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Buchführen-lernen - E-Bilanz

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Buchführen-lernen

E-Bilanz

Seit 01.01.2012 besteht für die bilanzierenden Unternehmen die Verpflichtung, ihre Bilanzen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln.

Die E-Bilanz hat einen vorgegebenen Aufbau, der als Taxonomie bezeichnet wird.
Die Taxonomie enthält die gleichen Positionen wie die vorher abgebildete Bilanz nach HGB, nur viel detaillierter und erweitert um steuerrelevante Werte.

Es gibt zwei Ausführungen der Taxonomie:

  • Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Größen und Rechtsformen gilt, und
  • Spezialtaxonomie, die u.a. für Krankenhäuser, kommunale Eigenbetriebe, Wohnungswirtschaft oder Verkehrsunternehmen geeignet ist.

Die Umwandlung einer herkömmlichen Bilanz in eine E-Bilanz ist nur durch den Einsatz einer dazu fähigen Buchführungssoftware möglich. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt verschlüsselt via ELSTER. Die E-Bilanz dient ausschließlich den Besteuerungszwecken, unterliegt dem Steuergeheimnis und wird im Gegensatz zu der Bilanz, die im elektronischen Handelsregister publiziert werden muss, nicht veröffentlicht.