Bezüglich der Aufbewahrung von Belegen und sonstigen Unterlagen, die mit der Buchführung zu tun haben, sollte folgendes beachtet werden:
- Jahresabschlussunterlagen (Bilanzen, Inventurlisten) sind im Original aufzubewahren.
- Buchungsbelege können im Original oder auf Speichermedien (als Dateien, Bilder etc.) aufbewahrt werden.
Wenden Sie eine papier- und platzsparende Alternativform der Aufbewahrung z.B. Digitalisierung an, müssen Sie dafür sorgen, dass die Belege jederzeit lesbar gemacht werden können. Sie müssen also über die entsprechende Hard- und Softwareausstattung verfügen, die auch noch nach 10 Jahren in der Lage ist, die archivierten Dateien wiederzugeben.
Ist die Wiedergabe der Belege für Prüfungszwecke mit Kosten verbunden, gehen diese stets zu Ihren Lasten. Im Zeitalter der sich ständig weiter entwickelnden EDV-Systeme und ändernden Dateiformate, birgt die Aufbewahrungsform neben überwiegender Vorteile trotzdem gewisse Risiken und erfordert von Ihnen eine über längeren Zeitraum gut aufeinander abgestimmte technische Ausstattung.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Elektronisch übermittelte Belege
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Elektronisch übermittelte Belege (Kapitel A - Allgemeines über Buchführung) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.
-
Wie wird die Anschaffung von Anlagevermögen gebucht?
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Wie wird die Anschaffung von Anlagevermögen gebucht? (Kapitel C - Grundlagen der einfachen Buchführung (EÜR)) aus unserem Online-Kurs Buchführen-lernen interessant.