Die meisten Ausgaben sind ohne Einschränkungen als Betriebsausgaben anzusehen und dürfen in voller Höhe den betrieblichen Gewinn mindern.
Sie müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen:
- betriebliche Verursachung und
- Nachweis ihrer Höhe durch eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung.
Fehlt bei einer Ausgabe die betriebliche Verursachung, haben Sie in der Regel mit einer Privatentnahme zu tun (entsprechende Beispiele hatten Sie in der Lektion 26 gesehen).
Nachfolgend werden die einzelnen Ausgabenarten etwas genauer beschrieben. Beachten Sie dabei insbesondere die Tipps für die Praxis.
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