Zu den weiteren sofort abziehbaren Betriebsausgaben gehören die Zahlungen der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Das wissen Sie bereits aus der Lektion 4 im Kapitel A. Wie USt-Zahllast bzw. Vorsteuerüberhang zustande kommen, haben Sie wiederum im Kapitel B, Lektion 12 erfahren. Zu dem Zeitpunkt waren Ihnen aber weder die T-Konten-Logik noch der Buchungssatz bekannt.
Im Zusammenhang mit den Zahlungen der Umsatzsteuer stehen Ihnen eigentlich nur 3 Konten zur Verfügung:
- USt-Vorauszahlungen
- USt-Sondervorauszahlung 1/11
- USt-Vorjahr
Beispiel – Überweisung Umsatzsteuerzahllast
Der Fliesenleger Uwe Stein hat die USt.-Voranmeldung für das 2. Quartal des Jahres 2 am 10.07.xxx2 per Elster übermittelt. Die USt-Zahllast in Höhe von 863,75 € hat er am 22.07.xxx2 (mit Verspätung) überwiesen.
22.07.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
USt-Vorauszahlungen | 863,75 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 863,75 |
Beispiel – Erstattung Vorsteuerüberhang
Durch den Erwerb einer hochwertigen EDV-Anlage samt Software für die 3D-Bearbeitung hat sich im Monat Mai des Jahres 2 in der USt-Voranmeldung der Architektin Petra Keller ein Vorsteuerüberhang in Höhe von 2.035,32 € ergeben. Den Betrag erstattete das Finanzamt am 23.07.xxx2 auf das Bankkonto von Frau Keller.
03.05.xxx2 (Betriebseinnahme)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 2.035,32 | USt-Vorauszahlungen | 2.035,32 |
Beispiel – Überweisung Sondervorauszahlung
Die Architektin Petra Keller beantragt am 08.02.xxx2 eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt-Voranmeldungen für das Jahr 2. Als Sondervorauszahlung hat sie den Betrag von 1.365 € ermittelt.
Das Finanzamt bucht den Betrag von ihrem Bankkonto am 12.02.xxx2.
12.02.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
USt-Sondervorauszahlung 1/11 | 1.365,00 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 1.365,00 |
Beispiel – Überweisung Umsatzsteuerzahllast Vorjahr
Der Fliesenleger Uwe Stein hat die USt-Vorauszahlung für 4. Quartal im Jahr 1 in Höhe von 1.986,35 € am 08.02.xxx2 überwiesen.
08.02.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
USt-Vorjahr | 1.986,35 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 1.986,35 |
In der buchhalterischen Praxis steckt außerdem eine Vielzahl seltener Geschäftsvorfälle, die eine wiederkehrende Herausforderung darstellen. Die häufigste Frage, die ein Buchhalter stellt, lautet „Wie/wo wird das gebucht?“. Insbesondere die Geschäftsvorfälle, die sich selten wiederholen bzw. sogar wirklich einmalig sind, stellen bei ihrer Umwandlung in korrekte Buchungsätze ein erhebliches Problem dar.
In diesem Abschnitt der Lektion erhalten Sie eine auf 3 Fälle komprimierte Kontierungshilfe mit problematischen Fällen, die Sie sicherlich früher oder später im betrieblichen Alltag lösen müssen. Ansonsten verweise ich auf folgende Literatur und die Kontierungshilfen:
Vertiefung
Tipp für die Praxis – Darlehen
Nehmen Sie ein Darlehen auf (egal in welcher Höhe und mit welcher Laufzeit), haben Sie als EÜR-ler zwei Möglichkeiten:
- Sie buchen weder die Darlehensaufnahme- noch die –tilgung, lediglich die Zinsen bzw. Gebühren, die eine Betriebsausgabe darstellen.
- Sie buchen sowohl die Darlehensaufnahme- als auch die –tilgung und natürlich die Zinsen und Gebühren.
Der Vorteil der zweiten Vorgehensweise besteht darin, dass Sie mehr Kontrolle über die Höhe und die Fälligkeiten der eigenen Schulden haben, auch wenn dieses steuerrechtlich nicht verlangt wird.
Die Darlehensaufnahme stellt keine Betriebseinnahme dar, genauso wie die Tilgung keine Betriebsausgabe ist. Beide Beträge werden jedoch nach den Regeln für Einnahmen (im Haben) und Ausgaben (im Soll) gebucht.
Nur Zinsen und Bearbeitungsgebühren, die bei Darlehensaufnahme von den Banken erhoben werden, können als Betriebsausgaben gebucht werden.
Beispiel – Aufnahme und Tilgung von Darlehen
Die Architektin Petra Keller nimmt bei der Bank am 01.05.xxx2 ein Darlehen in Höhe von 20.000 € zur Anschaffung einer EDV-Anlage samt Software für die 3D-Bearbeitung auf. Im Rückzahlungsplan sind monatliche Raten in Höhe von 612,98 € vereinbart. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen.
Die Bank berechnet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe 450,00 €, die am Tag der Darlehensauszahlung auf einmal dem Bankkonto von Frau Keller belastet wird.
Am 31.05.xxx2 wird die erste Rate in Höhe von 612,98 € abgebucht.
Lt. Verwendungszweck auf dem Kontoauszug setzt sich der Betrag aus 504,65 € Tilgung und 108,33 € Zinsen zusammen.
Frau Keller entscheidet sich, den kompletten Vorgang zu buchen.
Lösung:
01.05.xxx2 (keine Betriebseinnahme)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verrechnungskonto EÜR nicht erfolgswirksam | 20.000,00 | Darlehen | 20.000,00 |
01.05.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Kosten des Geldverkehrs | 450,00 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 450,00 |
31.05.xxx2 (keine Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Darlehen | 504,65 | Verrechnungskonto EÜR nicht erfolgswirksam | 504,65 |
31.05.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Zinsen (langfristig) | 108,33 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 108,33 |
Vertiefung
Tipp für die Praxis – Zinsen
Bei der Buchung von Zinsen ist immer darauf zu achten, ob die Zinsen auf Grund von langfristigen oder von kurzfristigen Geldverbindlichkeiten entstanden sind.
Zu den langfristigen Geldverbindlichkeiten gehören:
- alle von Ihnen aufgenommene Darlehen, mit einer Laufzeit von mind. 1 Jahr, bzw.
- Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungen für Gegenstände, die dem Betrieb auf Dauer dienen (z.B. Kauf eines Pkws, Kauf einer Maschine etc.).
Werden Ihnen Zinsen im Zusammenhang mit den langfristigen Geldverbindlichkeiten berechnet, buchen Sie diese unbedingt auf dem Konto „Zinsaufwendungen (langfristig)“ bzw. auf „Zinsaufwendungen (Finanzierung BGA)“, falls es sich um Darlehen zur Finanzierung von Anlagegenständen handelt.
Zu den kurzfristigen Geldverbindlichkeiten gehören z.B.:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Überziehung des Girokontos bei der Bank
Die im Zusammenhang mit kurzfristigen Geldverbindlichkeiten entstehenden Zinsen werden auf dem Konto „Zinsaufwendungen (kurzfristig)“ gebucht.
Der Grund für die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen lang- und kurzfristigen Zinsen liegt in der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage am Jahresende. Zinsen gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Zinsen, die durch die Überziehung des Bankkontos entstehen, könnten aber durch sog. „Überentnahmen“ (hohe Privatentnahmen vom betrieblichen Bankkonto) verursacht werden. In dem Fall werden die Zinsen nicht in voller Höhe die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen. Entsprechende Berechnungen hierzu führt die Finanzverwaltung im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung durch. Sie müssen also lediglich auf die saubere Unterscheidung der beiden Zinsarten achten.
Beispiel – kurzfristige Zinsen
Der Fliesenleger Uwe Stein hat die Quartalsabrechnung seiner Bank erhalten. Zum 31.03.xxx2 sind dabei folgende Einzelposten angefallen:
Guthabenzinsen | 2,05 € |
Überziehungszinsen | 7,93 € |
Kontoführungsgebühren | 17,50 € |
Das Bankkonto von Herrn Stein wird mit dem Saldo der drei Posten in Höhe von 23,38 € am 02.04.xxx2 belastet.
Lösung:
Bei der Buchung der vier Beträge müssen Sie an das Saldierungsverbot denken, das Sie im Kapitel A, Lektion 6, „Gesetzliche Auflagen der Aufzeichnungen“ kennengelernt haben.
Sie dürfen die Zinseinnahmen mit den Zinsausgaben nicht gegenseitig verrechnen und nur den Differenzbetrag (Saldo) buchen.
Die korrekten Buchungen sehen so aus:
02.04.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Zinsaufwendungen (kurzfristig) Kosten Geldverkehr | 7,93 17,50 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 25,43 |
02.04.xxx2 (keine Betriebseinnahme)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 2,05 | Zinserträge | 2,05 |
Der Betrag, der sich aus den beiden Buchungen auf dem Konto „Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam“ ergibt, entspricht dem Betrag, der auf dem Bankkonto belastet wurde: 23,38 €.
S | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | H | |||
---|---|---|---|---|---|
02.04. Saldo | 2,05 23,38 | 02.04. | 25,43 | ||
Summe | 25,43 | Summe | 25,43 |
Würde man die Guthaben- und Überziehungszinsen miteinander verrechnen und nur den Differenzbetrag von 5,88 € buchen (7,93 € - 2,05 €) würde sich zwar am Ergebnis nichts ändern, trotzdem stellt dies einen Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen der ordnungsmäßigen Buchführung dar.
02.04.xxx2 (Achtung! Falsche Buchung!)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Zinsaufwendungen (kurzfristig) Kosten Geldverkehr | 5,88 17,50 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 23,38 |
Vertiefung
Säumnis- und Verspätungszuschläge
Die beiden Arten der Zuschläge sollen in der Praxis unbedingt voneinander unterschieden werden, da sie auf unterschiedliche Konten zu buchen sind.
Zuschlagarten | Beschreibung | Konto |
Verspätungs- zuschläge | Sie werden erhoben im Falle einer verspäteten Abgabe von Steuererklärungen. Mit Zwangsgeldern werden Steuerpflichtige bewogen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. | Verspätungs- zuschläge |
Säumniszuschläge und Zinsen (Stundungszinsen) | Sie werden erhoben im Falle einer verspäteten Zahlung. | Zinsähnliche Aufwendungen |
Berechnet Ihnen eine Behörde Kosten und Gebühren für ein Tätigwerden der Verwaltung sowie dadurch entstandene Auslagen, buchen Sie diese auf dem Konto „Sonstige Abgaben“.
Beispiel – Säumniszuschlag
Der Fliesenleger Uwe Stein hat die USt.-Voranmeldung für das 2. Quartal des Jahres 2 am 10.07.xxx2 per Elster übermittelt. Die USt-Zahllast in Höhe von 863,75 € hat er allerdings verspätet am 22.07.xxx2 überwiesen. Das Finanzamt hat für die verspätete Zahlung einen Säumniszuschlag in Höhe von 1% der Steuerschuld (auf volle Euro gerundet) also 8 € verhängt.
Den Säumniszuschlag überwies Uwe Stein am 28.08.xxx2.
28.08.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Zinsähnliche Aufwendungen | 8,00 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 8,00 |
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