Wie Sie bereits erfahren haben, erfüllt die Sondervorauszahlung lediglich die Aufgabe eines Pfands und Sie dürfen den Betrag bei der Abgabe der USt-Voranmeldung Dezember auf die Zahllast Dezember anrechnen. Betrachten Sie nun erneut die zweite Seite der USt-Voranmeldung. In der Zeile 67 bei der USt. Position 39 steht:
„Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (nur auszufüllen in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums, in der Regel Dezember)“.
Die von Schräuble GmbH für das Jahr 2 errechnete SV in Höhe von 9.915 € wird also im Rahmen der USt-Voranmeldung Dezember des Jahres 2 wie folgt in Abzug gebracht:
Beispiel
Fortsetzung des Beispiels:
Im Dezember des Jahres 2 haben sich bei Schräuble GmbH folgende umsatzsteuerrelevante Werte ergeben:
Summe der steuerpflichtigen Umsätze zu 19% USt. | USt.Pos. 81 | 83.230,00 |
USt. 19% | 15.813,70 | |
Vorsteuer | USt. Pos. 66 | 3.186,24 |
Sondervorauszahlung Anrechnung | USt. Pos. 39 | 9.915,00 |
Verbleibende USt-Vorauszahlung | USt. Pos. 83 | 2.712,46 |
Die USt-Voranmeldung Dezember sieht in diesem Fall wie folgt aus:
Da die SV in Abzug gebracht wurde, werden für den Dezember nur 2.712,46 € USt-Zahllast überwiesen.Die im Beispiel beschriebene Situation wiederholt sich so jedes Jahr, solange Ihr Unternehmen die USt-Voranmeldung monatlich abgibt und die Dauerfristverlängerung beanspruchen will.
Vertiefung
Tipp für die Praxis - Einzelfristverlängerung
Vielleicht stellen Sie sich jetzt noch die Frage, was passiert wenn Sie trotz der Fristverlängerung um einen Monat mit der Bearbeitung Ihrer Buchführung trotzdem nicht rechtzeitig fertig werden?
Sie können in einem solchen Fall einen formlosen Antrag auf die Einzelfristverlängerung stellen. Verfassen Sie hierzu ein kurzes Schreiben, nennen Sie dem Finanzamt den Grund (z.B. Krankheit) und legen Sie ein beliebiges (nahes) Datum fest, zu dem Sie letztendlich die Buchführung und die USt-Voranmeldung fertig machen. Es ist auch möglich, die Einzelfristverlängerung mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes telefonisch zu vereinbaren.
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