Mit den grundlegenden Aussagen über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die auch „einfache Buchführung“ genannt wird, wurden Sie zum ersten Mal im Kapitel A, in der Lektion 4 konfrontiert. Dort haben Sie auch erfahren, unter welchen Umständen bzw. für welche Unternehmer diese Art der Gewinnermittlung typisch und zulässig ist.
Kapitel C dieses Kurses richtet sich ausschließlich an diesen Personenkreis. Falls Ihr Unternehmen bilanziert, können Sie das Kapitel C komplett überspringen und mit dem Kapitel D fortsetzen.
Die Bezeichnung „ einfache“ Buchführung hat zwei Auslegungen.
Zum einen stellt das Wort „einfach“ ein Synonym für „leicht“ bzw. „unkompliziert“, zum anderen den Gegensatz zu „doppelt“ dar.
Während in der doppelten Buchführung bei jedem Geschäftsvorfall zwei Fragen beantwortet werden müssen
- was wurde angeschafft bzw. verkauft und
- wie wurde bezahlt?
reicht es in der einfachen Buchführung, nur die erste Frage
- was wurde angeschafft bzw. verkauft?
zu beantworten. Ob die Anschaffung bzw. der Verkauf
- auf Rechnung (mit Zahlungsziel)
- per Überweisung
- per Scheck,
- mit einer Kreditkarte oder
- bar
beglichen wurde, braucht bei der Aufzeichnung des Geschäftsvorfalls nicht festgehalten werden.
Die Angabe des Zahlungswegs wird einheitlich und universell durch den Begriff „Verrechnung EÜR“ ersetzt, unabhängig davon, wie (ob bar, per Überweisung, mit einem Scheck etc.) letztendlich gezahlt wurde. Über den Begriff „Verrechnung EÜR“ erfahren Sie mehr in den Lektionen 24 und 26.
Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie, worin die Unterschiede bei der Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen der doppelten und der einfachen Buchführung bestehen:
Beispiel
Sie kaufen Bürobedarf für 30 € und zahlen per Banküberweisung.
Fragen | In der doppelten Buchführung (Bilanzierung) müssen Sie bei der Aufzeichnung des Geschäftsvorfalls beide Fragen beantworten und zwei Fakten festhalten: | In der einfachen Buchführung (EÜR) reicht es, dass Sie bei der Aufzeichnung des Geschäftsvorfalls nur eine Frage konkret beantworten und einen Fakt festhalten: |
Was wurde angeschafft bzw. verkauft? | Bürobedarf | Bürobedarf |
Wie wurde bezahlt? | per Banküberweisung | Verrechnung EÜR |
Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft das Führen des Kassenbuchs.
Auch im Rahmen der einfachen Buchführung sind Sie verpflichtet, Kassenbücher zu führen und darin die Bareinnahmen und –ausgaben täglich festzuhalten. Wie ein ordnungsgemäßes Kassenbuch auszusehen hat, haben Sie bereits im Kapitel A, Lektion 8 erfahren. Beim Führen des Kassenbuchs werden zwangsweise beide der oben genannten Fragen beantwortet. Die Antwort auf die zweite Frage lautet dabei immer gleich und zwar: „Es wurde bar bezahlt“.
Die Aufgabe der Buchführung allgemein besteht unter anderem darin, dem Finanzamt die Besteuerungsgrundlage in Form des Gewinnes bzw. des Verlustes zu liefern. Wie Sie es bereits aus Lektion 4 wissen, werden hierfür in der einfachen Buchführung zwei Größen gegenübergestellt:
- die in einem Wirtschaftsjahr zugeflossenen Einnahmen und
- die in dem gleichen Wirtschaftsjahr abgeflossenen Ausgaben.
In einer einfachen Formel sieht die Ergebnisermittlung so aus:
Summe der Einnahmen |
- Summe der Ausgaben |
= Gewinn oder Verlust |
In den nachfolgenden zwei Lektionen beschäftigen wir uns etwas genauer mit den Begriffen Einnahmen und Ausgaben.
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