Für die Geschäftsvorfälle und Buchungen im Zusammenhang mit diversen Verwaltungskosten stehen Ihnen unter anderem folgende Konten (in alphabetischer Reihenfolge) zur Verfügung:
- Betriebsbedarf
- Bürobedarf
- Porto
- Rechts- und Beratungskosten
- Telefon
- Werkzeuge und Kleingeräte
- Zeitschriften/Bücher
Vertiefung
Tipp für die Praxis – Verwaltungskosten
- Achtung bei den Belegen der Deutschen Post, denn nicht alle davon sind umsatzsteuerfrei.
- Die Postagenturen verkaufen außer Briefmarken noch viele andere – umsatzsteuerpflichtige – Produkte wie z.B. Packsets, Grußkarten bzw. Bürobedarf.
- Die Telekommunikationsgesellschaften (z.B. die Telekom) berechnen oft Fremdleistungen weiter, die von anderen Anbietern erbracht wurden. Auf die weiterberechnete Leistungen wird keine Umsatzsteuer erhoben. Diese Kosten müssen dann separat (ohne VSt-Abzug) gebucht werden.
- Beim Kauf von Telefonkarten oder bei Handyaufladungen (prepaid) ist auf den Belegen ebenfalls keine USt. ausgewiesen (sie darf also nicht gebucht werden!)
Beispiel
Bsp.1:
Die Architektin Peter Keller abonniert die Fachzeitschrift „Modern bauen“ und zahlt am 01.06.xxx2 114,00 € (inkl. 7% VSt. 7,46 €) den Jahrespreis per Banküberweisung.
01.06.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Zeitschriften, Bücher Vorsteuer 7% | 106,54 7,46 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 114,00 |
Beispiel
Bsp.2:
Der Steuerberater von Uwe Stein (Fliesenleger) erstellt den kompletten Jahresabschluss vom Jahr 1 und stellt ihm dafür folgende Rechnung:
Einnahmen-Überschussrechnung | 680,00 € |
Umsatzsteuererklärung | 260,00 € |
Einkommensteuererklärung | 220,00 € |
Summe netto | 1.160,00 € |
zzgl. 19% USt. | 220,40 € |
Rechnungsbetrag brutto | 1.380,40 € |
Er überweist den Betrag am 23.06.xxx2.
Lösung:
Nur die Kosten für die Aufstellung der EÜR, der USt. Erklärung und die darauf entfallende Vorsteuer stellen Betriebsausgaben dar (680,00 € + 260 € = 940,00 € x 19% USt = 178,60 €).
Die Erstellung der ESt-Erklärung zzgl. den darauf entfallenden Anteil an Vorsteuer (220,00 € + 19% USt. 41,80 € = 261,80 €) gehört zu den Kosten der privaten Lebensführung und darf den betrieblichen Gewinn nicht schmälern.
Für diese Rechnungen sind also zwei Buchungen notwendig, die in der Summe den Rechnungsbetrag von 1.380,40 € brutto ergeben.
23.06.xxx2 (Betriebsausgabe)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Rechtsberatungskosten Vorsteuer 19% | 940,00 178,60 | Verrechnungskonto EÜR erfolgswirksam | 1.118,60 |
23.06.xxx2 (Privatentnahme)
Sollkonto | Habenkonto | ||
Privatsteuern | 261,80 | Verrechnungskonto EÜR nicht erfolgswirksam | 261,80 |
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