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Buchführen-lernen - Abschluss von Umsatzsteuerkonten

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Buchführen-lernen

Abschluss von Umsatzsteuerkonten

In allen Beispielen und Aufgaben des Kapitels D haben Sie eine ganze Menge von Steuerbuchungen gesehen und diese auch selbst vorgenommen. Um dem Lernstoff dieser Lektion besser folgen zu können, empfehle ich Ihnen an dieser Stelle die Inhalte der Lektion 51 "Buchen der Umsatzsteuer" zu wiederholen.
Bei den Steuerbuchungen und den dazu gehörenden Steuerkonten sind 4 Fälle zu unterscheiden.

  1. Auf Basis der Eingangsrechnungen haben Sie die Vorsteuer  (falls relevant) auf einem separaten Konto im Soll gebucht. Evtl. Rechnungsbetragsminderungen, die zu Vorsteuerberichtigung geführt haben, wurden von Ihnen auf dem gleichen Konto im Haben gebucht.
  2. Auf Basis der Ausgangsrechnungen haben Sie in der Regel die Umsatzsteuer auf einem separaten Konto im Haben gebucht. Eventuelle Rechnungsbetragsminderungen, die zu Umsatzsteuerberichtigungen geführt haben, wurden von Ihnen auf dem gleichen Konto im Soll gebucht.
  3. Die ermittelte und an das Finanzamt abgeführte USt-Zahllast  haben Sie  auf einem gesonderten Konto im Soll bzw. beim Vorsteuerüberhang im Haben gebucht.
  4. Auch die USt-Sondervorauszahlung wurde auf einem speziellen Konto im Soll gebucht.

Sehen Sie sich jetzt passend zu den vier Fällen die Darstellungen der T-Konten an.
Aus Übersichtlichkeitsgründen sind einzelne Beträge „rund“ und zu Quartalssummen zusammen gefasst.

SVorsteuerH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
600
800
750
250
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
10
15
5
10
    

 

SUSt-VorauszahlungH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
1.450
670
2.450
250
  
    
SUmsatzsteuerH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
0,00
50
100
0,00
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2.000
1.500
3.500
1.000
    

 

SUSt-SondervorauszahlungH
10.02.550
 
    

Alle Steuerkonten werden am Jahresende durch Summen und Saldenbildung abgeschlossen und  die ermittelten Salden werden alle gegen ein „USt-Verrechnungskonto“ gebucht.


Das sieht wie folgt aus:

SVorsteuerH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
600
800
750
250
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Saldo
10
15
5
10
2.360
Summe2.400Summe2.400

 

SUSt-VorauszahlungH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
1.450
670
2.450
250
Saldo4.820
Summe4.820Summe4.820
SUmsatzsteuerH
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
Saldo
0,00
50
100
0,00
7.850
1. Quartal
2. Quartal
3. Quartal
4. Quartal
2.000
1.500
3.500
1.000
Summe8.000Summe8.000

 

SUSt-SondervorauszahlungH
10.02.550Saldo550
Summe550Summe550

Der Übertrag der Salden aus den abgeschlossenen Konten erfolgt nach dem Prinzip des Buchungssatzes:

  • Ergibt sich der Saldo auf dem abgeschlossenen Konto im Soll, wird der Saldobetrag auf die Habenseite des Gegenkontos gebucht.
    Im dargestellten Fall ist das Konto „Umsatzsteuer“ davon betroffen.
  • Ergibt sich der Saldo auf dem abgeschlossenen Konto im Haben, wird der Saldobetrag auf die Sollseite des Gegenkontos gebucht.
    Im dargestellten Fall sind die restlichen drei Konten davon betroffen.

Danach wird das USt-Verrechnungskonto ebenfalls durch Summen- und Saldenbildung abgeschlossen:

SUSt-VerrechnungskontoH
Vorsteuer
USt-Vorauszahlung
USt-Sondervorauszahlung
Saldo
2.360
4.820
550
120
Umsatzsteuer7.850
Summe7.850Summe7.850

Hat sich beim Abschluss dieses Konto ein Saldo im Soll (wie abgebildet) ergeben, bedeutet es, dass die gebuchte Umsatzsteuer höher war als die gebuchte Vorsteuer und die geleisteten Vorauszahlungen. Sie haben dem Finanzamt gegenüber noch eine Schuld (in dem Fall von 120 €), die in der Bilanz auf der Passiva-Seite als „Verbindlichkeit aus Steuern“ ausgewiesen wird. Im Folgejahr müssen Sie den Betrag an das Finanzamt überweisen. Die Buchung der Zahlung im Folgejahr erfolgt auf dem Konto „USt-Vorjahr“ im Soll  und wurde bereits in der Lektion 51 geübt.

Hättte sich beim Abschluss des Verrechnungskontos ein Saldo im Haben ergeben, würde es bedeuten, dass die gebuchte Umsatzsteuer weniger war als die gebuchte Vorsteuer und die geleisteten Vorauszahlungen. Sie haben dem Finanzamt gegenüber eine Steuerforderung, die in der Bilanz auf der Aktiva-Seite als „Umsatzsteuerforderungen an  Finanzamt“ ausgewiesen wird. Das Finanzamt erstattet Ihnen im Folgejahr den Betrag.  Die Buchung der Erstattung im Folgejahr erfolgt ebenfalls auf dem Konto „USt-Vorjahr“, diesmal im Haben.

Vertiefung

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Tipp für die Praxis

In der Lektion 2 dieses Kurses haben Sie erfahren, dass Sie am Jahresende eine USt-Erklärung abgeben müssen, die die Jahresumsätze, die darauf entfallende Jahresumsatzsteuer, die Vorsteuerbeträge und die in Form der Zahllast an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer gegenüber stellt. Diese Gegenüberstellung, die in dem Fall in Form von Eintragungen im amtlichen Formular durchgeführt wird, muss den gleichen Betrag ergeben, der als Saldo aus dem Abschluss der T-Konten zustande kam. Achtung! Differenzen bis zu 1 € sind Rundungsdifferenzen und können ignoriert werden.