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Buchführen-lernen - Wie wird die Anschaffung von Anlagevermögen gebucht?

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Buchführen-lernen

Wie wird die Anschaffung von Anlagevermögen gebucht?

Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass in allen bis jetzt verwendeten Erklärungen und Beispielen ausschließlich typische „Ausgaben“ in Form von lfd. Kosten (Räume, Fahrzeuge, Personal etc.) vorgekommen sind. Dagegen waren Fälle, in denen die Anschaffung dauerhafter, materieller und immaterieller Werte vorkommt, kaum vertreten.

Der Grund, warum derartige Geschäftsvorfälle erst jetzt zum Schluss des Kapitels behandelt werden liegt darin,  dass die Behandlung dauerhafter Werte in der einfachen Buchführung etwas schwierig zu verstehen und besonders zu behandeln ist. Sie haben allerdings alle nötigen Grundlagen bereits erworben, um auch dieses Thema mit Verstand und Erfolg meistern zu können.

Den Ausgangspunkt bildet der  Begriff des Anlagevermögens.

Zum Anlagevermögen eines Betriebs gehören alle Güter, die dem Betrieb auf Dauer dienen.

Unter dem Begriff „auf Dauer“ wird ein Zeitraum von über 1 Jahr verstanden.

Das Anlagevermögen kann immaterielle (z.B. Lizenzen) oder materielle Gestalt (z.B. Gebäude, Maschinen) haben. Darüber hinaus wird das Anlagevermögen in abnutzbares (z.B. Pkw, Maschine) und nicht abnutzbares Vermögen (z.B. Grundstücke, Kunstgegenstände) eingeteilt.

Anlagevermögen
Unterteilung auf Grund der BeschaffenheitUnterteilung auf Grund der Abnutzbarkeit
immateriellLizenzen Konzessionen Rechtenicht abnutzbarGrundstücke Kunstgegenstände
materiellGrundstücke Gebäude Maschinen Betriebsausstattung GeschäftsausstattungabnutzbarAlle immateriellen und materiellen Anlagengegenstände außer den nicht abnutzbaren

Unabhängig davon, um welche Art des Anlagevermögens es sich handelt, für die einfache Buchführung (EÜR) gilt folgende Regel:

Merke

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Die Anschaffung von Anlagegegenständen stellt keine Betriebsausgabe dar.

Die Anschaffung von Anlagegegenständen wird also entweder gar nicht oder wenn schon dann stets gegen das „Verrechnungskonto EÜR nicht erfolgswirksam“ gebucht. Lediglich die Umsatzsteuer (Vorsteuer), die bei der Anschaffung von Anlagegegenständen in der Regel relevant ist, stellt eine Betriebsausgabe dar und wird wie bisher gegen das Konto „Verrechnungskonto EÜR  erfolgswirksam“ gebucht.

Beispiel

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Bsp.1:

Die Architektin Petra Keller kauft am 18.04.xxx2 einen hochwertigen Laserdrucker (Geschäfts­ausstattung) im Wert von 5.900 €, inkl. 19% USt. (942,02 €), netto 4.957,98 €. Sie bezahlt die Rechnung per Banküberweisung am 12.05.xxx2.

12.05.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Geschäftsausstattung4.957,98Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
4.957,98

Das Konto „Geschäftsausstattung“ ist in der einfachen Buchführung ein neutrales Konto. Es kann zwar bebucht werden, erscheint aber später nicht in der Gewinnermittlung, die mit Hilfe des amtlichen Formulars „Anlage EÜR“ dem Finanzamt übermittelt wird. Das Konto erfüllt also eher eine statistische Aufgabe und liefert die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge.

12.05.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Vorsteuer 19%942,02Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
942,02

Beispiel

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Bsp.2:

Der Fliesenleger Uwe Stein kauft einen Kleintransporter Marke Volkswagen für 26.700 €, inkl. 19% USt. (4.263,03 €), netto 22.436,97 € und bezahlt per Banküberweisung am 21.03.xxx2.

21.03.xxx2 (keine Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Lkw22.436,97Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
22.436,97

Das Konto „Lkw“ ist in der einfachen Buchführung ein neutrales Konto. Es kann zwar bebucht werden, erscheint aber später nicht in der Gewinnermittlung, die mit Hilfe des amtlichen Formulars „Anlage EÜR“ dem Finanzamt übermittelt wird. Das Konto erfüllt also eher eine statistische Aufgabe und liefert die Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge.

21.03.xxx2 (Betriebsausgabe)                      

SollkontoHabenkonto
Vorsteuer 19%4.263,03Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
4.263,03