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Buchführen-lernen - Verwaltungskosten

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Buchführen-lernen

Verwaltungskosten

Für die Geschäftsvorfälle und Buchungen im Zusammenhang mit diversen Verwaltungskosten stehen Ihnen unter anderem folgende Konten (in alphabetischer Reihenfolge) zur Verfügung:

  • Betriebsbedarf
  • Bürobedarf
  • Porto
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Telefon
  • Werkzeuge und Kleingeräte
  • Zeitschriften/Bücher

Vertiefung

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Tipp für die Praxis – Verwaltungskosten
  • Achtung bei den Belegen der Deutschen Post, denn nicht alle davon sind umsatzsteuerfrei.
  • Die Postagenturen verkaufen außer Briefmarken noch viele andere – umsatzsteuerpflichtige – Produkte wie z.B. Packsets, Grußkarten bzw. Bürobedarf.
  • Die Telekommunikationsgesellschaften (z.B. die Telekom) berechnen oft Fremdleistungen weiter, die von anderen Anbietern erbracht wurden. Auf die weiterberechnete Leistungen wird keine Umsatzsteuer erhoben. Diese Kosten müssen dann separat (ohne VSt-Abzug) gebucht werden.
  • Beim Kauf von Telefonkarten oder bei Handyaufladungen (prepaid) ist auf den Belegen ebenfalls keine USt. ausgewiesen (sie darf also nicht gebucht werden!)

 

Beispiel

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Bsp.1:

Die Architektin Peter Keller abonniert die Fachzeitschrift „Modern bauen“ und zahlt am 01.06.xxx2 114,00 € (inkl. 7% VSt. 7,46 €) den Jahrespreis per Banküberweisung.

01.06.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Zeitschriften, Bücher Vorsteuer 7%106,54
7,46
Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
114,00

Beispiel

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Bsp.2:

Der Steuerberater von Uwe Stein (Fliesenleger) erstellt den kompletten Jahresabschluss vom Jahr 1 und stellt ihm dafür folgende Rechnung:

Einnahmen-Überschussrechnung680,00 €
Umsatzsteuererklärung260,00 €
Einkommensteuererklärung220,00 €
Summe netto1.160,00 €
zzgl. 19% USt.220,40 €
Rechnungsbetrag brutto1.380,40 €

Er überweist den Betrag am 23.06.xxx2.

Lösung:

Nur die Kosten für die Aufstellung der EÜR, der USt. Erklärung und die darauf entfallende Vorsteuer stellen Betriebsausgaben dar (680,00 € + 260 € = 940,00 € x 19% USt = 178,60 €).

Die Erstellung der ESt-Erklärung zzgl. den darauf entfallenden Anteil an Vorsteuer (220,00 € + 19% USt. 41,80 € = 261,80 €) gehört zu den Kosten der privaten Lebensführung und darf den betrieblichen Gewinn nicht schmälern.

Für diese Rechnungen sind also zwei Buchungen notwendig, die in der Summe den Rechnungsbetrag von 1.380,40 € brutto ergeben.

23.06.xxx2 (Betriebsausgabe)

SollkontoHabenkonto
Rechtsberatungskosten
Vorsteuer 19%
940,00
178,60
Verrechnungskonto EÜR
erfolgswirksam
1.118,60

23.06.xxx2 (Privatentnahme)

SollkontoHabenkonto
Privatsteuern261,80Verrechnungskonto EÜR
nicht erfolgswirksam
261,80