Befinden Sie sich auf einer Geschäftsreise, werden Sie normalerweise unterwegs essen und trinken. Diese Kosten dürfen nicht anhand der tatsächlichen Belege gebucht werden. Da hier eine Überschneidung mit den Kosten der privaten Lebensführung gegeben ist, ist die Berücksichtigung der ReiseVerpflegung nur bis zur Höhe gesetzlich festgelegter Pauschbeträge und ohne Vorsteuerabzug erlaubt. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Pauschbeträge für die Inlands- und Auslandreisen, darunter weitere Unterschiede je nach besuchtem Land. Die Pauschalen stehen Ihnen immer zu, auch wenn Sie sich unterwegs mit den von Zuhause mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken verpflegt haben.
Die Pauschbeträge werden auf dem Konto „Reisekosten (Verpflegung)“ gebucht.
Seit 2020 gelten folgende Pauschbeträge für Inlandsreisen in Abhängigkeit von der Reisedauer:
Dauer der Reise | Betrag € |
Reise > 8 bis 24 Stunden | 14 |
Reise > 24 Stunden | 28 |
Vertiefung
Tipp für die Praxis
Die Reform des Reisekostenrechts seit 2020 bringt steuerliche Vorteile bei der Ermittlung der Verpflegungspauschalen. Bei mehrtägigen Dienstreisen mit Übernachtung wird am An- und Abreisetag - unabhängig von einer Mindestabwesenheitszeit - eine einheitliche Pauschale von 14€ gewährt.
Falls nicht übernachtet (sog. Nachtreise) wird, stehen Ihnen auf jeden Fall 14€ für den Kalendertag zu, an dem Sie den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden dauernden Abwesenheit verbracht haben.
Beispiel
Die Architektin Petra Keller fährt am 18.08.xxx2 mit ihrem privaten Pkw zur Besichtigung mehrerer Baustellen. Sie verlässt die Wohnung um 7.00 Uhr, kommt um 21.15 Uhr nach Hause und legt insgesamt 231 km zurück.
Lösung:
Für die Fahrt mit dem privaten Pkw steht ihr die km-Pauschale in Höhe von 69,30 € zu (231 km x 0,30 €).
Für die Abwesenheit von 14 Std 15 Min. steht ihr eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 € zu.
18.08.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Reisekosten (Fahrtkosten) Reisekosten (Verpflegung) | 69,30 12,00 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 81,30 |
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand (Kapitel D - Grundlagen der doppelten Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.
-
Reisekosten – Übernachtung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Reisekosten – Übernachtung (Kapitel C - Grundlagen der einfachen Buchführung (EÜR)) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.