Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist darauf zu achten, dass Aufwendungen und Erträge periodengerecht erfasst werden. Aufwendungen und Erträge sind in dem Zeitraum erfolgswirksam zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden (Verursachungsprinzip).
Merke
Rechnungsabgrenzungen dienen der zeitlichen Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen.
Wichtig ist also weder das Belegdatum noch der Zeitpunkt der Bezahlung (des Geldflusses), sondern der Zeitraum, in dem die jeweilige Aufwands- bzw. Ertragsart tatsächlich entstanden ist bzw. entstehen wird. Im Endeffekt wird dadurch eine periodengerechte Gewinnermittlung erreicht. Die zeitliche Abgrenzung soll verhindern, dass durch den Kauf von Wirtschaftsgütern, durch Vorauszahlungen von z. B. Versicherungsprämien und betrieblichen Steuern oder durch Verzögerung von betrieblichen Einnahmen der Gewinn manipuliert wird.
Es gibt vier Arten der Rechnungsabgrenzung, die Sie als separate Bilanzpositionen im gesetzlichen Aufbau der Bilanz (siehe Lektion 39) vorfinden:
- Aktive Rechnungsabgrenzung (Aktiva-Seite, C.)
- Passive Rechnungsabgrenzung (Passiva-Seite, D.)
- Sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva-Seite, B. II. 4)
- Sonstige Verbindlichkeiten (Passiva-Seite, C. VIII)
Die gleichen Namen tragen auch die passenden Konten im Kontenrahmen.
Alle vier Arten der Rechnungsabgrenzung sind mit Hilfe der unten stehenden Tabelle zusammenfassend vorgestellt. Mit Beispielen wird Ihnen jedoch nur die erste Art, die Aktive Rechnungsabgrenzung näher erläutert.
Bei jeder Art der Abgrenzung liegen der Geldfluss und die wirtschaftliche Verursachung in einem anderen Wirtschaftsjahr. Zusammenfassend können die 4 Arten der Abgrenzungen kompakt wie folgt beschrieben werden:
Art der zeitlichen Abgrenzung | Im aktuellen Wirtschaftsjahr (im Abschlussjahr) findet statt | Im neuen Wirtschaftsjahr findet statt |
Aktive Rechnungsabgrenzung | die Geldausgabe | der Aufwand |
Passive Rechnungsabgrenzung | die Geldeinnahme | der Ertrag |
Sonstige Verbindlichkeiten | der Aufwand | die Geldausgabe |
Sonstige Forderungen | der Ertrag | die Geldeinnahme |
Beispiel
Beispiel 1
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die Kfz-Steuer für den Firmenwagen von Herrn Schräuble (Schräuble GmbH) in Höhe von 175 € wurde am 28.10.xxx2 vom betrieblichen Bankkonto abgebucht.
Der Geschäftsvorfall wird wie folgt gebucht:
28.10.xxx2 Abbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Kfz-Steuer | 175,00 | Bank | 175,00 |
Diese Buchung bewirkt, dass der Betrag von 175,00 € in voller Höhe den Aufwand des WJ 2 darstellt und somit zu hoch ist. Im Abschlussjahr 2 betrifft die Versicherungsprämie nur die Monate ab Oktober des Jahres 2 bis Dezember Jahr 2, die Monate Januar Jahr 3 bis September im Jahr 3 (9 Monate) gehören nicht zum Abschluss-, sondern erst zum Folgejahr und müssen dort ergebniswirksam berücksichtigt werden.
Die Kfz-Versicherung muss periodengerecht abgegrenzt werden. Die Abgrenzung findet mit Hilfe des Kontos „Aktive Rechnungsabgrenzung“ statt.
Berechnung:
175,00 € ./. 12 Monate x 9 Monate =131,25 €
31.12.xxx2 Abgrenzungsbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Aktive Rechnungsabgrenzung | 131,25 | Kfz-Steuer | 131,25 |
Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ wird in der Bilanz des Jahres 2 auf der Aktiva-Seite mit dem Bestand von 131,25 € ausgewiesen. Der restliche Betrag in Höhe von 43,75 € (175 € abzgl. 131,25 €) stellt den Aufwand des Jahres 2 dar und fließt in die Gewinnermittlung.
Im folgenden Wirtschaftsjahr muss der der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst und der Versicherungsaufwand (für 9 Monate) eingebucht werden.
Dies wird mit Hilfe einer „Umkehrbuchung“ bewirkt:
01.01.xxx3 Auflösung Abgrenzungsbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Kfz-Steuer | 131,25 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 131,25 |
Beispiel
Beispiel 2
Aktive Rechnungsabgrenzung
Frau Anke Hübsch (Schreibwarenladen) bezahlt am 01.07.xxx2 die Jahresprämie für die betriebliche Haftpflichtversicherung in Höhe von 360 € per Banküberweisung.
Der Geschäftsvorfall wird wie folgt gebucht:
01.07.xxx2 Banküberweisung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Versicherungen | 360,00 | Bank | 360,00 |
Diese Buchung bewirkt, dass der Betrag von 360 € in voller Höhe den Aufwand des WJ xxx2/xxx3 darstellt und somit zu hoch ist. Im Abschlussjahr (xxx2/xxx3) betrifft die Versicherungsprämie nur die Monate ab Juli im Jahr 2 bis Februar des Jahres 3, Monate März Jahr 3 bis Juni im Jahr 4 (4 Monate) gehören nicht zum Abschluss-, sondern erst zum Folgejahr und müssen dort ergebniswirksam berücksichtigt werden.
Die Versicherungsprämie muss periodengerecht abgegrenzt werden. Die Abgrenzung findet mit Hilfe des Kontos „Aktive Rechnungsabgrenzung“ statt.
Berechnung:
360,00 € ./. 12 Monate x 4 Monate =120,00 €
28.02.xxx3 Abgrenzungsbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Aktive Rechnungsabgrenzung | 120,00 | Versicherungen | 120,00 |
Das Konto „Aktive Rechnungsabgrenzung“ wird in der Bilanz des Jahres xxx2/xxx3 auf der Aktiva-Seite mit dem Bestand von 120 € ausgewiesen. Der restliche Betrag in Höhe von 240 € (360 € abzgl. 120 €) stellt den Aufwand des Jahres xxx3/xxx4 dar und fließt in die Gewinnermittlung.
Im folgenden Wirtschaftsjahr muss der der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst und der Versicherungsaufwand (für 4 Monate) eingebucht werden.
Dies wird mit Hilfe einer „Umkehrbuchung“ bewirkt:
01.03.xxx4 Auflösung Abgrenzungsbuchung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Versicherungen | 120,00 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 120,00 |
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