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Buchführen-lernen - Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer (GewSt) wird von den Gemeinden auf die Gewinne der Gewerbebetriebe – erhoben wird. Die Höhe der Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bis Ende 2007 war die gezahlte Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe, die die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer reduziert hat. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer eine in voller Höhe „nicht abzugsfähige Betriebsausgabe“. Sie wird zwar nach wie vor auf einem typischen Betriebsausgaben- konto  „Gewerbesteuer“ gebucht, darf jedoch den einkommensteuerlichen Gewinn nicht mindern.

Einzelunternehmer (z.B. Fliesenleger Uwe Stein) und Personengesellschafen kommen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer in den Genuss eines Freibetrages in Höhe von 24.500 € im Jahr. Das bedeutet, dass für Gewinne unter dem Freibetrag keine Gewerbesteuer erhoben wird.

Beispiel

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Der Gewinnbetrag aus dem Jahr 1 des Einzelunternehmers Uwe Stein betrug 35.909,99 €. Sein Steuerberater erstellte für ihn eine GewSt-Erklärung, in der er den Gewinnbetrag nach den Vorschriften des GewStG entsprechend angepasst hat.
Das Finanzamt ermittelte daraufhin (unter Berücksichtigung des Freibetrages) einen sog. Gewerbesteuermeßbetrag. Auf seiner Basis wurde von der Gemeinde die Gewerbesteuer im Jahr 1 mit 1.618,05 € festgelegt. Der GewSt-Bescheid aus dem Jahr 1 erhielt Uwe Stein am 28.09.xxx2. Er hat den Betrag am 25.10.xxx2 überwiesen.

11.02.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Gewerbesteuer1.618,05Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
1.618,05

 

Vertiefung

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Tipp für die Praxis – Gewerbesteuer

Die im Beispiel aus Vereinfachungsgründen so dargestellte Situation sieht in der Praxis ein wenig anders aus. Die Gemeinden erheben nämlich im lfd. Jahr Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer. Ergibt sich nach dem Abschluss des Jahres die endgültige Höhe der GewSt, wird der Betrag den bereits getätigten Vorauszahlungen gegenüber gestellt, so dass sich im Ergebnis nur noch eine Nachzahlung des Differenzbetrages bzw. eine Erstattung (falls die Vorauszahlungen zu hoch waren) ergibt.