Ist das Wirtschaftsjahr zu Ende, müssen Sie als Steuerpflichtiger dem Finanzamt eine Besteuerungsgrundlage übermitteln. Sie wissen bereits, dass dies im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mithilfe einer sog. „Anlage EÜR“ erledigt wird, die elektronisch (per ELSTER) in der Regel bis zum 31.05. des Folgejahres erfolgt.
In dieser Lektion werden Sie eine fertige „Anlage EÜR“ für Fliesenleger Uwe Stein analysieren.
Sie ist das Ergebnis von vielen Geschäftsvorfällen und der daraus resultierenden Buchungen, die Sie im Laufe dieses Kurses kennengelernt haben.
Die abgebildete “ Anlage EÜR“ ist zwar als Ergebnis der Buchungen eines Handwerkers zustande gekommen ist, ihre Inhalte sind jedoch Branchen bzw. Berufsgruppen unabhängig.
Unabhängig davon, ob Sie als Fliesenleger, Maler, Elektriker, Architekt, Arzt oder Künstler selbständig sind, die „Anlage EÜR“ ist als Muster für alle geeignet.
Hinweise zur Analyse der Anlage EÜR:
- Halten Sie bei der Analyse der Anlage EÜR den Kontenrahmen in der sachlichen Gliederung parat.
- Die Anlage EÜR beinhaltet auch Sachverhalte, die in diesem Kurs nicht behandelt wurden. Die sie betreffenden Zeilen enthalten keine Zahlen und sind auch nicht weiter kommentiert.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Kontenarten - Kontenrahmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Kontenarten - Kontenrahmen (Kapitel C - Grundlagen der einfachen Buchführung (EÜR)) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.
-
Wen betrifft die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)?
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Wen betrifft die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)? (Kapitel A - Allgemeines über Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.