: ein Hauptkonto und ein Gegenkonto.

Beispiel 1 (im Zusammenhang mit Betriebsausgaben)

Am 15.09.xxx2 kaufen Sie Bürobedarf für 35,00 € netto zzgl. 6,65 € USt. und zahlen 41,65 € bar.

Dieser Geschäftsvorfall wird in der EÜR und in der Bilanzierung unterschiedlich behandelt.


In der doppelten Buchführung (Bilanzierung)


In der einfachen Buchführung (EÜR)


muss bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls immer gesagt werden, ob und wie das Geld geflossen ist. Im Fall des Beispiels 1 ist der Zahlungsweg „bar“ und somit auch das Gegenkonto „Kasse“ relevant.


gibt es an dieser Stelle eine Vereinfachung. Der Zahlungsweg (bar, Überweisung, Kreditkarte etc.) muss nicht benannt werden und somit es ist nicht notwendig, Konten wie „Kasse“, „Bank“ etc. überhaupt zu führen. Es reicht, dass für alle der genannten Zahlungswege und für die Verbindlichkeiten aus LuL stellvertretend ein einziges Gegenkonto benutzt wird und zwar das „Verrechnungskonto EÜR“.


Festlegung der relevanten Konten für Beispiel 1:


Doppelte Buchführung


Einfache Buchführung

Hauptkonto
:

Bürobedarf
Vorsteuer 19%
Gegenkonto:Kasse

Hauptkonto
:

Bürobedarf
Vorsteuer 19%
Gegenkonto:Verrechnungskonto EÜR

Beispiel 2 (im Zusammenhang mit Betriebseinnahmen)

Am 11.05.xxx2 verkaufen Sie Waren an einen Kunden für 50,25 € netto, zzgl. 7% USt. 3,52 € ( brutto 53,77 €) auf Rechnung mit Zahlungsziel 30 Tage. Am 10.06.xxx2 zahlt der Kunde den Betrag 53,77 € per Banküberweisung.

Auch bei den Betriebseinahmen ist es in der einfachen Buchführung (EÜR) nicht notwendig, den genauen Zahlungsweg (bar, Überweisung bzw. Forderungen, Verbindlichkeiten, etc.) zu benennen. Es ist ausreichend, bei jedem Geschäftsvorfall als Gegenkonto grundsätzlich das „Verrechnungskonto EÜR“ zu verwenden.


Festlegung der relevanten Konten für Beispiel 2 (nur EÜR):


Hauptkonto
:

Erlöse Warenverkauf
Umsatzsteuer 7%
Gegenkonto:Verrechnungskonto EÜR

Es gilt dabei selbstverständlich das Zuflussprinzip. Das Buchungsdatum für den Geschäftsvorfall entspricht also dem Zahlungsdatum und ist 10.06.xxx2.

Vertiefung

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Tipp für die Praxis

Sowohl für das Erlernen der Buchführungsgrundlagen wie auch für ihre Umsetzung in der Praxis sollten Sie sich an eine Sichtweise gewöhnen. Betrachten Sie die Geschäftsvorfälle immer aus der eigenen Perspektive und nicht aus der Sicht des Lieferanten bzw. des Kunden.

Im Zusammenhang mit der Bezahlung ist nur die Betrachtungsweise

  • Wie haben Sie bezahlt? bzw.
  • Wie haben Sie das Geld vereinnahmt?

und nicht

  • Wie hat Ihr Lieferant die Bezahlung erhalten? bzw.
  • Wie hat Ihr Kunde bezahlt?

relevant.

Das Verdrehen der Betrachtungsweise führt in der Regel zur falschen Interpretation des Geschäftsvorfalls. Vor allem werden dabei Verbindlichkeiten mit Forderungen und umgekehrt verwechselt.

Grundsatz Nr. 2

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Das Hauptkonto und das Gegenkonto werden immer auf unterschiedlichen Seiten bebucht.

Wiederholung Beispiel 1 (Betriebsausgaben)

Am 15.09.xxx2 kaufen Sie Bürobedarf für 35,00 € netto zzgl. 6,65 € USt. und zahlen 41,65 € bar.

Bereits aus der Lektion 22 wissen Sie, dass Betriebsausgaben im Soll gebucht werden.

Der Kauf von Bürobedarf und die Vorsteuer 19% sind Betriebsausgaben und werden also auf der Soll-Seite der T-Konten gebucht:

SBürobedarfH
15.09.35,00  
SVorsteuer 19%H
15.09.6,65  

Als Gegenkonto wird in der EÜR das „Verrechnungskonto EÜR“ verwendet und – lt. Grundsatz Nr. 2 – auf der anderen, sprich auf der Haben-Seite, bebucht.

SVerrechnungskonto EÜRH
  15.09.41,65

Hinweis

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Wichtig!
Auf dem „Verrechnungskonto EÜR“ werden die Beträge immer brutto (inkl. USt) in einer Summe gebucht.

Falls Sie nicht mit dem Verrechnungskonto arbeiten, sondern die Konten „Bank“, „Kasse“, „Kreditkarte“ benutzen wollen, würde im Fall des Beispiels 1 die Buchung auf dem T-Konto „Kasse“ dann so aussehen:

SKasseH
  15.09.41,65

Wiederholung Beispiel 2 (Betriebseinnahmen)

Am 11.05.xxx2 verkaufen Sie Waren an einen Kunden für 50,25 € netto, zzgl. 7% USt. 3,52 € ( brutto 53,77 €) auf Rechnung mit Zahlungsziel 30 Tage. Am 10.06.xxx2 zahlt der Kunde den Betrag von 53,77 € per Banküberweisung.

Ebenfalls aus der Lektion 22 wissen Sie, dass Betriebseinnahmen im Haben gebucht werden.

Der Verkauf von Waren und die Umsatzsteuer 7% stellen Betriebseinnahmen dar und werden auf der Haben-Seite der T-Konten gebucht. Das Gegenkonto „Verrechnungskonto EÜR“ muss lt. Grundsatz Nr. 2 auf der anderen Seite, also auf der Soll-Seite des T- Konto gebucht werden.

SVerrechnungskonto EÜRH
10.06.53,77  
SErlöse WarenverkaufH
  10.06.50,25
 
SUmsatzsteuer 7%H
  10.06.3,52

Falls Sie nicht mit dem „Verrechnungskonto EÜR“ arbeiten, sondern die Finanzkonten („Bank“, „Kasse“, „Kreditkarte“ etc.) benutzen, dann würde im Beispiel 2 die Buchung auf dem Konto „Bank“ so aussehen:

SBankH
10.06.53,77  

Grundsatz Nr. 3

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Die Buchung auf den Konten erfolgt mit Hilfe eines Buchungssatzes, der „Soll an Haben“ lautet.

Wie Sie bereits im ersten Satz dieser Lektion erfahren haben, existieren die T-Konten in ihrer herkömmlichen Form heutzutage nicht mehr auf Papier. Durch den Einsatz der Buchführungssoftware wurden die manuellen Eintragungen auf T-Konten von einem sog. Buchungssatz ersetzt, der die Buchungen EDV-gerecht darstellt. Die Geschäftsvorfälle werden also zu Buchungsätzen umgewandelt und in dieser Form in eine Buchführungssoftware eingegeben.

Der Buchungssatz lautet:

Hinweis

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Soll an Haben

und ist wie folgt zu verstehen:

Hinweis

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An der ersten Stelle wird der Name des Kontos genannt, das den Buchungsbetrag im Soll aufnimmt.

An der zweiten Stelle wird der Name des Kontos genannt, das den Buchungsbetrag im Haben aufnimmt.

Den Buchungssatz kann man also auch wie folgt definieren:

Hinweis

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Sollkonto an Habenkonto

Bei der Bildung eines Buchungssatzes kommen die Grundsätze 1 und 2 gleichzeitig zur Anwendung.

Zusammenfassung Grundsatz 1 und 2

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Jeder Geschäftsvorfall berührt mindestens zwei Konten, davon ein Konto im Soll und das andere Konto im Haben.

Wiederholung Beispiel 1 (Betriebsausgaben)

Am 15.09.xxx2 kaufen Sie Bürobedarf für 35,00 € netto zzgl. 6,65 € USt. und zahlen 41,65 € bar.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Der Buchungssatz lautet:

11.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Bürobedarf35,00Verrechnungskonto EÜR41,65
Vorsteuer 19%6,65  

Wiederholung Beispiel 2 (Betriebseinnahmen)

Am 11.05.xxx2 verkaufen Sie Waren an einen Kunden für 50,25 € netto, zzgl. 7% USt. 3,52 € und erhalten 53,77 € auf Rechnung mit Zahlungsziel 30 Tage. Am 10.06.xxx2 zahlt der Kunde per Banküberweisung.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Der Buchungssatz lautet:

10.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Verrechnungskonto EÜR53,77Erlöse Warenverkauf50,25
  Umsatzsteuer 7%3,52

Beispiele für Buchungssätze (Betriebsausgaben)

Beispiel

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A.

Der Fliesenleger Uwe Stein bezahlt die Pacht für seine Werkstatt in Höhe 820,00 € netto, zzgl. 19% USt. (155,80 €) am 01.03.xxx2 per Banküberweisung, gesamt 975,80 €.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Der Buchungssatz lautet:

01.03.xxx2

SollkontoHabenkonto
Pacht820,00Verrechnungskonto EÜR975,80
Vorsteuer 19%155,80  

Beispiel

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B.

Die Architektin Peter Keller bezahlt am 26.09.xxx2 die Telefonrechnung in Höhe von 85,70 € zzgl. 19% USt. (16,28 €) per Banküberweisung, gesamt 101,98 €.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Der Buchungssatz lautet:

26.09.xxx2

SollkontoHabenkonto
Telefon85,70Verrechnungskonto EÜR101,98
Vorsteuer 19%16,28  

Beispiel

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C.

Die Architektin Peter Keller erhält am 03.05.xxx2 die Rechnung für die Reparatur des Laserdruckers in Höhe von 195,00 € zzgl. 19% USt. (37,05 €), gesamt 232,05 €. Sie überweist die Rechnung ohne Abzug am 18.05.xxx2.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Gem. dem Zufluss-/Abflussprinzip ist der Geschäftsvorfall nicht mit dem Datum der Rechnung sondern mit dem Datum der Zahlung gebucht.

Der Buchungssatz lautet:

18.05.xxx2

SollkontoHabenkonto
Reparaturen195,00Verrechnungskonto EÜR232,05
Vorsteuer 19%37,05  

Beispiele für Buchungssätze (Betriebseinnahmen)

Beispiel

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A.

Der Fliesenleger Uwe Stein führt einen Auftrag im Wert von 1.200,00 € netto zzgl. 19% USt. (228,00 €) aus und stellt dem Kunden am 12.04.xxx2 eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag von 1.428,00 € aus. Der Kunde zahlt die Rechnung bar am 15.04.xxx2.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Gem. dem Zufluss-/Abflussprinzip ist der Geschäftsvorfall nicht mit dem Datum der Rechnung, sondern mit dem Datum der Zahlung gebucht.

Der Geschäftsvorfall erfordert auch eine entsprechende Aufzeichnung im Kassenbuch.

Der Buchungssatz lautet:

15.04.xxx2

SollkontoHabenkonto
Verrechnungskonto EÜR1.428,00Erlöse Leistung1.200,00
  Umsatzsteuer 19%228,00

Beispiel

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B.

Die Architektin Petra Keller verkauft ihren Büroschreibtisch für 220,00 € zzgl. 19% USt. (41,80 €) und erhält dafür am 03.06.xxx2 bar 261,80 €.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Der Buchungssatz lautet:

03.06.xxx2

SollkontoHabenkonto
Verrechnungskonto EÜR261,80Erlöse Verkauf BGA220,00
  Umsatzsteuer 19%41,80

Beispiel

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C.

Der Fliesenleger Uwe Stein verkauft 20 qm Fliesen im Wert von 761,65 € netto zzgl. 19% USt. (144,71 €), Gesamtbetrag 906,36 €. Er stellt am 21.12.xxx2 eine Rechnung aus, die der Kunde am 07.01.xxx3 per Banküberweisung bezahlt.

Zusammengefasste Lösung
Zusammengefasste Lösung

Gem. dem Zufluss-/Abflussprinzip wird der Geschäftsvorfall nicht mit dem Datum der Rechnung, sondern mit dem Datum der Zahlung gebucht. Dies ist in dem Fall besonders wichtig, da die Lieferung und die Rechnung in einem anderen WJ als die Zahlung angefallen ist. Der Betrag von 906,36 € erhöht den Gewinn des WJ 3.

Der Buchungssatz lautet:

07.01.xxx3

SollkontoHabenkonto
Verrechnungskonto EÜR906,36Erlöse Warenverkauf761,65
  Umsatzsteuer 19%144,71

In einer Buchführungssoftware werden also lediglich die in Buchungssätze umgewandelten Geschäftsvorfälle eingegeben. Dabei werden die Grundregeln für Aufzeichnungen, die Sie im Kapitel A, Lektion 6 kennengelernt haben, befolgt.

Die Buchungsmaske einer Software könnte z.B. so aussehen. Die Inhalte der Buchung beziehen sich auf die Musterrechnung von Fliesenleger Uwe Stein an Schreibwarenladen Anke Hübsch, die Sie bereits in der Lektion 7 und danach in der Lektion 12 verwendet haben:

Beispiel Buchungsmaske