ZU DEN KURSEN!

Buchführen-lernen - Dauerfristverlängerung für Monatszahler - Sondervorauszahlung

Kursangebot | Buchführen-lernen | Dauerfristverlängerung für Monatszahler - Sondervorauszahlung

Buchführen-lernen

Dauerfristverlängerung für Monatszahler - Sondervorauszahlung

In der Tabelle sind die wichtigsten Aussagen in Bezug auf die Fristverlängerung für die Monatszahler zusammen gefasst:

Monatszahler

Frist für die Antragstellung


10. Februar

Jedes Jahr ein neuer Antrag?


Ja

Weitere Besonderheiten


Es muss eine Sondervorauszahlung (SV) an das Finanzamt entrichtet werden. Der Betrag der Sonderauszahlung wird im Rahmen der USt-Voranmeldung Dezember im gleichen Jahr von der Zahllast Dezember abgezogen.

Sind Sie ein Monatszahler und wollen Sie in den Genuss der Fristverlängerung kommen? Sie müssen dafür eine Sondervorauszahlung leisten.
Die Sondervorauszahlung erfüllt die Aufgabe eines Pfands. Der Betrag, den Sie als SV an das Finanzamt im Februar überweisen, wird Ihnen bei der Abgabe der USt-Voranmeldung Dezember im gleichen Jahr auf die Zahllast Dezember angerechnet, so dass Sie defacto im Dezember weniger überweisen.

Um genau nachvollziehen zu können, wie die Sondervorauszahlung errechnet und mit der Dezemberzahllast verrechnet wird, sehen Sie sich am besten das nachfolgende Beispiel an:

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Schräuble GmbH übermittelt die USt-Voranmeldung monatlich und nimmt die Dauerfristverlängerung grundsätzlich seit Jahren  in Anspruch.
Im Jahr 1 wurden folgende USt-Beträge als Zahllast an das Finanzamt übermittelt bzw. im Rahmen des Vorsteuerüberhangs vom Finanzamt erstattet (Darstellung aus Vereinfachungsgründen ohne Cent-Beträge):

Voranmeldungszeiträume Jahr 1
Betragüberwiesen/erstattet am
Januar
15.63008.03.
Sondervorauszahlung Jahr 1
8.97011.02.
Februar
4.63209.04.
März12.49810.05.
April-3.25017.06.
Mai9.84107.07.
Juni2.36010.08.
Juli9.60209.09.
August-7.12019.10.
September5.30010.11.
Oktober23.98008.12.
November16.45810.01.
Dezember (19.140 € abzgl. SV 8.970 €)10.17008.02.xxx2

Im Jahr 2 soll wieder der Antrag auf die Fristverlängerung gestellt werden.
Der Betrag der Sondervorauszahlung wird wie folgt ermittelt:

Summe alle USt. Zahlungen Jahr 1 (inkl. SV Jahr 1), unabhängig vom Überweisungsdatum (eine sog. SOLL-USt-Zahllast)

109.071,00  €

geteilt durch 11 =9.915,55 €
auf volle Euro abgerundet =9.915,00 €

Der Antrag auf die Fristverlängerung mit Berücksichtigung der Sondervorauszahlung sieht dann so aus:

image