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Buchführen-lernen - Wie oft und wann wird die USt-Voranmeldung abgegeben?

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Buchführen-lernen

Wie oft und wann wird die USt-Voranmeldung abgegeben?

Inhaltsverzeichnis

Eigentlich ist die Umsatzsteuer ähnlich wie die Einkommensteuer eine Jahressteuer. Der Abrechnungszeitraum ist immer das Kalenderjahr (an dieser Stelle sollten Sie sich an die Nachteile eines abweichenden WJ, die in Lektion 5 erwähnt wurden, erinnern.)

Theoretisch könnte also die Abrechnung der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer ein Mal im Jahr stattfinden. Tatsächlich gibt es einige wenige Unternehmer, die die Rechenschaft darüber erst nach dem Ende des Jahres ablegen, die meisten Unternehmer rechnen allerdings entweder vierteljährlich oder sogar monatlich mit dem Finanzamt ab.

Für den Rhythmus zur Abgabe der USt-Voranmeldung, der als Voranmeldungszeitraum bezeichnet wird, gelten folgende Regeln (§18 UStG):

  • Wird ein Unternehmen neu gegründet, muss im Gründungs- und im Folgejahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich übermittelt werden, und zwar bis zum 10. Tag des Folgemonats (für Januar bis zum 10. Februar, für Februar bis zum 10. März usw.).
  • In den weiteren Geschäftsjahren wird der Rhythmus zur Abgabe der USt-Voranmeldung von der Höhe der UmsatzsteuerZahllast des Vorjahres abhängig gemacht. Hier gelten folgende Betragsgrenzen:
    • Betrug die USt.-Zahllast im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 7.500 €, wird die USt.-Voranmeldung im laufenden Jahr monatlich (bis zum 10. Tag des Folgemonats) abgegeben.
    • Lag die USt.-Zahllast im vorangegangenen Kalenderjahr zwischen 1.000 € und 7.500 €, wird die USt.-Voranmeldung im laufenden Jahr vierteljährlich (bis zum 10. Tag nach Ablauf des Quartals) abgegeben (für 1. Quartal bis zum 10. April, für 2. Quartal bis zum 10. Juli usw.).
    • Betrug die USt.-Zahllast im vorangegangenen Kalenderjahr max. 1.000 €, entfällt das Voranmeldungsverfahren. Der Steuerpflichtige ist nur zur Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung verpflichtet. Diese erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die Einkommensteuererklärung (in der Regel bis zum 31.05.)

Für die Überweisung der Zahllast gelten die gleichen Fristen, wobei hier eine Schonfrist von 3 Tagen in Anspruch genommen werden kann (§240 Abs. 3 AO), falls die Zahllast per Überweisung beglichen wird. Bei Zahlung per Scheck ist die Schonfrist nicht gegeben.

Beispiel

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Beispiel für Schonfrist

Die Architektin Petra Keller ist zur monatlichen Abgabe der USt-Voranmeldung verpflichtet.

Die USt-Voranmeldung Juni Im Jahr 2 versendet Frau Keller elektronisch (ELSTER) am 10.07.2015 und am gleichen Tag überweist sie die Zahllast. Der Betrag geht auf das Konto der Finanzverwaltung am 12.07.2015 ein, also innerhalb der erlaubten Schonfrist.

Die Schonfrist im Monat Juli 2015 endet übrigens erst am Montag den 15.07.2015.

Für die pünktliche Übermittlung der USt-Voranmeldung müssen Sie selbst sorgen.
Das Problem mit der pünktlichen Bezahlung können Sie durch die Erteilung einer SEPA-Lastschrift an das Finanzamt lösen. Dann wird es Ihnen nicht passieren, dass Sie die Frist versäumen.

Für die verspätete Übermittlung  der USt-Voranmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag und für die verspätete Zahlung einen Säumniszuschlag (ähnlich wie Zinsen) verlangen.

Vertiefung

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Tipp für die Praxis: Schonfrist, Werktage

Als Werktage gelten alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Samstag ist also auch ein Werktag!
Da weder die Ämter noch die Banken am Samstag arbeiten, gilt bei der Berechnung der Fristen der Samstag ausnahmsweise nicht zu den Werktagen dazu.

Für die Berechnung der Frist ist es nützlich, sich an folgende Formulierung zu gewöhnen:

„Eine Frist beginn mit Ablauf....“ bzw. „Eine Frist endet mit Ablauf....“

Für die Abgabe der USt-Voranmeldung gilt also folgende Aussage:

„Die Frist für die Abgabe der USt-Voranmeldung endet mit Ablauf des 10. Tages des Folgemonats, also um 24.00 Uhr. Ist der 10. kein Werktag, verlängert sich die Frist entsprechend“.

Für die Schonfrist bei der Überweisung der Zahllast gilt folgende Aussage:

„Die Schonfrist für die Überweisung der USt-Zahllast endet mit Ablauf des 13. Tages des Folgemonats. Ist der 13. Tag kein Werktag, verlängert sich die Frist entsprechend“.

 Tabelle mit Fristen 2022

Exemplarisch seien hier die Fristen für das Jahr 2022 gegeben. Hiermit lässt sich die oben beschriebene Festlegung der Fristen nachvollziehen.

Voranmeldungszeitraum
(ohne Dauerfristverlängerung)
Frist für die Abgabe der USt-VoranmeldungFrist für den Geldeingang
mit Berücksichtigung der Schonfrist
bei Überweisung
MONATS-
ZAHLER
Januar10.02.14.02.
Februar10.03.14.03.
März11.04.14.04.
April11.05.13.05.
Mai10.06.13.06.
Juni11.07.14.07.
Juli10.08.15.08.
August12.09.15.09.
September10.10.13.10.
Oktober10.11.14.11.
November12.12.15.12.
Dezember10.01.202313.01.2023
QUARTALS-
ZAHLER
IV. Quartal 202110.01.202213.01.2022
I. Quartal11.04.14.04.
II. Quartal11.07.14.07.
III. Quartal10.10.13.10.
IV. Quartal10.01.202313.01.2022
JAHRES-
ZAHLER
Jahr xUSt-Erklärung bis 31.07, Fristverlängerung möglichentfällt