Betriebsausgaben können wie folgt definiert werden:
Merke
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen in Geld oder Geldeswert, die betrieblich bedingt sind.
In der einfachen Buchführung (EÜR) sind folgende 3 Hauptgruppen der Betriebsausgaben zu unterscheiden:
sofort und unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben |
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sofort und beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben |
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nicht sofort abzugsfähige Betriebsausgaben |
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Die Vorsteuer aus allen Eingangsbelegen (sofern ausgewiesen und tatsächlich bezahlt) und die an das Finanzamt entrichtete USt-Zahllast gehören ebenfalls zu den Betriebsausgaben.
Für alle Ausgabenarten im Rahmen der EÜR gelten zwei wichtige Kriterien:
- die Ausgabe muss eine betriebliche Verursachung haben (Gegenteil: Privatentnahmen) und
- Die Ausgabe muss bereits abgeflossen sein (Abflussprinzip) (Gegenteil: Verbindlichkeit)
Beispiel
Privatentnahmen
Frau Petra Keller überweist vom betrieblichen Bankkonto das Honorar für einen Nachhilfelehrer ihrer Tochter in Höhe von 120 €.
Erklärung:
Die Nachhilfekosten für ein Kind gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung. Die Tatsache, dass der Betrag vom betrieblichen Bankkonto überwiesen wurde, ist irrelevant. Es handelt sich nicht um eine Betriebsausgabe, sondern um eine Privatentnahme, die den betrieblichen Gewinn nicht schmälert.
Beispiel
Abflussprinzip
Der Fliesenleger Uwe Stein kauft am 10.12.xxx2 beim Großhändler Putz & Lutz 10 Säcke Fliesenkleber und erhält dafür folgende Rechnung:
Fliesenkleber, 10 Säcke | 208,00 € |
zzgl. 19% USt. | 39,52 € |
Rechnungsbetrag brutto | 247,52 € |
Uwe Stein begleicht die Rechnung am 09.01.xxx3.
Erklärung im Zusammenhang mit ESt:
Uwe Stein ermittelt den Gewinn eines Wirtschaftsjahres nach den Regeln der EÜR, also nach dem Zufluss-/Abflussprinzip.
Uwe Stein hat zwar die Lieferung im WJ 2 erhalten, die Rechnung aber erst im Jahr 3 überwiesen. Der Betrag von 247,52 € mindert also den Gewinn des WJ 3.
Erklärung im Zusammenhang mit USt:
Uwe Stein wendet die Ist-Versteuerung an, die aber im Zusammenhang mit Eingangsumsätzen keine Rolle spielt.
Uwe Stein kann die Vorsteuer aus der Rechnung bereits im Voranmeldungszeitraum Dezember des Jahres 2 geltend machen, da im Dezember beide Voraussetzungen
- Leistung bzw. Lieferung erbracht und
- ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung liegt vor
erfüllt sind.
Der korrekte Umgang mit den Betriebsausgaben erfordert weitere Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen. Alleine die Andeutung, dass es bestimmte Ausgabenarten gibt, die nur beschränkt bzw. nicht sofort als solche gelten dürfen, ist ein Hinweis darauf, dass die Thematik nicht in einem Abschnitt ausreichend erläutert werden kann.
Die einzelnen Arten der Betriebsausgaben, veranschaulicht mit praktischen Beispielen, werden Sie in den Lektionen 30 bis 32 kennenlernen.
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