In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Beleg mit einem bestimmten Datum erst viel später zur Barauszahlung eingereicht wird. Dabei entsteht oft das Problem, mit welchem Datum die Geldbewegung gebucht werden soll:
- mit dem Datum des Belegs oder
- mit dem Datum des Geldflusses?
Merken Sie sich an dieser Stelle folgende Regel, die Sie vor einem materiellen Fehler bewahrt:
Merke
Ein nachgereichter Beleg wird im Kassenbuch immer mit dem Datum des Geldflusses und nicht mit dem Datum des Belegs gebucht.
Beispiel
Beispiel für den Umgang mit einem nachgereichten Kassenbeleg
Die Mitarbeiterin von Anke Hübsch (Schreibwarenladen) war am 12.02. mit dem geschäftlichen Fahrzeug unterwegs und hat das Auto für 45 € betankt. Den Betrag hat sie an der Tankstelle bar aus der eigenen Tasche ausgelegt. Den Tankbeleg übergab sie am 18.02. an Anke Hübsch, die ihr am gleichen Tag den Betrag aus der Kasse erstattete.
Anke Hübsch muss beim Eintrag des Betrages von 45 € in das Kassenbuch (Spalte: Ausgaben) das Datum 18.02. verwenden, da sich an dem Tag der Kassenbestand um 45 € gemindert hat. Eine Eintragung mit dem Belegdatum vom 12.02. wäre sachlich falsch, da am 12.02. keine derartige Geldbewegung in der Kasse stattfand.
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