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Buchführen-lernen - Abschnitt VIII – Ermittlung des Gewinns

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Abschnitt VIII – Ermittlung des Gewinns

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Auf der dritten Seite der Anlage EÜR werden die zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber gestellt, wodurch sich (nach den steuerlichen Berichtigungen in den Zeilen 73 bis 79) der steuerpflichtige Gewinn bzw. Verlust in der Zeile 80 und dann 84 ergibt:

Summe der Betriebseinnahmen130.023,20 €
abzgl. Summe der Betriebsausgaben-  94.113,21 €
Gewinn35.909,99 €

Der Gewinnbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter dem Begriff „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ als Besteuerungsgrundlage dienen.

Im letzten Teil der Anlage EÜR, im Bereich der ergänzenden Angaben, erscheinen noch die teilweise bereits an anderen Stellen wiedergegebenen Werte der Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (Zeile 92, Pos.Nr. 122) Betrag 13.090,76 €.
In der Zeile 93, Pos.Nr. 123 sehen Sie die gebuchten „Privateinlagen“, über die im Kapitel C, Lektion 32 die Rede war.

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