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Buchführen-lernen - Umsatzsteuer

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Buchführen-lernen

Umsatzsteuer

In den meisten Beispielen der vorangehenden Lektionen haben Sie es mit Geschäftsvorfällen und Buchungen zu tun gehabt, die die Umsatzsteuer berücksichtigen. Aus der Lektion 12 im Kapitel B wissen Sie bereits, wie USt-Zahllast bzw. Vorsteuerüberhang zustande kommen und dass diese dem Finanzamt mit Hilfe einer USt-Voranmeldung gemeldet und auch später bezahlt (bzw. erstattet) werden. Die Bezahlung kann per Überweisung oder Abbuchung stattfinden. An dieser Stelle müssen Sie noch erfahren, mit Hilfe welcher Konten und nach welchen Regeln die Umsatzsteuerzahlungen gebucht werden.

Im Zusammenhang mit den Zahlungen der Umsatzsteuer stehen Ihnen in diesem Kurs drei Konten zur Verfügung:

Falls Sie eine USt-Voranmeldung verspätet übermitteln, kann das Finanzamt von Ihnen einen Verspätungszuschlag verlangen (bis zu 10% des geschuldeten Betrages für jeden angefangenen Kalendermonat der Verspätung!). Dieser wird auf dem Konto „Verspätungszuschlag abzugsfähig“ gebucht. Unter „abzugsfähig“ ist der Einfluss des Zuschlags auf die Gewinnermittlung zu verstehen. Verspätungszuschläge, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer entstehen, dürfen den betrieblichen Gewinn schmälern.
Anders ist es im Falle von Steuerzahlungen, die den Gewinn nicht beeinflussen dürfen, wie z.B. die Zahlung der privaten Einkommensteuer des Unternehmers oder die Gewerbesteuer, die in dieser Lektion weiter behandelt wird.

Falls Sie die Steuerlast zu spät überweisen, kann das Finanzamt von Ihnen einen Säumniszuschlag verlangen (1% des geschuldeten Betrags für jeden angefangenen Kalendermonat der Säumnis). Dieser Zuschlag hat den Zinscharakter und wird auf dem Konto „Zinsähnliche Aufwendungen“ gebucht. Säumniszuschläge im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben und dürfen den betrieblichen Gewinn schmälern.

Beispiel

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Beispiel – Überweisung Umsatzsteuerzahllast

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) hat die USt.-Voranmeldung für Juli im Jahr 2 am 08.09.xxx2 per Elster übermittelt. Die USt-Zahllast in Höhe von 597,13 € hat sie erst am 12.09.xxx2 (mit Verspätung) überwiesen. Das Finanzamt hat  für die verspätete Zahlung einen Säumniszuschlag in Höhe von 1% der Steuerschuld (auf volle Euro gerundet) also 5 € verhängt.
Den Säumniszuschlag überwies  Frau Hübsch am 28.09.xxx2.

12.09.xxx2 Überweisung USt.Zahllast

SollkontoHabenkonto
USt-Vorauszahlungen597,13Bank597,13

28.09.xxx2 Überweisung Säumniszuschlag

SollkontoHabenkonto
Zinsähnliche Aufwendungen5,00Bank5,00

Beispiel

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Beispiel – Erstattung Vorsteuerüberhang

Durch den Erwerb einer Fertigungsmaschine hat sich im Monat April im Jahr 2 in der USt-Voranmeldung von Schräuble GmbH ein Vorsteuerüberhang in Höhe von 6.015,50 € ergeben. Nach vorheriger Prüfung der Belege erstattete das Finanzamt den Betrag am 23.06.xxx2 auf das betriebliche Bankkonto.

23.06.xxx2 Bankgutschrift

SollkontoHabenkonto
Bank6.015,50USt-Vorauszahlungen6.015,50

Beispiel

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Beispiel – Überweisung Sondervorauszahlung

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) hat am 09.02.xxx2 eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt-Voranmeldungen 2015. Als Sondervorauszahlung hat sie den Betrag von 2.695,00 € ermittelt.
Frau Hübsch überweist den Betrag am 11.02.xxx2.

11.02.xxx2 Bankabbuchung

SollkontoHabenkonto
USt-Sondervorauszahlungen 1/112.695,00Bank2.695,00

Beispiel

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Beispiel – Überweisung Umsatzsteuerzahllast Vorjahr

Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) überweist die USt-Vorauszahlung für November im Jahr 1 in Höhe von 698,20 € am 09.02.xxx2.

09.02.xxx2 Überweisung

SollkontoHabenkonto
USt-Vorjahr698,20Bank698,20

Nun stellt sich die Frage, wie werden aus den vielen „Soll an Haben“- Buchungen auf diverse Konten die Einträge auf den Formularen der USt-Voranmeldung und der USt-Erklärung, die Sie im Rahmen des Jahresabschlusses an das Finanzamt übermitteln?

Diese Aufgabe übernimmt bei einer EDV-gestützten Buchführung die jeweilige Software für Sie.

Die Konten des Kontenrahmens sind mit den passenden Positionsnummern der beiden Formulare verknüpft. Sobald Sie auf diese Konten buchen, sorgt die jeweilige Software für die Weiterleitung der Zahlen auf die passenden Stellen in den Formularen.

Verbindung der Konten mit der USt.Voranmeldung

Das Konto „Erlöse Warenverkauf“ ist mit der Pos.Nr. 81 oder 86 der USt-Voranmeldung verknüpft:

Steuerpflichtige Umsätze
Steuerpflichtige Umsätze

Die Tatsache, dass die Umsätze mit 19% USt. und mit 7% USt. unterschiedliche Pos. Nr. haben, deutet darauf hin, dass bei der EDV-gestützten Buchführung auch zwei unterschiedliche Konten dafür benötigt werden: „Erlöse Warenverkauf 19% USt“ und „Erlöse Warenverkauf 7% USt“.

Im Rahmen dieses Kurses werden nur theoretische Grundlagen ermittelt, deswegen wurde hier, nicht zuletzt aus Vereinfachungsgründen, auf diese Differenzierung verzichtet.

Die Konten „Vorsteuer 19%“ und „Vorsteuer 7%“ sind der Pos.Nr. 66 der USt-Voranmeldung zugewiesen:

Abziehbare Vorsteuerbeträge
Abziehbare Vorsteuerbeträge

Das Konto „USt-Sondervorauszahlung 1/11“ ist mit der Pos.Nr. 39 der USt.-Voranmeldung verkünpft:

Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss
Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss

Die im Februar geleistete Sondervorauszahlung für die Inanspruchnahme der Dauerfristverlängerung wird auf die USt-Zahllast Dezember angerechnet. Für die richtige Zuordnung des im Februar gebuchten Betrages zum Voranmeldungszeitraums Dezember sorgt die jeweilige Buchführungssoftware.